Neun Verletzte und 60 000 Euro Schaden: Das ist das Ergebnis eines kurzen Moments, in dem ein 59-jähriger Autofahrer aus dem Landkreis Dachau im vergangenen Herbst nicht bei der Sache war. Doch warum war der Mann nicht bei der Sache? Verursachte Sekundenschlaf den schweren Unfall? Das Amtsgericht fand die Antwort.
Dachau – Der 23. September 2024 war ein sonniger, trockener Tag. Außerdem war es der 59. Geburtstag von Michael T. (Name geändert, die Red.). Wie immer, wenn er Frühschicht hatte, stand er um 5 Uhr auf, fuhr um halb 6 Uhr los, sammelte seinen Arbeitskollegen ein, mit dem er seit Jahrzehnten eine Fahrgemeinschaft bildet, und trat um 6 Uhr seinen Dienst bei einem großen Münchner Konzern an.
„Es war ein ganz normaler Arbeitstag, ein bissl Personalplanung im Büro, ein bissl draußen in der Produktion“, erinnert sich Michael T. „Relaxed“ sei der Dienst gewesen, und er habe sich gefreut, am Abend mit der Familie seinen Geburtstag feiern zu können. Um kurz nach 14 Uhr trat er daher gut gelaunt die Heimfahrt an. Wieder war sein Kollege dabei, der aber bald auf dem Beifahrersitz einschlief.
Strafbefehl zunächst nicht akzeptiert
Um exakt 14.58 Uhr passierte dann aber etwas, was die weitere Tagesplanung von Michael T. ziemlich durcheinander brachte. Um es vorsichtig zu formulieren. Man könnte auch sagen, dass der 59-Jährige mitsamt seines Beifahrers zu diesem Zeitpunkt gut und gerne hätte sterben können. Und mit ihm acht weitere Menschen.
Denn nach Ansicht der Staatsanwaltschaft, der Zeugen und schließlich auch des Amtsgerichts Dachau schlief Michael T. auf gerader Strecke zwischen Oberroth und Großberghofen ein. Mit seinem BMW geriet er nach links auf die Gegenfahrbahn, wo er in ein ziviles, mit vier Beamten der Bereitschaftspolizei besetztes Fahrzeug krachte. Ein dahinter fahrendes Mannschaftsfahrzeug der Bepo, ebenfalls mit vier Beamten besetzt, konnte nicht mehr bremsen und stieß in das zivile Fahrzeug. Als T. aus seinem total zerstörten BMW taumelte, sagte er mehrfach: „Es hat einfach gekracht. Ich glaube, ich bin eingeschlafen.“
Das Problem: Als in der Folge ein sogenannter Strafbefehl, also eine gerichtliche Entscheidung, bei Michael T. im Briefkasten landete und ihm wegen dieser fahrlässigen Straßenverkehrsgefährdung sowie Körperverletzung ein Fahrverbot erteilte, erinnerte sich der 59-Jährige nicht mehr an diese Aussage. Im Gegenteil: Er stritt alles ab. Und so kam es am Dienstag zur Hauptverhandlung am Amtsgericht Dachau.
Unterstützt von seinem Anwalt behauptete Michael T. nun, er habe nur kurz etwas gesucht in seinem Auto, im Fußraum. „Und dann sah ich auch schon das entgegenkommende Fahrzeug. Es hat gekracht. Ich kann es mir nicht erklären.“
Aufprall mit Tempo 100 und keine Bremsspuren
Doch die vielen Zeugen konnten es sehr wohl erklären. Vor allem die Fahrerin des ersten Bepo-Fahrzeugs. In gerader Linie, ohne ruckartige Bewegungen, sei der BMW auf sie zugekommen. „Spinnt der, sieht der uns nicht“, sagte die Beamtin noch zu ihrem Beifahrer. Sie hupte, überlegte, ob sie nach rechts ins Feld ausweichen und sich überschlagen, oder nach links ziehen sollte. Binnen Sekunden entschied sie sich für letzteres. Michael T. habe währenddessen nicht auf ihr Hupen reagiert, habe den Kopf gesenkt gehalten, bis zum Aufprall mit 100 km/h. Bremsspuren, so erklärte es einer der Polizisten, die vor Ort den Unfall aufnahmen, gab es von Michael T.‘s BMW nicht.
Der Unfallfahrer selbst brach sich die Hand, sein Beifahrer sowie die Beamten in den Bepo-Fahrzeugen erlitten Schürfwunden und Schleudertraumata. Der Schaden an den Fahrzeugen lag bei über 60 000 Euro. Die Staatsanwaltschaft erklärte vor Gericht noch einmal, dass der Unfall hätte verhindert werden können: wenn sich T. „bei kritischer Selbstüberprüfung“ seine Übermüdung und Fahruntüchtigkeit eingestanden und die Fahrt nicht angetreten hätte.
Am Ende musste der Angeklagte, der laut eigener Aussage noch nie einen Unfall verursacht hatte, diesen Fehler einräumen. Zu viele Zeugen hatten an der Unfallstelle sowie später im Krankenhaus gehört, wie T. einräumte, dass er eingeschlafen war. Die Folge: Es bleibt beim Strafbefehl. Michael T., der bis heute an den Nachwirkungen der erlittenen Verletzungen leidet, muss für drei Monate seinen Führerschein abgeben und eine Geldstrafe von 3000 Euro zahlen.
Richter Stefan Lorenz fand tröstende und mahnende Worte: „Der Unfall war auf keinen Fall gewollt. So was kann passieren. Und trotzdem war es fahrlässig, was Sie getan haben.“