Nach Äußerung pro Schlierseer Hof: Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Bürgermeister
In einem Online-Video hat sich Franz Schnitzenbaumer für den Neubau des Schlierseer Hofs ausgesprochen. Ein Gemeinderatsmitglied hat deshalb Dienstaufsichtsbeschwerde eingereicht.
Schliersee – Hiebe unter die Gürtellinie gehören im Vorfeld von Bürgerentscheiden leider zu den kaum vermeidbaren Nebengeräuschen. Wie viel davon in Schliersee vor dem Votum zum Neubau des Schlierseer Hofs noch kommt, lässt sich kaum abschätzen. Gegen Bürgermeister Franz Schnitzenbaumer (CSU) aber liegt beim Landratsamt eine Dienstaufsichtsbeschwerde vor.
Sie kritisiert, dass der Rathauschef sich öffentlich für das Projekt ausspricht, wie er es zum Beispiel in einem Werbevideo der Bauherrenfamilie de Alwis getan hat (wir berichteten). Das schmeckt dem Beschwerdeführer offenbar nicht, weil sich die Gemeindeverwaltung neutral verhalten muss. Deren Chef ist der Bürgermeister, und Schnitzenbaumer unterstreicht, dass im Rathaus auch nicht in die eine oder andere Richtung gesprochen werde. „Als Person muss ich aber meine Meinung sagen dürfen.“ Neben dem Verwaltungsleiter ist Schnitzenbaumer auch gewählter Politiker, der selbstverständlich keinen Maulkorb hat. „Ich trenne das sauber“, sagt Schnitzenbaumer.
Gemeinderatsmitglied hat Beschwerde eingereicht
Nun mag das ein schlichter Bürger nicht unterscheiden können und deshalb die Kommunalansicht anrufen. Die Beschwerde allerdings hat ein Mitglied des Gemeinderats eingereicht. Und das könnte man durchaus als „unter der Gürtellinie“ definieren. Schnitzenbaumer drückt sich vorsichtiger aus. „Ich finde das ein bisschen schade und bin schon einigermaßen angefasst.“ Denn dem Arbeitsstil des jetzigen Gremiums entspricht das ganz und gar nicht. Die Großwetterlage hatte sich dort nach einer gewissen Eingewöhnungszeit auf heiter eingependelt.
Die Dienstaufsichtsbeschwerde trübt die Stimmung erst mal ein wenig ein. Zumal man einem amtierenden Mandatsträger wohl zumuten kann, sich vorab zu informieren, bevor er die Kommunalaufsicht anruft.
Deren Meinung ist ziemlich klar, teilt Landratsamtspressesprecherin Sabine Kirchmair auf Anfrage unserer Zeitung mit. Noch am selben Tag, an dem ein Petent die Behörde per E-Mail um Überprüfung des besagten Redebeitrags von Schnitzenbaumer im Video zum Schlierseer Hof gebeten habe, habe man die Eingabe „verbeschieden“. Das Ergebnis: Im Rahmen der rechtsaufsichtlichen Prüfung habe man dem Video keine Anhaltspunkte entnehmen können, „die etwa ein kritik- oder pflichtwidriges Verhalten von Herrn Bürgermeister Schnitzenbaumer erkennen ließen“. Dem Rathauschef sei es „im kommunalpolitischen Meinungskampf nicht verwehrt, sich zu dem Hotelprojekt zu äußern und seine Ansichten eindeutig darzustellen beziehungsweise dafür zu werben, solange es sich hierbei um seine private Meinungsäußerung und nicht um eine Äußerung in amtlicher Eigenschaft handelt“.
Kommunalaufsicht kann keine Pflichtverletzung erkennen
Generell sei das Landratsamt als Disziplinarbehörde für die Verfolgung von Dienstvergehen von Bürgermeistern kreisangehöriger Kommunen zuständig, erklärt Kirchmair den rechtlichen Rahmen einer solchen Sache. Im Einzelfall sei aber auch eine teilweise oder vollständige Übertragung auf die Landesanwaltschaft Bayern möglich. Grundsätzlich könne jeder Bürger im Rahmen des verfassungsrechtlich verankerten Petitionsrechts eine solche Beschwerde einreichen. Die Kommunalaufsicht fordere in so einem Fall die Gemeinde beziehungsweise den Ersten Bürgermeister zur Stellungnahme auf und prüfe dann den Sachverhalt, um zu einem abschließenden Ergebnis zu kommen. Je nach Schwere und Bedeutung der Pflichtverletzung könnten sich beamten-, disziplinar-, besoldungs-, straf- und/oder haftungsrechtliche Folgen ergeben. So weit sei es im Fall Schnitzenbaumer gar nicht gekommen, betont Kirchmair. Da hier kein Dienstvergehen gegeben war, sei die Eingabe erfolglos geblieben.
Seine Haltung zum Thema öffentliche Meinungsäußerung hatte Schnitzenbaumer bereits dem Gemeinderat vorgetragen, als dieser die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens beschloss. „Ich habe einen Gemeinderatsbeschluss mit 14:5 Stimmen, den ich nach wie vor unterstütze.“
dak/sg