Bescheid über Grundsteuer per Post: Einspruch kann sich lohnen

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Grundstücksbesitzer erhalten aktuell neue Grundsteuerbescheide. Prüfen Sie genau, um unnötige Kosten zu vermeiden. Ein Schlupfloch könnte helfen.

Kassel – Grundstücksbesitzer dürften in den vergangenen Monaten Post vom Finanzamt erhalten haben. Der Grund dafür ist die Veränderung der Grundsteuer, die auf den Grundbesitz erhoben wird. Wer dagegen Einspruch einlegen möchte, hat dafür nicht viel Zeit. Im Jahr 2025 wurde einiges für Menschen in Deutschland deutlich teurer. Vielfach kritisiert wurde vor allem die Erhöhung der Krankenkassenbeiträge.

Neue Grundsteuer seit 2025: Einspruch kann eingelegt werden

Bereits im Jahr 2023 hatten Grundstückbesitzende die Möglichkeit, gegen den ersten Bescheid vom Finanzamt Einspruch einzulegen. Dort wurden viele Briefe über den Grundsteuerwert verschickt, die von einigen als verfassungswidrig eingestuft wurde. Wer dort bereits widersprochen hat, muss jetzt nichts tun, da die Finanzämter die Bescheide offengehalten haben, schreibt das Bundesfinanzministerium. Wurde das allerdings versäumt, muss der neue Grundsteuerwert der eigenen Immobilie in der Regel akzeptiert werden.

Seit dem 1. Januar 2025 wird die Grundsteuer in reformierter Form erhoben. Gegen die verschickten Bescheide kann Einspruch eingelegt werden. (Symbolbild) © Wolfilser/Imago

Der jetzt erhaltene Grundsteuerbescheid sollte allerdings auf einige Punkte überprüft werden. Zum einen muss der Messbetrag mit dem im Bescheid angegebenen Messbetrag übereinstimmen. Als zweite Maßnahme gilt es, den Hebesatz zu checken, dieser kann bei Kommunen oder durch eine Online-Suche erfahren werden. Zuletzt sollten Sie die Grundsteuer selbst noch einmal berechnen. Dafür muss der Messbetrag mit dem Hebesatz multipliziert werden. Die Grundsteuer ergibt sich, wenn dieses Ergebnis durch 100 geteilt wird. In einigen Fällen wurde die Grundsteuer sogar verdreifacht.

Abgelehnter Einspruch gegen Grundsteuer kann kostenpflichtig sein

Bevor ein Widerspruch gegen den Grundsteuerbescheid eingelegt wird, sollten Sie sich im Klaren darüber sein, welche Kosten auf Sie zukommen können. Der Widerspruch ist in der Regel nicht kostenlos. Das ist nur der Fall, wenn dieser erfolgreich ist, da die Kosten von der unterlegenen Partei getragen werden muss. Wichtig zu wissen ist, dass auch bei einem Fehler seitens der Behörden zunächst der neu berechnete Betrag der Grundsteuer gezahlt werden muss – war die Berechnung falsch, erhalten Sie das zu viel gezahlte Geld später zurück.

Eine falsche Bewertung im Grundsteuerwertbescheid kann laut Bund der Steuerzahler auf folgende Kriterien zurückzuführen sein:

  • Art des Grundstücks falsch
  • Falsches Baujahr
  • Falsche Grundstücksfläche
  • Falsche Wohn- oder Nutzflächen
  • Falsche Angaben zu den Garagen oder Tiefgaragenplätzen

Ein kleines Schlupfloch kann es laut swrfernsehen.de dennoch geben. Dies ist der Fall, wenn der neue Grundsteuerbescheid deutlich vom eigentlichen Wert der Immobilie abweicht. Dann ist es sogar möglich, auch nach Ablauf der vierwöchigen Frist noch Einspruch einzulegen. Je nach Bundesland muss der neue Grundsteuerwert der Immobilie dabei zwischen 30 und 40 Prozent über dem echten Verkehrswert liegen. Mieter können hingegen nichts gegen die neue Grundsteuer tun. Vermieter können die zusätzlichen Kosten auf die Mieter umlegen. (rd)

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