Gefährliche Gummibärchen enthalten Fliegenpilz-Giftstoff – Behörde mahnt eindringlich

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In Verkaufsautomaten wurden Gummibärchen mit psychoaktivem Fliegenpilz-Giftstoff gefunden. Ein junger Mann endet im Krankenhaus – die Behörden mahnen dringend.

Friedberg – Die jüngsten EU-weiten Untersuchungen haben aufgedeckt, dass immer mehr Fruchtgummis Cannabinoide enthalten. Nun wurden in Mittelhessen in Verkaufsautomaten Gummibärchen mit Fliegenpilz-Giftstoffen entdeckt, was einen jungen Mann ins Krankenhaus zwang.

Gummibärchen mit Fliegenpilz-Gift: Junger Mann wird ins Krankenhaus gebracht

In acht Automaten wurden Fruchtgummis angeboten, die mit dem halluzinogenen Fliegenpilz-Giftstoff Muscimol versetzt waren. Die zuständige Behörde in Friedberg gab bekannt, dass diese im Wetteraukreis verkauft wurden. Der Verkauf kam ans Licht, nachdem ein junger Mann eine Packung der Gummibärchen erworben und konsumiert hatte. Kurz darauf musste er aufgrund von Vergiftungserscheinungen in ein Krankenhaus eingeliefert werden. Das Krankenhaus informierte daraufhin das zuständige Gesundheitsamt über den Vorfall.

Im Wetteraukreis wurden Gummibärchen mit einem Fliegenpilz-Gift verkauft – das Gesundheitsamt musste in der Folge einschreiten. © Wetteraukreis

Schnell stellte sich im Labor heraus, dass die Gummibärchen Muscimol enthielten. Laut Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit handelt es sich dabei um eine psychoaktive Substanz, die die Psyche stark beeinflussen und zu Vergiftungserscheinungen führen kann. Bereits Mitte August hatte das Bundesamt eine Warnung herausgegeben, in der dringend vom Verzehr abgeraten wurde. Insbesondere Kinder könnten gefährdet sein, wenn sie die gefährlichen Gummibärchen mit regulären verwechseln.

Halluzinogene Gummibärchen: Behörde gibt europaweite Warnung heraus

Der Kreis warnt in einer Pressemitteilung vor der starken Wirkung des Stoffes: „Eine Packung der Süßigkeit enthält zwar nur zwei Fruchtgummis, doch diese haben es mit 5 Milligramm des halluzinogenen Fliegenpilzgiftstoffs pro Stück in sich.“ Die Lebensmittelüberwachung reagierte prompt auf den Fund der halluzinogenen Gummibärchen und forderte den Betreiber der Automaten auf, die Produkte aus dem Verkauf zu nehmen. Bis dahin waren die Gummibärchen ausschließlich im Onlinehandel erhältlich gewesen.

„Inzwischen können die halluzinogenen Gummibärchen nicht mehr an den betroffenen Automaten gekauft werden – auch wenn der Betreiber zunächst behauptete, sie seien ‚gar nicht zum Verzehr gedacht gewesen, sondern nur zum Sammeln‘“, so der Wetteraukreis. Die ausgesprochene Warnung für das Lebensmittel gilt nicht nur auf Landes- oder Bundesebene, sondern europaweit. Für Automaten ist eine Gewerbeanmeldung notwendig, das Jugendschutzgesetz greift jedoch nur, wenn alkoholische Getränke angeboten werden. Auch Lebensmittel in Supermärkten müssen immer wieder zurückgerufen werden. (rd/dpa)

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