Glimpflich davongekommen - Rentnerin verdient mit Fake-Handtaschen 720.000 Euro und erhält nur Mini-Strafe

Eine 68-jährige Rentnerin aus Nordirland hat umgerechnet über 720.000 Euro mit dem Verkauf von gefälschten Designerhandtaschen verdient. Nun hat sie ein Gericht dazu verurteilt, lediglich 30.000 Euro zurückzuzahlen. 

Wie "Sundayworld" berichtet, hat Roseleen Ann D. sechs Monate Zeit, um der Anordnung nachzukommen, andernfalls drohen ihr sechs Monate Haft.

Mehr als 500 Produkte bei Rentnerin gefunden

Die Rentnerin bekannte sich schuldig in 13 Fällen, darunter Geldwäsche in Höhe von 86.820 Pfund (etwa 105.000 Euro) aus kriminellen Aktivitäten. „Ich denke nicht, dass diese Dame jemals wieder vor Gericht erscheinen wird“, sagte Richter Paul Ramsey KC. 

Laut "Sundayworld" wurden bei einer Durchsuchung fast 500 gefälschte Designergüter beschlagnahmt. Ermittler stellten fest, dass über 86.000 Pfund über ihr Konto liefen. Wie auch "Irishnews" berichtet, gab die Frau zu, pro Tasche zwischen 240 und 300 Euro zu verdienen.

Nach Dubai-Urlaub wurde Rentnerin kriminell

Wie es weiter heißt, habe die 68-Jährige fast "unfreiwillig" den Anfang als Verbrecherin gehabt. Die Sonnenanbeterin sei nach dem Dubai-Urlaub auf ihre neue Handtasche angesprochen worden. Die Freundin habe sie darum gebeten, ihr eine mitzunehmen, wenn sie das nächste Mal verreise.

Das sei der Beginn der kriminellen Karriere der Rentnerin gewesen, die mit dem illegalen Nebenverdienst die Urlaube in der Sonne finanzierte. Ihre Kunden hätten durch Mundpropaganda von den Waren erfahren und "gewusst, was sie da kauften", so die "Sundayworld".

Fake-Handtaschen
Fake-Handtaschen auf der Straße: In Urlaubsländern boomt das Geschäft Getty Images

Fake-Handtaschen auch in Deutschland erlaubt?

Reisende dürfen gefälschte Markentaschen auch nach Deutschland mitbringen, solange sie für den privaten Gebrauch bestimmt sind. 

  • Freigrenze liegt bei 430 Euro pro Person über 15 Jahren bei Einreise per Flugzeug oder Schiff
  • bei 300 Euro bei Einreise per Auto oder Bahn
  • Kinder unter 15 Jahren dürfen Waren im Wert von bis zu 175 Euro mitbringen

Für größere Mengen oder Überschreitung der Freigrenze fallen Zollgebühren und Einfuhrumsatzsteuer an. Bei Warenwerten bis 700 Euro beträgt die pauschale Abgabe 17,5 Prozent, darüber hinaus werden 19 Prozent Einfuhrumsatzsteuer und zollspezifische Gebühren fällig. 

Der Weiterverkauf von gefälschten Markenprodukten ist wie auch im Fall der Rentnerin heikel und kann Abmahnungen nach sich ziehen, da die Grenze zwischen Privatverkauf und gewerblichem Handel nicht klar definiert ist.