Bundesamt startet dringenden Süßigkeiten-Rückruf: Verzehr kann zu Koma führen
Muscimol-Gummibärchen entwickeln sich zu einem gefährlichen Trend. Sie sehen aus wie normale Süßigkeiten, können aber im schlimmsten Fall tödlich sein.
München – Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat erneut eine Warnung ausgesprochen. Betroffen sind Gummibärchen, die zwar normalen Süßigkeiten ähneln mögen, doch extrem gefährlich sind. Sie sind mit Muscimol versetzt – einem Stoff, der im schlimmsten Fall eine tödliche Vergiftung verursachen kann.
Dringender Süßigkeiten-Rückruf: Bundesamt warnt vor Gummibärchen – „Tiefgreifender Einfluss auf die Psyche“
Muscimol ist ein psychoaktives Gift, wie das BVL auf seiner Informationsseite lebensmittelwarnung.de erläutert. Es wird aus dem Fleisch des getrockneten Fliegenpilzes gewonnen. Bei oraler Aufnahme kann eine Wirkung ähnlich dem Alkohol auftreten. Die Gummibärchen, oft als „Magic Gummis“ bezeichnet, entwickeln sich zu einem gefährlichen Trend.

In der Regel werden sie online verkauft und als „entspannend“ oder „beruhigend“ beworben. Laut der Deutschen Apothekerzeitung kann Muscimol im besten Fall einen angenehmen Rausch und ein Gefühl der Euphorie und Schwerelosigkeit auslösen.
Eiliger Süßigkeiten-Rückruf: Stoff kann zu beängstigenden Halluzinationen und Vergiftungen führen
Allerdings kann der Umgang mit dem Stoff auch sehr schnell zu beängstigenden Halluzinationen und Vergiftungen führen. Die Wirkung tritt etwa 30 Minuten bis zwei Stunden nach der Einnahme ein und kann vier bis acht Stunden anhalten.
Das BVL warnt, dass Muscimol „tiefgreifend die Psyche“ beeinflussen kann und hat bereits im Sommer vor solchen Gummibärchen gewarnt. Nun ruft das Bundesamt erneut Muscimol-Gummibärchen zurück. Wieder handelt es sich um einen Zweierpack mit jeweils 5 Milligramm Muscimol, die unter dem Namen „Mind & Soul Muscimol Candy“ sowohl online als auch an einem Kiosk im hessischen Wetzlar verkauft wurden.
Hier noch einmal alle Informationen zum Rückruf im Überblick:
Meine news
Produkt | Muscimol-Gummibärchen |
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Name | Mind & Soul Muscimol Candy |
Hersteller / Inverkehrbringer | CBD-Express / Kiosk Wetzlar in der Elisabethenstraße 3 |
Verpackungseinheit | 2 Gummibärchen pro Packung (je 5 Milligramm) |
Fruchtgummi-Rückruf: Muscimol kann zu Vergiftung führen – Auch tödliche Folgen nicht ausgeschlossen
Das Bundesamt warnt, dass die Gummibärchen gesundheitsschädlich sind und besonders für Kinder gefährlich sein können, die das Produkt für normale Süßigkeiten halten könnten. Aber auch für ältere Menschen und chronisch Kranke kann der Stoff gefährlich sein. Obwohl die Verpackung darauf hinweist, dass der Konsum nicht empfohlen wird, zeigen Fälle aus der jüngeren Vergangenheit, welche Anziehungskraft das Produkt besonders auf jüngere Menschen ausüben kann.
Ein Fall in der Wetterau, etwa 30 Autominuten von Wetzlar entfernt, zeigt, welche Auswirkungen die Gummibärchen haben können. Wie der Hessische Rundfunk berichtet, wurde Mitte Oktober ein Mann mit schweren Vergiftungserscheinungen in ein Krankenhaus eingeliefert, nachdem er Muscimol-Gummibärchen gegessen hatte. Besonders besorgniserregend ist, dass er die Gummibärchen aus einem Süßigkeiten-Automaten gezogen hatte.
Anzeichen einer Vergiftung sind laut der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA):
- Übelkeit
- Erbrechen und Durchfälle
- Schwindel
- vermehrter Speichelfluss
- Muskelzucken (Ataxie)
- Psychosen
Auch Kreislaufprobleme könnten auf eine Muscimol-Vergiftung hinweisen. „Bei einer größeren Menge kommt es zu Muskelzuckungen, Verwirrtheit, Bauchschmerzen und Erregungszuständen, die bis zur Bewusstlosigkeit oder Koma führen könnten“, erklärt die BZgA. Raumwahrnehmung und Zeitgefühl sind gestört. Ein tödlicher Ausgang ist selten, aber möglich. Laut BZgA können bereits 6 Milligramm Muscimol eine Vergiftung verursachen. Bei Verdacht sollten Betroffene sofort ins Krankenhaus gebracht werden.
Umstritten, aber nicht verboten: Muscimol-Produkte trenden derzeit – Experten beunruhigt
Weder die Gummibärchen noch der Wirkstoff Muscimol sind verboten. Derzeit steht er nicht auf der offiziellen Liste des Betäubungsmittelgesetzes. Das BVL rät jedoch dringend vom Verzehr des zurückgerufenen Produkts ab. Seit dem Sommer besteht erhöhte Sorge vor dem Wirkstoff.
Wie die Tagesschau berichtet, wurde zuletzt eine europaweite Warnung für entsprechende Gefahrensituationen in Zusammenhang mit diesem Lebensmittel herausgegeben. Das Gesundheitsamt hat ebenfalls Maßnahmen ergriffen, wie die Frankfurter Rundschau berichtet.
Der Kiosk in Wetzlar hat auf den Rückruf reagiert: „Wir haben unverzüglich alle betroffenen Kunden informiert und den Kaufpreis erstattet“, heißt es in einer offiziellen Kundenmitteilung. Rückfragen beantwortet der Verkäufer unter der Telefonnummer 01708162788 oder per E-Mail: office@cbd-express24.com.