Zuschlag beim Kindergeld für Beamte: So viel Geld bekommen Staatsdiener für ihre Kinder
Auch Beamte haben ein Recht auf Kindergeld. Zusätzlich bekommen sie im Vergleich zu anderen Beschäftigten weitere Zuschläge.
Berlin – Nicht nur im Ruhestand sahnen Beamte mehr ab, da sie keine Rente beziehen: Auch beim Kindergeld bekommen Beamte mehr Geld als Beschäftigte. Grund ist ein Zuschlag, den ausschließlich sie erhalten. Die Zahlungen werden in zwei Stufen eingeteilt und unterscheiden sich je nach Bundesland.
Kindergeld für Beamte – so viel bekommen Staatsdiener mehr
Ab Januar 2025 steigt das Kindergeld einheitlich für jedes Kind um fünf Euro auf jeweils 255 Euro pro Monat. Die Familienkasse passt die Beträge automatisch an und zahlt diese in der neuen Höhe ab Januar aus.
Das Kindergeld ist eine familienpolitische Sozialleistung, die unabhängig vom Einkommen gezahlt wird. Neben dem gewöhnlichen Kindergeld, das seit Jahresbeginn 250 Euro beträgt, steht Beamten noch ein Familienzuschlag und teils weitere Zuschläge beim Kindergeld zu. Der Familienzuschlag für Beamte variiert je nach Besoldungsgruppe und Kinderzahl. Die Höhe des Familienzuschlags richtet sich überwiegend nach dem Familienstand und der Zahl der kindergeldberechtigten Kinder. Zuletzt hatte sich durch die letzte Tarif- und Besoldungsrunde eine Erhöhung des Familienzuschlags um 11,3 Prozent ergeben. So viel Familienzuschlag gab es seit dem 1. März im Jahr 2024:
\t\t | Stufe 1\t | Stufe 2\t | 2. Kind | ab 3. Kind |
---|---|---|---|---|
\tFamilienzuschlag | 171,28 | 317,66\t | 146,38 | 456,06 |
„Stufe 1“ fasst verheiratete, beziehungsweise in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebende Beamte. „Stufe 2“ umfasst alle Verheirateten, beziehungsweise in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebende Beamte und Kinder und wird als soziale Komponente zusätzlich zum Grundgehalt gezahlt. Hinzu kommen noch Erhöhungsbeträge für die Besoldungsgruppen A3 bis A5 und für Anwärter des einfachen Dienstes sowie ein Anrechnungsbetrag für die Besoldungsgruppen A3 bis A12.
Kindergeld für Beamte: Staatsdiener haben Anspruch auf Familienzuschlag
Zur Info: Es handelt sich beim Kindergeld und beim Familienzuschlag um zwei getrennte Leistungen, die unabhängig voneinander sind. Das Kindergeld wird in der Regel von der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit gezahlt und steht allen Eltern zu, unabhängig von ihrem beruflichen Status. Dieser Zuschlag hingegen ist eine spezifische Leistung für Beamte und soll die finanzielle Belastung von Familien abfedern.
Meine news
Die Familienzuschläge unterscheiden sich je nach Bundesland, in dem ein Beamter angestellt ist. In Bayern variiert der Familienzuschlag für Kinder von Beamten in Bayern je nach Ortsklasse des Hauptwohnsitzes und beträgt für das erste Kind zwischen 305,34 Euro und 480,52 Euro. Für das zweite Kind liegt der Zuschlag zwischen 446,07 Euro und 690,66 Euro, während für das dritte Kind ein Betrag zwischen 436,16 Euro und 505,63 Euro gezahlt wird. Ab dem 1. Februar 2025 gelten folgende monatlichen Ort-und Familienzuschläge in Bayern:
Ortsklasse | Stufe L | Stufe V | Stufe 1 | Stufe 2 | zzgl. für das 3. Kind | zzgl. je weiterem Kind |
---|---|---|---|---|---|---|
I | 85,11 | 337,46 | 493,00 | 482,05 | 577,10 | |
II | 85,11 | 337,46 | 493,00 | 482,05 | 577,10 | |
III | 85,11 | 337,46 | 527,70 | 496,51 | 623,23 | |
IV | 85,11 | 360,56 | 562,38 | 511,42 | 669,83 | |
V | 109,41 | 383,64 | 597,06 | 526,76 | 716,84 | |
VI | 133,73 | 406,73 | 674,02 | 542,57 | 764,33 | |
VII | 165,59 | 165,59 | 531,08 | 763,33 | 558,83 | 812,28 |
Quelle: Bayerische Staatskanzlei, gültig ab Februar 2025
Mehr Kindergeld: Höhe des Familienzuschlags hängt von den Bundesländern ab
Der kinderbezogene Anteil im Familienzuschlag beträgt für die ersten beiden zu berücksichtigenden Kinder ab August 2025 jeweils 263,22 Euro und für das dritte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind jeweils 806,72 Euro.
Der Familienzuschlag für Kinder von Beamten in Hessen beträgt laut innen.hessen.de ab dem 1. Januar 2025 für die ersten beiden zu berücksichtigenden Kinder jeweils 249,50 Euro und für das dritte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind jeweils 764,66 Euro.