Ein Bauarbeiter hat im Supermarkt gestohlen. Nicht nur das Diebesgut, sondern auch ein Taschenmesser wird ihm zum Verhängnis.
Geretsried – Ladendiebstahl lohnt sich nicht. Diese Erfahrung machte ein Bauarbeiter aus Geretsried, der in einem Supermarkt dabei erwischt worden war, wie er zwei Deos und zwei Käsekrainer im Gesamtwert von 16,97 Euro ohne zu bezahlen an der Kasse vorbeischmuggelte. Weil die hinzugerufene Polizei in seinem Rucksack nicht nur die gestohlene Ware, sondern auch noch ein Taschenmesser fand, musste sich der 49-Jährige nun wegen Diebstahls mit Waffen vor dem Amtsgericht Wolfratshausen verantworten. Die Strafe dafür: 3600 Euro.
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„Ich hatte nicht vor, sie zu stehlen“, beteuerte der Angeklagte.
Er sei müde gewesen, als er am 19. September vorigen Jahres nach der Arbeit noch schnell in den Supermarkt gegangen war, „um Tabak zu kaufen“. Er wisse noch, dass er die Wurst in den Rucksack gelegt habe, „aber ich hatte nicht vor, sie zu stehlen“, beteuerte der Angeklagte. Einen Einkaufswagen habe er nicht mitgenommen, „weil ich es eilig hatte“, so der Beschuldigte, der angab, Tabak für 5,30 Euro ordnungsgemäß an der Kasse bezahlt zu haben. Und das Messer habe er auch nicht beim Diebstahl eingesetzt, das habe er immer für die Brotzeit in der Tasche. „Ich verwende es zum Öffnen von Konserven und zum Bestreichen des Brotes.“
„Wenn jemand bei einem Diebstahl eine Waffe mitführt, reicht das als Straftatbestand aus“, klärte Richter Helmut Berger den Geretsrieder auf. Dass dies kein Kavaliersdelikt ist, zeigt die Tatsache, dass der Gesetzgeber dafür einen Strafrahmen von sechs Monaten bis zehn Jahren festgelegt hat. Das Gericht wertete wie die Staatsanwaltschaft die Sache jedoch als minderschweren Fall mit einem geringeren Strafrahmen und verurteilte den Bauarbeiter zu 120 Tagessätzen à 30 Euro, insgesamt also 3600 Euro.
Der Verurteilte darf den Betrag in Raten à 200 Euro abstottern. Der Angeklagte nahm das Urteil an. rst
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