Aufarbeitung am Rappenalpbach

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Eilige Korrektur: Im vergangenen Sommer wurde versucht, den ursprünglichen Zustand am Rappenalpbach wieder herzustellen. ©  Landratsamt Oberallgäu

Erneuter Vorstoß der CSU-Fraktion im Oberallgäuer Kreistag zu den Baggerarbeiten am Rappennalpbach im Naturschutzgebiet Allgäuer Hochalpen. Die CSU hatte beantragt, dass Landrätin Indra Baier-Müller (Freie Wähler) in öffentlicher Sitzung eine Reihe von Details erläutern sollte zum Umgang ihrer Verwaltung mit den Baggerarbeiten am Rappenalpbach und einem Vergleich zwischen dem Freistaat Bayern und der betroffenen Alpgenossenschaft. Neues brachte der Antrag allerdings nicht ans Tageslicht; er geriet zum Schlagabtausch der Fraktionen.

Oberallgäu - Landrätin Indra Baier-Müller ließ keine Zweifel aufkommen, dass sich der Kreistag bestenfalls mit einer der aufgeworfenen fünf Fragen befassen könne, nämlich mit der Frage, ob dem Landkreis durch das Einschreiten der Unteren Naturschutzbehörde letztlich ein finanzieller Schaden entstanden sei. „Nein“, bekräftigte die Landrätin. Vielmehr sei die Behörde im Auftrag der Regierung von Schwaben tätig geworden, um weiteren Schaden abzuwenden. Etwaige Kosten aus dem Vergleich würden vom Freistaat Bayern getragen.

Die Landrätin warf in der jüngsten Sitzung dagegen ihrerseits die ihrerseits die Frage auf, ob der Antrag der CSU-Fraktion überhaupt behandelt werden sollte. Das Gremium sprach sich allerdings mit deutlicher Mehrheit dafür aus. Markus Haug, Leiter der Abteilung Bauen, Natur und Umwelt, und Jurist der Kreisverwaltung, nahm daraufhin zu den Fragen Stellung. Der Vergleich sei letztlich zustande gekommen nach dem Streit über die Kosten der Renaturierungsarbeiten, um die verursachten Schäden am Lebensraum Rappenalpbach weitestgehend zu beheben. Eine Kostenbeteiligung des Landkreises sei nicht vereinbart worden.

Vielmehr sei man übereingekommen, der Alpgenossenschaft eine vierwöchige Frist einzuräumen in der sie die geforderten Arbeiten auf eigene Kosten ausführen könne. Sollte dies länger dauern, würden die weiteren Kosten geteilt. „Es war aus fachlicher Sicht Eile geboten“, so Markus Haug, um weitere Schäden infolge der ursächlichen Arbeiten zu vermeiden. Zur einer im Antrag aufgeworfenen Schuldfrage stellte Haug klar: „Ein Vergleich ist kein Schuldeingeständnis.” Auf den Landkreis kämen im Zuge des Vergleichs keine Kosten zu. Zu etwaigen personellen, dienstrechtlichen Konsequenzen machte der Jurist keine Angaben.

Landrätin erstaunt über Antrag

Haug skizzierte auch den vereinbarten Ablauf der Baggerarbeiten am Rappenalpbach nach dem Unwetter im Sommer 2022 und deren Begleitung und Überwachung durch die Behörde. Letztlich habe das Amt verspätet vom, Verlauf und dem Ausmaß der Arbeiten erfahren. Man sei davon ausgegangen, „dass man sich auf mündliche Absprachen verlassen können müsse“.

Eine Mitverantwortung der Behörde sei nicht gegeben vor diesem Hintergrund. Eine explizite Genehmigung für die vor Ort ausgeführten Arbeiten habe es nicht gegeben. „Es handelte sich um Pflege- und Unterhaltungsmaßnahmen, die in aller Regel nicht wasserrechtlich überwacht werden.” Überdies habe man im Landkreis gute Erfahrungen beim Vertragsnaturschutz gemacht, so Haug. Das weise auf das gute Miteinander von Behörde und Landwirtschaft hin. „Wir haben eine gute Lösung gefunden”, stellte die Landrätin fest. Sie sei erstaunt über den Antrag. Eine weitere Diskussion sehe sie „nicht unkritisch”; sie trage nicht zum guten Miteinander bei.

„Parteipolitisches Geplänkel“

Ganz anders beurteilte der Fraktionsvorsitzenden der Kreistags-CSU die Stellungnahme der Landrätin. Joachim Konrad fand den Vorstoß seiner Fraktion keineswegs „befremdlich”. Das Gremium habe in der Vergangenheit wiederholt Themen aufgegriffen, die im staatlichen Bereich angesiedelt seien, etwa beim BSE-Ausbruch. Die Kreistagsfraktion hätte sich gewünscht, dass die Landrätin spätestens im November 2022 das Gespräch mit Vertretern der Alpgenossenschaft gesucht hätte. Und auch, dass sie über ihren Schatten springen und Versäumnisse und Fehler einräumen würde.

Andererseits verwahrte sich Kreisrat Roman Haug (Freie Wähler) gegen die von der CSU geforderte Rechtfertigung der Behörde. So einen Vorgang habe es in den vergangenen Jahrzehnten nicht gegeben. Neue Erkenntnisse habe der Antrag ohnehin nicht gezeitigt. In Zukunft möge man es unterlassen, die Landrätin als Behördenleiterin so hinzustellen. Haugs Fraktionskollege Otto Steiger warf der CSU „parteipolitisches Geplänkel” vor, das im Kreistag nichts zu suchen habe. Würde die Landrätin von einer anderen Partei gestellt, hätte es einen derartigen Antrag nicht gegeben. Nach der „deutlichen Darstellung des Juristen“, betonte CSU-Kreisrat und Landwirt Armin Kling, es sei offenkundig, dass „handwerkliche Fehler“ auf beiden Seiten passiert seien.

Landwirtschaft unter Beobachtung

Kling, selbst Landwirt in Obermaiselstein und Älpler, verwies darauf, dass die Land- und Alpwirtschaft mehr denn je unter ständiger Beobachtung und pauschalem Verdacht stehe. Durch die Vorgänge im Rappenalptal habe die Alpwirtschaft einen großen Imageverlust erlitten, fasste er das Ausmaß der Folgen zusammen. „Das macht es für uns Praktiker schwierig.” Viele Routinearbeiten im landwirtschaftlichen Alltag seien inzwischen bürokratischen Regularien unterworfen, beklagte Kling. Gespräche hätten viele stattgefunden, konterte die Landrätin in der Debatte weiter. „Das wissen Sie auch!“

Aber wie solle man Leute an den Tisch bringen, die sich dem Gespräch verweigerten? Eine „vermehrte Beobachtung” der Landwirtschaft habe es vor dem Vorfall im Oberallgäu auch schon gegeben, Indra-Baier-Müller appellierte: „Lassen wir es gut sein.” Die Kreisverwaltung sei bemüht, „es künftig besser zu machen“. Eine Bewertung der Situation soll im kommenden Frühjahr nach der Schneeschmelze erfolgen. Kreisrat Thomas Frey (Grüne), Regionalbeauftragter des Bund Naturschutz für Schwaben, hält das Kapitel aus „naturschutz-fachlicher Sicht jedoch noch nicht für abgeschlossen“

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