Gehölzpflege zwischen Schongau und Altenstadt: Wieder Ampelschaltung auf B 17

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Gehölzpflegearbeiten müssenan der B17 ausgeführt werden. © Hans-Helmut Herold

An der B17 zwischen Schongau und Altenstadt stehen Gehölzpflegearbeiten an. Für drei Wochen wird es deshalb eine Ampelschaltung sowie Temporeduzierung geben.

Schongau/Altenstadt - Eine Temporeduzierung auf 50 km/h sowie eine Ampelschaltung auf der B 17 zwischen Schongau und Altenstadt kündigt das Staatliche Bauamt Weilheim an. Grund sind umfangreiche Gehölzpflegearbeiten, heißt es in einer Pressemitteilung. Rund drei Wochen sollen die Arbeiten, die am Montag, 7. Oktober, starten, dauern.

Eine Fachfirma wird die Maßnahmen durchführen. Die Sträucher werden auf Stock gesetzt, schadhafte Bäume entnommen und zukunftsfähige Bäume freigestellt. Ziel ist es, die Verkehrssicherheit zu gewährleisten und langfristig einen vitalen Gehölzbestand zu erhalten sowie die ökologische Funktion als Lebensraum zu wahren, teilt das Bauamt mit. Die Temporeduzierung und Ampelschaltung tagsüber vom 7. bis 25. Oktober seien wegen der Baumaschinen und zum Schutz der Arbeiter nötig.

Während der Verkehr zwischen Peiting und Schongau aufgrund der Baustelle in der Peitinger Straße aktuell weiter komplett über die B 17 geleitet wird, hat es in den vergangenen Wochen auf der Umfahrung im Bereich Schongau immer wieder kürzere Bauarbeiten gegeben, die Verkehrseinschränkungen mit sich brachten.

So waren zuletzt, am Mittwoch und Donnerstag, ebenfalls zwischen den Anschlussstellen Schongau und Altenstadt, Arbeiten an einer Brücke nötig, die durch einen Unfall beschädigt worden war. Die B 17 war für zwei Tage halbseitig gesperrt, der Verkehr wurde mittels Ampel geregelt. Ebenfalls nach einem Unfall mussten Leitplanken auf der Lechtalbrücke erneuert werden. Dass das ausgerechnet zur Rush Hour passierte, erzürnte einige Verkehrsteilnehmer, die lange im Stau standen. Auch, dass auf der B 472 zwischen Schongau und Marktoberdorf Leitplanken planmäßig erneuert werden mussten, betraf die B 17 als Umleitungsstrecke Ende August.

Die Gehölzpflege müsse jetzt durchgeführt werden, weil es dafür nur ein kleines Zeitfenster gibt, heißt es auf Nachfrage beim Bauamt. Um Tiere zu schützen, sei es gesetzlich verboten, die Arbeiten zwischen 1. März und 30. September durchzuführen. Gleichzeitig sei der Rückschnitt dringend nötig und müsse vor dem Wintereinbruch passieren.

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