Lebenslange Haft für Doppelmord in Murnau: Russe am Landgericht München II verurteilt

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Nach dem Mord an zwei Ukrainern herrscht in Murnau eine große Anteilnahme. Der Täter wurde jetzt zu lebenslanger Haft verurteilt. © Antonia Reindl

Das Landgericht München II hat einen Russen wegen Mordes in zwei Fällen zu lebenslanger Haft verurteilt. Der 58-Jährige hatte vergangenes Jahr in Murnau zwei Ukrainer erstochen.

Murnau - Das Landgericht München II hat am Freitag einen Russen wegen Mordes in zwei Fällen zu lebenslanger Haft verurteilt. Außerdem stellte es die besondere Schwere der Schuld fest. Der 58-Jährige hatte im April vergangenen Jahres auf einem Supermarkt-Rondell in Murnau zwei Ukrainer erstochen. Die Tat ereignete sich nach einem Streit um Alkohol und nach homophoben Beleidigungen. Der angetrunkene Russe stach den beiden schwer alkoholisierten Männern mit einem Outdoor-Messer mehrfach in den Hals.

In seinem Plädoyer hatte Oberstaatsanwalt Maximilian Laubmeier eine lebenslange Freiheitsstrafe gefordert, die aufgrund der angeordneten Schwere der Schuld die übliche Haftzeit von 15 Jahren um einiges verlängern dürfte. Mit einer frühzeitigen Ausweisung nach Russland muss der Angeklagte wohl nicht rechnen.

Der Oberstaatsanwalt machte gleich zwei Mordmerkmale fest. Und zwar das der niedrigen Beweggründe sowie die Heimtücke. Ersteres sah Laubmeier in der politischen Anti-Ukraine-Ausrichtung des Angeklagten begründet. „Der Angeklagte hasst Ukrainer. Er hat sich seit dem Anschlag auf Alexander Nawalny 2020 radikalisiert.“ Laubmeier zufolge hatten sich die Männer zufällig und regelmäßig an einem Platz hinter dem Einkaufscenter getroffen. „Es hat sich eine immer stärkere Spannung aufgebaut“, erklärte der Oberstaatsanwalt. Aus dieser Situation heraus habe sich der Russe entschlossen, die Ukrainer im Überraschungs-Angriff zu töten.

Die beiden 23 und 36 Jahre alten Männer hatten demnach keine Chance sich zu verteidigen. Sie waren mit rund drei Promille schwer betrunken, allerdings waren sie wie der Russe an viel Alkohol gewöhnt. Weil die Männer durch Fixateure an den Armen schwer beeinträchtigt für jegliche Abwehrhandlungen waren, sah Oberstaatsanwalt in diesem Grund das Mordmerkmal der Heimtücke.

Mordmerkmal der Verdeckungsabsicht

Vorsitzender Richter Thomas Bott zog allerdings ein ganz anderes Mordmerkmal heran, nämlich das der Verdeckungsabsicht. Demnach hatte der 58-Jährige nicht nur den Älteren mit einem Stich, sondern danach auch den Jüngeren mit mindestens fünf Stichen getötet, weil er der einzige Zeuge für die erste Tat war.

Die besondere Schwere der Schuld ergab sich aus dem Doppelmord und den 16 Vorstrafen, darunter sogar zwei Gewaltverbrechen. 1994 war der Russe mit einem Messer auf einen Mitbewohner in einem Flüchtlingsheim losgegangen. Zehn Jahre später schlug er einem Passanten eine abgebrochene Bierflasche gegen den Hals.

Der Verteidiger Uwe Paschertz hingegen sah im Alkohol-Missbrauch das entscheidende Tatmotiv. Sein Mandant sei bis zum Zorn gereizt worden. Obwohl er den Ukrainern noch zwei Dosen Bier ausgegeben hatte, wurde er angeblich von den Soldaten verhöhnt: „Der alte Mann zahlt.“ Als sie seine Schnapsflasche nicht herausgeben wollten, drohte er ihnen mit Vergeltung: „Gebt mir die Flasche, sonst passiert noch etwas“, soll er gesagt haben und: „So kommt Ihr nicht davon.“ Aufgrund dieser Sätze hätten die Ukrainer mit einer Attacke rechnen müssen, resümierte der Verteidiger in seinem Plädoyer. Ein heimtückisches Vorgehen sah er dadurch als nicht gegeben.

Für seinen „sehr alkoholkranken“ Mandanten beantragte er noch eine Unterbringung in der Entziehungsanstalt. Der 58-Jährige hatte in seinem Letzten Wort seine Sucht als „schwarzen Teufel“ beschrieben und sich entschuldigt.

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