Neue Kennzeichnungspflicht für Freigänger-Katzen: Tierschützer erleichtert – „Absolut sinnvoll“

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Verwilderte Katzen, die von Tierschützern gefunden werden, sind häufig von Krankheiten und Kämpfen schwer gezeichnet. © Donnerbauer

Zum 1. Mai hat das Landratsamt eine Verordnung zum Schutz sogenannter Freigänger-Katzen erlassen. Die Verordnung umfasst eine Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht. Tierschützer und -ärzte sind erleichtert, würden sich aber noch mehr wünschen.

Landkreis – Wer im Landkreis eine Katze hält, die nach Lust und Laune draußen herumstromern darf, muss sein Tier künftig mit einem Mikrochip oder einer Ohrtätowierung eindeutig und dauerhaft kennzeichnen. So sieht es die neue Katzenschutzverordnung vor, über deren Einführung das Landratsamt in einer Pressemitteilung informiert. Die Registrierung könne entweder im kostenfreien Haustierregister von „Tasso e.V.“ oder durch das ebenfalls kostenfreie Haustierregister des Deutschen Tierschutzbundes (Findefix) erfolgen.

Hintergrund dieser Maßnahme sind laut Behörde zunehmende Meldungen von Bürgern über kranke und verletzte verwilderte Katzen. Die landkreisweit eingeführte Verpflichtung zur Kennzeichnung und Registrierung soll es Tierschutzorganisationen und Tierheimen ermöglichen, Freigänger-Tiere von verwilderten Tieren sofort zu unterscheiden.

Kennzeichnungspflicht für Freigänger-Katzen im Landkreis: Tierschützer erleichtert

Bei Tierschützern und -ärzten im Landkreis stößt die neue Verordnung auf breiteZustimmung. Als „absolut sinnvoll“ bezeichnet sie etwa Tierärztin Susanne Gabler-Kau aus Weilheim. Ihre Praxis arbeite mit der Tierhilfe Oberland zusammen und bekomme von dort „unglaublich viele Katzen“ gebracht, die verwildert in Heustadeln lebten – und das meist unter elendsten Bedingungen und von Krankheiten gezeichnet.

Denn leider gebe es immer noch Katzenhalter, die aus einem „verqueren Denken“ heraus ihre Tiere nicht kastrieren wollten – mit dramatischen Folgen, wie Gabler-Kau erläutert. Denn ein nicht-kastrierter Kater könne unzählige Katzen decken. Jede dieser Katzen könne dann etwa zweimal im Jahr trächtig werden und bekomme pro Wurf durchschnittlich vier Kätzchen, von denen die weiblichen Tiere schon nach wenigen Monaten selbst wieder Junge werfen könnten.

Viele dieser Katzen landen dann sprichwörtlich auf der Straße, wo sie schweren Krankheiten wie etwa der Katzenseuche schutzlos ausgeliefert und oft so ausgemergelt seien, dass sie nur schwache und krankheitsanfällige Katzenbabys gebären könnten. Dazu käme häufig Inzucht, die zu weiteren schweren Krankheiten wie etwa Herzproblemen führe. Nicht-kastrierte, verwilderte Kater führten außerdem häufig schwere Revierkämpfe, die zu massivsten Verletzungen führten.

Gefundene, nicht-registrierte Katzen können künftig sofort behandelt werden

„Es gibt so viel Elend da draußen“, sagt Erna Donnerbauer von der Tierhilfe Oberland. Auch sie bezeichnet die Verordnung als „dringend notwendig“. Dadurch könnten Tierschützer nun Fundkatzen viel schneller tierärztlich behandeln und kastrieren lassen, so die Tierschützerin, die in ihrem Zuhause in Eberfing eine Auffangstation für Katzen betreibt – und das mit viel persönlichem Einsatz. Zwar würde der Verein die Kosten für Kastrationen übernehmen. Alle weiteren Kosten durch Fundtiere „tragen wir aber privat“. Bei ihr sei das jedes Jahr etwa der Betrag für einen Kleinwagen.

Dass die gefundenen, nicht-registrierte Katzen künftig sofort behandelt werden können, erleichtert auch Miguel Klittke vom Tierheim Schongau. Bisher habe das Tierheim 28 Tage warten müssen, ob sich nicht doch noch ein Halter meldet. Er hofft, dass die Zahl herrenloser Kätzchen, die im einzigen Tierheim des Landkreises abgegeben werden, nun sinken wird.

Tierschützer wünschen sich Kastrationspflicht

„Ich bin so glücklich, dass wir das endlich geschafft haben“, sagt Karin Ratzek-Endres vom Tierschutzverein Penzberg. Auch, wenn sie die Verordnung nur als ersten Schritt „in die richtige Richtung“ bezeichnet. Denn ebenso wie Erna Donnerbauer würde sie sich eine Kastrationspflicht für alle Freigänger-Katzen wünschen. Nur dadurch könnte die unkontrollierte Vermehrung der Tiere und damit auch ihr Leid nachhaltig vermindert werden.

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Sie schätzt, dass sie jedes Jahr allein 150 verwilderte Tiere aus Penzberg und der Umgebung aufnimmt. Unter anderem aus den Schrebergärten der Stadt. Derzeit breite sich unter diesen Katzen die oft tödlich verlaufende Katzenseuche wieder massiv aus.

Info: Der vollständige Verordnungstext und weitere Informationen sind auf der Internetseite des Landratsamtes unter www.weilheim-schongau.de in der Rubrik „Was erledige ich wo?“ unter „K“ mit dem Stichwort
„Katzenschutzverordnung“ zu finden.

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