„Wird als männlich angesehen werden“ - Eltern verzweifeln, weil Mädchen in Geburtsurkunde als Junge registriert ist

Die neugeborene Lilah wurde im Einwohnermeldeamt von Mansfield als Junge registriert. Mansfield ist eine Gemeinde zwischen Nottingham und Sheffield und hat etwa 67.000 Einwohner. 

Eltern bemerken Fehler zu spät

Ihre Eltern, Grace Bingham und Ewan Murray, bemerkten den Fehler erst kurz nach der Registrierung - und dies war zu spät. Laut „Guardian“ erklärten die Behörden, dass die Geburtsurkunde nicht geändert werden könne.

Die Ämter bestätigten, dass Lilahs Geburtsurkunde nicht neu ausgestellt werden könne. „Eine Korrektur kann nur am Rand des Originaldokuments vorgenommen werden", zitiert der „Guardian“ die Behörden.

Mädchen als Junge in Geburtsurkunde eingetragen: „Kleiner Vermerk kann übersehen werden“

Die Eltern sind verzweifelt. Eine Korrektur reicht ihnen nicht. „Leute, die eine Geburtsurkunde lesen, könnten leicht einen winzigen Vermerk am Rand übersehen - was bedeutet, dass Lilah als Junge geführt werden könnte, wenn sie sich für die Schule bewirbt, für ihren Pass, für Jobs - für alles, wofür sie eine vollständige Geburtsurkunde braucht“, befürchtet die Mutter. 

Und sie erwähnt noch einen weiteren Punkt:  „Selbst wenn die Leute die Korrektur bemerken, werden sie annehmen, dass unsere Tochter transsexuell ist - was kein Problem ist, wenn sie es sein will, wenn sie älter ist, aber das ist jetzt nicht der Fall." 

So kann man in Großbritannien Geschlechts-Eintrag in Geburtsurkunde ändern

In Großbritannien gibt es die Möglichkeit, das Geschlecht in der Geburtsurkunde zu ändern. Dies erfolgt durch ein rechtliches Verfahren, das durch den „Gender Recognition Act" von 2004 geregelt wird. Um das Geschlecht in der Geburtsurkunde offiziell zu ändern, müssen Einzelpersonen ein Gender Recognition Certificate (GRC) beantragen. Dieses Zertifikat bestätigt die Anerkennung des geänderten Geschlechts durch den Staat.

Anforderungen für das GRC: Der Antragsteller muss mindestens 18 Jahre alt sein. Der Antragsteller muss mindestens zwei Jahre in dem Geschlecht gelebt haben, als welches er anerkannt werden möchte. Der Antragsteller muss eine ärztliche Diagnose von Geschlechtsdysphorie vorlegen. Der Antragsteller muss versichern, dass er beabsichtigt, dauerhaft in dem neuen Geschlecht zu leben.

Bundestag stimmt für Selbstbestimmungsgesetz der Ampel

Der deutsche Bundestag hat den Weg für das neue Selbstbestimmungsgesetz kürzlich frei gemacht. Damit können Menschen ab November ihren Geschlechtseintrag beim Standesamt deutlich leichter ändern lassen als bisher.