Regierung beschließt Abschlagszahlungen – Wann Millionen Beamte jetzt mehr Geld bekommen
Das Bundeskabinett beschließt Abschlagszahlungen – Beamte, Richter und Soldaten bekommen bald mehr Geld aufs Konto. So viel erhalten Sie zukünftig.
München – Monatelang warteten sie vergeblich auf eine Gehaltserhöhung, während für Kollegen im Tarifbereich längst eine entsprechende Anpassung vorgenommen wurde. Jetzt ist Schluss mit dem Warten: Das Bundeskabinett hat am 3. September 2025 grünes Licht für Abschlagszahlungen an alle Bundesbeamten, Richter, Soldaten und Versorgungsempfänger gegeben.
Die gute Nachricht für rund 1,8 Millionen Beschäftigte des Bundes: Bereits mit den Dezemberbezügen 2025 fließt das erste zusätzliche Geld auf die Konten. Das Bundesinnenministerium bestätigte den Kabinettsbeschluss, der Abschlagszahlungen im Vorgriff auf die gesetzliche Übertragung des Tarifergebnisses vorsieht.
So viel Geld erhalten Beamte zukünftig – auch rückwirkend wird ausgezahlt
Konkret erhalten die Beamten drei Prozent mehr Geld, rückwirkend zum 1. April 2025. Die zweite Stufe folgt mit 2,8 Prozent ab Mai 2026. Laut ver.di entspricht dies exakt der Tarifeinigung, die bereits im April 2025 für die Tarifbeschäftigten des öffentlichen Dienstes vereinbart wurde.
Normalerweise müssen Besoldungserhöhungen durch eine Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes geregelt werden. Doch die Bundesregierung wählte diesmal einen ungewöhnlichen Weg: Abschlagszahlungen per Kabinettsbeschluss, ohne dass bereits ein Gesetzentwurf vorliegt. „Damit nimmt die Übertragung des Tarifergebnisses aus dem April endlich konkrete Formen an. Es ist gut, dass wir gemeinsam mit Bundesinnenminister Alexander Dobrindt das Thema weiter konsequent vorantreiben“, kommentierte der dbb Bundesvorsitzende Volker Geyer den Durchbruch.
Merz-Regierung will Gesetzesentwurf zeitnah vorlegen
Die Abschlagszahlungen stehen unter dem Vorbehalt, dass der Bundestag später ein entsprechendes Besoldungsanpassungsgesetz verabschiedet. Dann werden die bereits gezahlten Abschläge mit den gesetzlich festgelegten Erhöhungen verrechnet. Die Bundesregierung kündigte an, zeitnah einen Gesetzentwurf zur systemgerechten Übertragung des Tarifergebnisses vorzulegen.
Dabei soll auch die amtsangemessene Alimentation entsprechend der neueren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sichergestellt werden. Indes müssen sich viele TVöD-Beschäftigte noch immer auf die rückwirkende Gehaltserhöhung gedulden. (rd)