Baulücken in Peiting: Brief aus dem Rathaus an Grundstückseigentümer

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Einer Analyse zufolge wäre auf 82.000 Quadratmetern sofort eine Wohnbebauung in Peiting möglich. © Symbolfoto: Panthermedia/AYDO8

Post aus dem Rathaus bekommen jene Eigentümer in Peiting, wo es Bauflächen bzw. Baulücken gibt. Einer Analyse der Verwaltung zufolge wäre auf Flächen mit einer Gesamtgröße von 82.000 Quadratmetern sofort eine Wohnbebauung möglich. Das entspricht 80 bis 100 Einfamilienhäusern.

Peiting – Mitte Juni, voraussichtlich ab kommendem Montag, erhalten die Grundstücksbesitzer das Anschreiben und einen dreiseitigen Fragebogen. Dies hat Bürgermeister Peter Ostenrieder zusammen mit Bettina Maeße und Sabine Baar (Bauverwaltung) in einem Pressegespräch angekündigt.

Baar und Maeße informierten dazu, dass es sich bei den 82.000 Quadratmetern entweder um eine sogenannte Baulücke handelt, wie sie im Paragraf 34 des Baugesetzbuches definiert ist. Oder es sind Grundstücke, die seit vielen Jahren oder gar seit Jahrzehnten mittels eines Bebauungsplanes Baurecht haben.

Alle drei betonten den freiwilligen Charakter der Befragung. „Zwingen können wir niemand“, erklärt Ostenrieder. Aber der Markt Peiting bitte um die Mithilfe, wenn er sich ein „umfassendes Bild über die künftigen Entwicklungsmöglichkeiten im Ort“ verschaffe.

Im Anschreiben wird klargestellt, dass die erhobenen Daten für die gemeindlichen Prognosen genutzt und die personenbezogenen Daten nach Abschluss der Erhebung gelöscht werden. Zudem wird verdeutlicht, dass keinerlei Nachteile entstehen, falls jemand nicht antwortet. Bis Ende Juli sollen die Fragebögen unterschrieben ans Rathaus zurück – per Post im frankierten Rückkuvert oder per E-Mail.

Die meisten Betroffenen sind Peitinger, geben Maeße und Baar zu verstehen. Einige Eigentümer seien aber auch in Nachbarorten wie Schongau oder weiter entfernt zu Hause. Ostenrieder erwähnt, dass auch große Grundstücke bis zu 6000 Quadratmeter dabei sind. In Birkland erhält nur ein Eigentümer Post.

Grundstückseigentümer in Peiting erhalten Fragebogen: Das steht drin

Im Fragebogen möchte die Gemeinde erfahren, ob der Eigentümer vorhat, das Grundstück „in naher Zukunft zu bebauen“. Dann geht es um die Gründe, die bisher verhindert haben, dass das Grundstück bebaut oder verkauft wurde. Stichwörter sind z.B. eine Bevorratung für Nachkommen, der Zweck als Kapitalanlage, „kein Interesse an der Verwertung der Fläche“, komplizierte Eigentumsverhältnisse (Erbengemeinschaft) usw.

In einem weiteren Feld wird nachgefragt: „Würden Sie Ihr Grundstück ggf. gegen ein für Sie geeigneteres Grundstück tauschen?“ Und schließlich möchte der Markt wissen, was denn aus Sicht der Betroffenen hilfreich bzw. notwendig wäre, um das Grundstück in näherer Zukunft zu bebauen oder auf dem Grundstücksmarkt anzubieten, sei’s durch Tausch oder Verkauf.

Peiting ist im Schongauer Land die erste Kommune, die auf diesem Weg Baulücken bzw. Flächen mit Baurecht aktivieren möchte. Denn nach dem Verkauf der Grundstücke im Bachfeld und an der Heimgartenstraße werde die Gemeinde ein „Baumoratorium“ einlegen, blickt Bürgermeister Ostenrieder voraus.

Der Rathauschef verweist darauf, dass die Regierung von Oberbayern beim Entwickeln der Baugebiete in den vergangenen Jahren mehrfach auf den Flächenverbrauch am Ortsrand hingewiesen habe. Die Erhebung zu den Baulücken bzw. Flächen mit Baurecht sei zudem ein gutes Argument gegenüber der Landesplanungsbehörde – das ist nämlich die Regierung von Oberbayern.

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