Karl Lauterbach will deutsche Kliniken in Level einteilen, doch die Länder lehnen das ab. Plant der Minister daher eine Einführung „durch die Hintertür“?
Karl Lauterbach will das deutsche Krankenhaussystem revolutionieren. Kernstück seiner geplanten Krankenhausreform ist ein neues Vergütungssystem, das die Kliniken von dem ökonomischen Druck befreien soll, immer mehr Patienten zu behandeln. Die Reform setzt sich aus mehreren Teilgesetzen zusammen. Eines davon ist das Krankenhaus-Transparenzgesetz.
Patienten sollen damit online Auskunft darüber bekommen, wie gut welche Klinik in ihrer Nähe in welchem Fachbereich ist. Am Mittwoch muss das Gesetz in den Vermittlungsausschuss. In diesem Gremium landen vom Bundestag beschlossene Gesetze, die im Bundesrat keine Mehrheit finden. Die im Bundesrat vertretenen Bundesländer kritisierten unter anderem bürokratische Mehrbelastungen und einen übermäßigen Eingriff des Bundes in Landeskompetenzen. Gegenwind gibt es aber auch aus der Opposition im Bundestag. Dabei kommt etwas Ungewöhnliches zum Tragen: Gegenüber dem Münchner Merkur sind sich Linke und CSU überraschend einig.
Lauterbachs Krankenhausreform: CSU und Linke sehen Trick „durch die Hintertür“
So kritisiert der zuständige Berichterstatter der Union, Stephan Pilsinger (CSU), den Zeitpunkt des Gesetzes. Es sei nicht nachvollziehbar, dass vor der großen Reform Transparenz geschaffen werde und nicht erst danach. Pilsinger, selbst praktizierender Arzt, vermutet daher etwas anderes hinter dem Gesetz: „Mit diesem Gesetz versucht Lauterbach, seine ursprünglich vorgesehenen Krankenhaus-Level durch die Hintertür doch noch einzuführen und so die Länder ihrer vom Grundgesetz zugeschriebenen Kompetenz bei der Planungshoheit zu berauben.“
Hintergrund: Lauterbach wollte die deutschen Krankenhäuser eigentlich in ein Level-System je nach Qualität einteilen. Geplant waren folgende Kategorien: Kategorie Grundversorger, zum Beispiel für grundlegende chirurgische Eingriffe und Notfälle (Level 1), Regional- und Schwerpunktversorger (Level 2), Maximalversorger wie Unikliniken (Level 3) sowie Fachkliniken (Level F). Die Länder lehnen das ab, weshalb die Level-Regelung aktuell eigentlich kein Thema mehr ist. „Die Länder müssen das nicht übernehmen“, gab Lauterbach im Sommer klein bei – um sie nun trotzdem einzuführen?
Auch die Linke geht von einer Trickserei Lauterbachs aus. Der Sprecher für Krankenhaus- und Pflegepolitik der Linken, Ates Gürpinar, sagt unserer Redaktion: „Der Bundesgesundheitsminister konnte in den Verhandlungen mit den Ländern keine Einteilung der Krankenhäuser in Level durchsetzen. Deswegen hat er ein Gesetz erfunden, in dem Krankenhäuser dennoch in Level eingeteilt werden sollen.“ Gürpinar meint: „Mit dem Transparenzgesetz befindet sich Gesundheitsminister Lauterbach auf einer krankenhauspolitischen Geisterfahrt.“
Transparenzgesetz: Widerstand aus Bayern
Um den Ländern den Einspruch gegen dieses Gesetz schwer zu machen, hat der Gesundheitsminister laut Gürpinar „Liquiditätshilfen für die Krankenhäuser ins Gesetz schreiben lassen“. Tatsächlich versprach Lauterbach finanzielle Hilfen für die klammen deutschen Kliniken. „Durch mehrere Regelungen stärken wir die Liquidität der Kliniken“, so der Minister. Doch: „Obwohl es gerne behauptet wird, handelt es sich hierbei nicht um zusätzliches Geld für die Krankenhäuser – was dringend notwendig wäre“, sagt Gürpinar. „Es geht ‚nur‘ um die schnellere Auszahlung der Pflegebudgets der letzten Jahre, über die Krankenhäuser und Kassen noch keine Einigung erzielen konnten.“
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Darauf weist auch Bayerns Gesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU) auf Anfrage hin. „Das Transparenzgesetz stellt keine zusätzlichen Mittel zur Verfügung, sondern es zieht nur Zahlungen vor, die den Krankenhäusern ohnehin zustehen.“ Es sei „Augenwischerei, wenn Bundesminister Lauterbach behauptet, das Transparenzgesetz würde durch zusätzliche Liquidität die Probleme lösen“. Der Freistaat lehnt das Gesetz in seiner jetzigen Form ab.
Lauterbach verteidigt Krankenhaus-Plan: „nur das erste von einer Batterie von Gesetzen“
Lauterbach selbst verteidigt sein Gesetz. „Mit dieser Information geben wir erstmalig den Menschen ein Instrument in die Hand, klüger und besser informiert die richtige Klinik zu wählen“, sagte der Minister dazu im Bundestag. Im Interview mit dem Münchner Merkur ergänzte der Minister: „Wenn ein Patient zum Beispiel eine Knie-Endoprothese braucht, kann er sich informieren, wer das gut macht.“
CSU und Linke verweisen allerdings darauf, dass es schon heute die Möglichkeit gebe, Kliniken online miteinander zu vergleichen. Etwa durch Informationsportale wie das Deutsche Krankenhausverzeichnis der DKG oder die „Weiße Liste“. Das Gesetz soll die geplante große Reform zur Vergütung der Kliniken vorbereiten und begleiten. „Es ist klar, dass dies nur das erste von einer ganzen Batterie von Gesetzen sein kann“, so der SPD-Politiker Lauterbach. (as)