190-Euro-Paket landet im Müll – Empfänger findet es gerade noch rechtzeitig
In der Theorie ist das Sender-Empfänger-Prinzip einfach. In der Praxis oftmals nicht. Das musste auch ein DHL-Kunde erfahren, der letztlich Glück im Unglück hatte.
München – Nicht immer ist man zu Hause, um das Paket, auf das man sehnsüchtig wartet, in Empfang nehmen zu können. Wer sich den lästigen Gang zum Paketshop oder der Abholstation ersparen möchte, kann dem Paketdienst einen Ablageort angeben. Hin und wieder scheint es dabei allerdings zu erheblichen Missverständnissen zwischen Empfängern und Paketboten zu kommen. Etwa, wenn das Päckchen auf einen in der Garage wartet, obwohl man gar keine hat oder erst gar kein Ablageort vereinbart wurde.
Den Ablageort eines DHL-Kundens gab es de facto zwar, dass er ihn als solchen aber angegeben hat, ist nur schwer vorstellbar. Wie der Mann auf der Social-Media-Plattform X (ehemals Twitter) berichtet, wurde sein Paket der Mülltonne zugestellt.
„Dann hätten wir ein Problem“: Empfänger knöpft sich DHL vor, nachdem Paket im Müll landete
Bei rund 20 auszuliefernden Paketen pro Stunde, muss es verständlicherweise schnell gehen. Das Verständnis dürfte aber spätestens da enden, wo Kunden auf ihren Kosten sitzen bleiben. Im Falle des betroffenen X-Users wären die wohl auch nicht wenig gewesen: 190 Euro soll das Päckchen wert gewesen sein.
Nachvollziehbar also, dass der Mann mit seinem Beitrag DHL zur Rede stellt. Zumal er das Paket in der vollen Restmülltonne gefunden habe. „Wenn heute Morgen die Müllabfuhr gekommen wäre, hätten wir (IHR) ein Problem“, schreibt er verärgert auf X.
In einem anderen Fall beklagte eine Amazon-Kundin, statt des bestellten Hightech-Tablets zwei Tafeln Schokolade geliefert bekommen zu haben.
Ist das Paket verloren oder beschädigt, haftet der Händler in der Regel
In seinem Wut-Beitrag nimmt er auch Amazon in die Pflicht, wo er das Paket wohl bestellt hat. Demnach habe er keinen Auslieferungsbescheid des Händlers bekommen, lediglich den Zettel des Paketboten im Briefkasten. Es grenzt also an einem glücklichen Zufall, dass er sein Paket letztlich doch unversehrt in den Händen hält.
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In einem ähnlichen Fall hatte der Empfänger weniger Glück. Damals schaltete sich Amazon ein, um einer DPD-Sendung nachzugehen. Dazu sind gewerbliche Händler auch verpflichtet, wie das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland aufklärt. Demnach tragen die Händler das volle Versandrisiko und müssen auch für eventuelle Schäden oder Verlust des Pakets aufkommen.
Das Risiko mit dem Ablageort von Paketen – Expertin rät davon ab
Problematisch wird es aus rechtlicher Sicht allerdings mit dem eingangs erwähnten Ablageort nach Vereinbarung. Denn damit wandert das Risiko zum Empfänger über. „Durch die Ablage an dem vom Verbraucher gewünschten und erlaubten Ort haben beide Vertragspartner ihre jeweilige Pflicht erfüllt“, erklärt eine Sprecherin der Verbraucherzentrale auf Anfrage durch IPPEN.MEDIA.
Wird die Sendung gestohlen, haftet der Händler nicht mehr. Vorausgesetzt, dass das Paket auch wirklich am vereinbarten Ablageort abgestellt wurde. „Das zu beweisen, ist aber die Schwierigkeit“, so die Expertin für Verbraucherschutz weiter. Sie rät Empfängern sowohl dem Absender als auch dem Paketdienst, den Verlust zu melden und eine Kopie der Abstellgenehmigung anzufordern. Doch selbst dann sei die Hoffnung auf eine volle Erstattung gering.
Ärger, mit dem sich der X-User glücklicherweise nicht herumschlagen musste. Eine zuverlässige Zustellung sieht dennoch anders aus. Mittlerweile hat sich DHL bei dem Kunden gemeldet und sich unter dem Beitrag für das Vorgehen entschuldigt. Was in der Sendung war, ist nicht zunächst bekannt. (rku)