Ein 51- jähriger Geretsrieder kaufte Kokain. Er musste sich vor dem Amtsgericht verantworten und wurde zu einer Geldstrafe von 5600 Euro verurteilt.
Geretsried/Wolfratshausen – Der Mann redete nicht lange drumherum: „Das stimmt so“, entgegnete der Geretsrieder kurz und bündig auf die Frage, ob er zu den Vorwürfen des Staatsanwalts etwas sagen möchte. Demnach kaufte er irgendwann im Zeitraum zwischen Februar und Ende April dieses Jahres von einem anderweitig Verfolgten Kokain in unbekannter Menge, am 24. April kamen bei einem weiteren Kauf 0,95 Gramm der Droge hinzu.
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Nun musste er sich vor dem Amtsgericht Wolfratshausen wegen vorsätzlichem unerlaubtem Erwerb von Betäubungsmitteln in zwei Fällen verantworten. Dort gestaltete sich die Verhandlung zu einem kurzen Prozess. Weil der Mann geständig war, konnte auf Zeugen verzichtet werden.
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Er habe in der Vergangenheit Drogenprobleme gehabt, räumte der Beschuldigte ein. Die vergangenen acht Jahre sei er clean gewesen. Dass er nun rückfällig wurde und wieder Kokain gekauft hatte, führte der Gabelstaplerfahrer darauf zurück, dass er „die falschen Leute kennengelernt“ habe. Darunter ein Arbeitskollege, der ihn mit dem Dealer zusammenbrachte. Seit er im April erwischt worden sei, habe er jedoch nichts mehr konsumiert.
Dass er ein umfassendes Geständnis abgelegt hatte und es sich bei den Käufen jeweils nur um geringe Mengen für den Eigenkonsum gehandelt hatte, bewertete der Staatsanwalt in seinem Antrag strafmildernd für den 51-Jährigen. Erschwerend kam neben der Tatsache, dass es sich bei Kokain um eine harte Droge handelt, hinzu, eine umfangreiche Vorstrafenakte des Angeklagten mit zehn Einträgen im Bundeszentralregister. Hauptsächlich wurde er wegen Diebstahlsdelikten und Erschleichen von Leistungen belangt.
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Richter Helmut Berger folgte dem Antrag des Staatsanwalts und verurteilte den Geretsrieder zu einer „recht moderaten“ Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 60 Euro, insgesamt 5400 Euro. Dass er schon bei der Polizei die Taten eingeräumt und „Aufklärungshilfe geleistet“ hatte, wertete das Gericht als Pluspunkte für den Angeklagten, der das Urteil annahm.