Katastrophe für die Energie-Branche: Habeck muss auch sein letztes Vorhaben begraben
Die Energiewende steht vor neuen Herausforderungen. Robert Habeck hat den Plan für ein neues Kraftwerksgesetz endgültig begraben – die Branche ist beunruhigt.
Berlin – Was für ein Rückschlag für die grüne Energiepolitik: Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) hat nach dem Aus der Ampel-Koalition nun auch die Pläne für sein letztes großes Energieprojekt – das Kraftwerksgesetz – endgültig aufgegeben. Das Gesetz, das neue H2-ready-Gaskraftwerke fördern sollte, galt als zentraler Baustein der Energiewende. Doch es scheiterte an einer fehlenden Mehrheit im Bundestag. Die Energiebranche zeigt sich besorgt.

Endstation Energiewende: Habeck begräbt Kraftwerksgesetz – Energiebranche beunruhigt
Die Umsetzung des geplanten Gesetzes zur Förderung neuer Gaskraftwerke ist gescheitert, teilte das Wirtschaftsministerium mit. Ein Ministeriums-Sprecher des BMWK erklärte gegenüber IPPEN.MEDIA am Donnerstag (12. Dezember): „Für den Zubau dieser flexiblen Kraftwerkskapazitäten lag ein fertiges Gesetz auf dem Tisch – das Kraftwerkssicherheitsgesetz – es ist mit der EU-Kommission verhandelt“.
Das Gesetz habe zum Ziel gehabt, die Versorgungssicherheit zu stärken. Damit hätten 2025 Kraftwerkskapazitäten für Gas und Wasserstoffkraftwerke ausgeschrieben werden können. „Die Umsetzung ist nun leider nicht mehr möglich, dazu fehlen die erforderlichen Mehrheiten.“ Die Union hatte klargemacht, dass sie das Gesetz und den zügigen Zubau der Kraftwerke ablehne, heißt es aus Kreisen des BMWK.
Der Zubau steuerbarer Kraftwerkskapazitäten bleibt hochgradig zeitkritisch. Daher muss dies auf die 100-Tage-Agenda einer neuen Regierung.
„Hochgradig zeitkritisch“: Energiebranche zeigt sich besorgt über Kraftwerksgesetz-Aus
Die Energiebranche warnt nun im Vorfeld der Neuwahlen: Der Zubau steuerbarer Kraftwerkskapazitäten sei „hochgradig zeitkritisch“, so Kerstin Andreae, Vorsitzende des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), „daher muss dies auf die 100-Tage-Agenda einer neuen Regierung.“
Man stehe vor der großen Herausforderung, dass der Wandel zur klimaneutralen Stromerzeugung flexibel sowie schnell hoch- und herunterfahrbare Kraftwerke als Ergänzung zur Energiegewinnung durch „Erneuerbare“ erfordere: „Diese zusätzlichen steuerbaren Kraftwerke sind unverzichtbar, um die Schwankungen von Wind- und Sonnenenergie auszugleichen und die Stabilität des Stromnetzes sicherzustellen“, so Andreae.
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Industrieverband mahnt nach Habeck-Ankündigung: „So gelingt Transformation nicht“
„So gelingt die klimapolitische Transformation nicht“, erklärt auch Holger Lösch, stellvertretender Geschäftsführer des Bundesverbandes der deutschen Industrie (BDI), gegenüber IPPEN.MEDIA: „2030 sind rund 50 Gaskraftwerke, die auch Wasserstoff nutzen können, notwendig, um Deutschlands Versorgungssicherheit zu garantieren. Für deren Planung und Bau fehlt nun weiterhin jede Grundlage“, so Lösch. Die Pfade zur Klimaneutralität seien aufgezeigt und die Unternehmen seien unterwegs – „aber wenn der Staat nicht liefert und keinen klaren Rahmen bietet, wie soll dann die Wirtschaft die notwendigen Milliardeninvestitionen schultern?“
2030 sind rund 50 Gaskraftwerke, die auch Wasserstoff nutzen können, notwendig, um Deutschlands Versorgungssicherheit zu garantieren. Für deren Planung und Bau fehlt nun weiterhin jede Grundlage.
„Die Umstellung unseres Stromsystems auf Erneuerbare erfordert auch den Zubau von flexiblen Kapazitäten“, erklärt das BMWK. Nun, da das Gesetz gescheitert sei, konzentriere man sich jetzt auf das, was machbar sei: „Neben dem heutigen Beschluss zum KWKG legen wir heute ein Biomassepaket vor, das die Zukunftsperspektive insbesondere für Biogas-Anlagen mit einem Anschluss an ein Wärme- oder Gebäudenetz wesentlich verbessert und systemdienliche Flexibilität für eine Anschlussförderung einfordert“, teilte ein Sprecher mit.
Kraft-Wärme-Kopplung und Biomasse: Mehr Planungssicherheit und flexible Förderung
Heißt: Betreiber von KWK-Anlagen, Wärmenetzen und Wärmespeichern werden danach künftig auch dann gefördert, wenn ihre Anlagen erst nach 2026 in Betrieb gehen. Voraussetzung ist, dass bis Ende 2026 ein gewisser Planungsstand erreicht wird, z. B. durch eine Genehmigung. Damit könnten neue oder modernisierte KWK-Anlagen auch noch deutlich später als dem 31. Dezember 2026 in Betrieb genommen werden und trotzdem die Förderung des KWKG erhalten. Gleiches gilt für Wärmenetze und Wärmespeicher, die über das KWKG gefördert werden.
Auch das neue Biomassepaket sehe vor, dass Anlagen, die an Wärme- oder Gebäudenetze angeschlossen sind, durch flexiblere und gezielte Maßnahmen, etwa eine Anschlussförderung unterstützt werden. Biomasse soll zum Einsatz kommen, um die Schwankungen bei der Strom-Erzeugung etwa von Windrädern und Solaranlagen auszugleichen.