Deutsche Touristin sitzt in Trumps Abschiebehaft: Model klagt über brutale Haft – „wirklich schrecklich“

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Der Urlaub in den USA endet für eine 29-jährige Frau aus Berlin im Gefängnis – wegen neuer Vorgaben von Präsident Trump. Und eines Mitbringsels.

San Diego – Seit Beginn seiner zweiten Amtszeit, die am 20. Januar 2025 startete, hat US-Präsident Donald Trump viele Dinge geändert. Unter anderem setzte er eines seiner umstrittenen Wahlkampfversprechen um: Die Massenabschiebung von Einwanderern, die keine gültigen Papiere haben. Trump hatte direkt nach seiner Vereidigung mit markigen Worten angekündigt: „Wir werden Millionen und Abermillionen kriminelle Migranten in die Länder zurückschicken, aus denen sie kamen.“

Dass die Massenabschiebungen aber auch zahlreiche unbescholtene Menschen treffen, zeigt sich am Fall einer deutschen Touristin. Die 29-jährige Frau sitzt seit mehreren Wochen in Abschiebehaft – dabei wollte sie nur eine Freundin in den USA besuchen.

Vom Urlaub ins US-Gefängnis: Deutsche seit Januar in Trumps Abschiebehaft

Für Jessica Brösche aus Berlin wurde der geplante USA-Urlaub zum Albtraum. Eigentlich hatte die junge Frau, die in Berlin als Tattoo-Künstlerin arbeitet, ihrer Freundin Nikita Lofving einen Besuch abstatten wollen. Dabei wollte die Deutsche nach Angaben ihrer Freundin der in Los Angeles lebenden Modedesignerin ein Tattoo stechen. Genau das wurde der Berlinerin letztlich zum Verhängnis.

Brösche hatte nämlich ihr Tattoo-Werkzeug mit auf ihre Reise genommen, die führte die deutsche Touristin zunächst nach Mexiko. Nach einem gemeinsam Wochenende in Tijuana, so schilderte es Lofving Mitte Februar bei 10 News San Diego, sollte es weiter in die USA gehen. Doch an der Grenze in San Diego im US-Bundesstaat Kalifornien hielten US-Beamte die Deutsche trotz gültigen Visums auf – wegen ihres Tattoo-Werkzeugs.

Jessica Brösche (l.) sitzt seit Wochen im Otay Mesa Detention Center in den USA. © fkn/ZUMA Press Wire/Imago

„Sie sagte, dass sie glauben, sie wolle in den Staaten arbeiten und werden sie deshalb abschieben“, berichtet Lofving. Seit dem 25. Januar sitzt Brösche nun in Abschiebehaft im Otay Mesa Detention Center in San Diego. Und wurde immer noch nicht aus dem Bundesgefängnis entlassen und nach Deutschland ausgeflogen. „Es ist beängstigend, was alles in diesem Land passiert“, hatte Lofving im Februar gesagt: „Die Welt muss wissen, dass nicht nur illegale Einwanderer abgeschoben werden, sondern auch Touristen.“

Deutsche Touristin (29) erlebt US-Abschiebehaft „wie in einem Horror-Film“

In einem Telefon-Interview mit dem US-Sender aus San Diego schilderte die 29-jährige Berlinerin, wie sehr ihr die Zeit im US-Gefängnis zusetzt. „Ich möchte einfach nur nach Hause. Ich bin wirklich verzweifelt“, sagte Brösche. Acht Tage der Abschiebehaft habe sie in Einzelhaft verbringen müssen, behauptete die Deutsche. „Es war furchtbar. Es ist wirklich schrecklich.“

Ihre Freundin Lofving sagte dem US-Sender, die Inhaftierte habe von „Schreien in allen möglichen Zellen“ berichtet. Die 29-Jährige habe sich „wie in einem Horror-Film“ gefühlt. Und sei aus Verzweiflung durchgedreht. „Sie fing an, gegen die Wände zu schlagen und dann hatte sie Blut an den Knöcheln.“

Abschiebung aus den USA soll am 11. Mai erfolgen – Gefängnis-Sprecher widerspricht Vorwürfen

Lofving versuchte derweil, Unterstützung vom deutschen Konsulat in Los Angeles zu erhalten. Inzwischen kam offenbar Bewegung in den Fall der deutschen Touristin: Am kommenden Dienstag soll es für sie endlich in den Flieger Richtung Deutschland gehen, wie Lofving auf ihrem Instagram-Account verkündete. „Jessi soll am 11. März endlich nach Hause kommen“, schrieb die US-Amerikanerin erleichtert.

Allerdings hat das Unternehmen CoreCivic, welches das Bundesgefängnis in San Diego betreibt, den Ausführungen der 29-Jährigen widersprochen. Diese habe sich im Otay Mesa Detention Center „acht Tage lang nicht in irgendeiner Art von Zwangsunterbringung“ befunden, bekräftigte CoreCivic-Sprecher Brian Todd bei ABC 10 News San Diego.

„Einzelhaft, sei es als Begriff oder in der Praxis, gibt es in keiner der von uns betriebenen Einrichtungen“, erklärte Todd. Allerdings werde gelegentlich eine Isolationshaft zur medizinischen und psychischen Beobachtung, Schutzhaft oder zu Ermittlungszwecken eingesetzt, fügte er hinzu. Auch die Freundin der Deutschen hatte davon berichtet, dass in Brösches Fall ein Psychologe hinzugezogen worden sei, der eine medikamentöse Behandlung angeregt habe. Diese hatte die Deutsche demnach allerdings abgelehnt. Immerhin dürfte der USA-Trip der jungen Berlinerin wenigstens ein glückliches Ende nehmen, wenn sie endlich am 11. März den Heimflug antreten darf. (kh)

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