In der Kiesgrube wäre der bessere Platz

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Die Gemeinde Forstern wehrt sich gegen eine mobile Anlage zum Bauschutt-Recycling (Symbolbild). © IMAGO/Gottfried Czepluch

Mögliche Anlage zur Bauschuttaufbereitung: Forstern bleibt beim Nein zum Standort im Süden.

Auf einer 5000 Quadratmeter großen Fläche im Süden der Gemeinde Forstern, direkt an der Grenze zu Hohenlinden, soll eine Bauschuttaufbereitungsanlage betrieben werden. Dagegen hatte der Gemeinderat im vergangenen Dezember sein Veto eingelegt. Nun musste sich der Bau- und Umweltausschuss erneut mit diesem Thema befassen.

Wie berichtet, handelt es sich um ein mobiles Betonbrechgerät, das drei- bis viermal im Jahr kommen und an etwa drei Tagen um die 10 000 Tonnen Material brechen solle. Die Gemeinde befürchtet durch den An- und Abtransport sowie den Staub „erhebliche Belästigungen und Störungen“. Außerdem hat die Gemeinde Ende 2024 in ihrer Stellungnahme ans Landratsamt auf das Rekultivierungskonzept verwiesen, das im Falle einer Erlaubnis nicht umgesetzt werden könne.

Bereich schon über die Maße belastet

Die Kreisbehörde hat mitgeteilt, dass für das Vorhaben lediglich ein emissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren durchzuführen sei – ansonsten handle es sich im Außenbereich um ein privilegiertes Vorhaben und wäre aus Sicht des Landratsamts zu genehmigen.

„Wir haben das Einvernehmen aber versagt, weil der Bereich schon über die Maße belastet ist“, blickte Streu zurück – durch Kiesabbau, Quetschwerk, Lärm und Emissionen. Auch habe man festgestellt, „dass unserer Auffassung nach die im Antrag dargestellten Lkw-Fahrten nicht richtig sind“, sagte Streu: Es sei nur mitgeteilt worden, wie viele Lastwagen anliefern und nicht, wie viele das Material wieder wegfahren.

Der Umweltingenieur des Landratsamts habe die Situation beurteilt. Vom sogenannten anlagenbezogenen Fahrverkehr seien nur die Häuser am Mühlhausener Weg betroffen. Ob und in welchem Ausmaß der Verkehr auf der Staatsstraße beeinflusst wird, sei emissionsschutzrechtlich nicht zu beurteilen. „Es steht uns aber frei, selbst ein Gutachten in Auftrag zu geben“, so Streu.

Sorge um Lärmbelastung

Die Kreisbehörde sehe keine höhere Lärmbelastung auf der Staatsstraße, und auch schädliche Umwelteinwirkungen auf die Luft seien nicht zu befürchten. So sei das Landratsamt zu dem Schluss gekommen, dass das Einvernehmen „rechtswidrig versagt“ wurde.

Die Gemeinde hat eine Fristverlängerung bis Mitte Juli bekommen, um erneut zu entscheiden. Die Verwaltung empfiehlt, das Einvernehmen zu erteilen. Wo solle man auf die Schnelle ein Gutachten herbekommen, und welche Kosten löse das aus? Die Gemeindeverwaltung sehe darin einen zu großen Aufwand, erklärte Streu. Er selbst habe eine andere Meinung: „Ich sehe mich in der Pflicht, für die Bürger zu sprechen, die eine Belastung haben.“ Wenn das Landratsamt das Einvernehmen ersetze, sei dies eben so. „Aber wir müssen für unsere Bürger sprechen, die direkt Betroffenen haben Angst vor dem Ganzen.“

Anlage in die Grube verlagern

Peter Feckl (AWG) meinte, die Gründe der Gemeinde seien nachvollziehbar, aber auch die Sichtweise des Landratsamts sei „nicht verkehrt“. Auch Franz-Josef Obermaier (AWG) meinte: „Bei dem hohen Verkehrsaufkommen, das wir haben, fallen die Laster wahrscheinlich wirklich nicht mehr ins Gewicht.“

Aber der Lärm der Brechanlage sei schon enorm. Obermaier schlug vor, dass sie in der Kiesgrube aufgestellt werden sollte. „Da hast du ganz andere Emissionen.“ Streu unterstützte diesen Vorschlag: „Es gibt Plätze, die besser geeignet sind. Das muss nicht in der offenen Fläche sein.“

Thorsten Scharmatinat (Grüne) meinte, „wir sollten wenigstens appellieren, dass die Anlage in die Grube verlagert wird, wenn es schon sein muss“. Die Gemeinde habe wirtschaftlich nichts davon, dafür eine steigende Belastung für die Bürger. „Das ist eine sehr unangenehme Situation“, meinte er. So fiel am Ende der Beschluss, das Einvernehmen erneut zu versagen und die Standortproblematik mit dem Landratsamt zu erörtern.

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