Gericht entscheidet: Demonstranten gegen Gasbohrung dürfen nicht als „Terroristen“ bezeichnet werden

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Hunderte beteiligten sich an der Demo in Reichling gegen Gasbohrungen. (Archiv) © Manuela Schmid

Reichlings Bürgermeister Johannes Hintersberger hatte Demonstranten gegen Gasbohrungen als „Terroristen“ bezeichnet. Der Anmelder der Kundgebung klagte dagegen.

Reichlings Bürgermeister Johannes Hintersberger (CSU) darf die Teilnehmer einer Demonstration gegen die Gasbohrung nicht als „Terroristen“ bezeichnen. Greenpeace berichtet in einer Pressemitteilung über das entsprechende Urteil: Das Verwaltungsgericht München habe demnach mit Beschluss vom 6. Juni 2025 verfügt, dass diese Äußerung und ihre Verbreitung zu unterlassen sind. Bei Zuwiderhandlungen drohe ein Ordnungsgeld von bis zu 10.000 Euro. 

Wie berichtet, hatte der Bürgermeister in der Mai-Ausgabe des örtlichen Gemeindeblatts unmittelbar vor der genehmigten Kundgebung in Reichling die Teilnehmer als „Terroristen“ bezeichnet. Unter anderem dagegen hatte der Anmelder der Demonstration, Andreas Kohout, geklagt. Greenpeace Bayern hatte ihm einen Anwalt zur Seite gestellt, der den Eilantrag an das Verwaltungsgericht gestellt hat. Die Richter kamen laut Greenpeace nun zu dem Schluss, dass die Äußerungen des Bürgermeisters „einen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte“ des Klägers Kohout darstellen. Die Äußerung habe einen „ehrverletzenden Charakter”. Zudem habe Hintersberger damit das Sachlichkeitsgebot, dem er als Bürgermeister unterliegt, überschritten. Die von der Unterlassung betroffenen Äußerungen müssten aus dem öffentlich einsehbaren Gemeindeblatt entfernt werden. Zudem hätten die Richter anlässlich weiterer Äußerungen von Hintersberger im darauffolgenden Gemeindeblatt vom Juni 2025 eine Wiederholungsgefahr festgestellt, heißt es in der Pressemitteilung mit Verweis auf den Beschluss des Verwaltungsgerichts.

Greenpeace begrüßt Entscheidung

Stefan Krug, Leiter des Greenpeace-Landesbüros Bayern, begrüßte die Entscheidung des Gerichts: „Der Beschluss bestätigt, dass der Bürgermeister von Reichling seine Amtspflicht verletzt und friedliche Demonstranten mutwillig als Terroristen diffamiert hat. Seit Beginn der Proteste gegen die Gasbohrung vor einem Jahr versucht er, die Gegner der Bohrung in ein schlechtes Licht zu rücken, anstatt die Bedenken vieler Bürgerinnen und Bürger seiner Gemeinde ernst zu nehmen.”

Gegen den Beschluss ist laut Pressemitteilung Beschwerde möglich. Der Beschluss gelte längstens bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache. Da die Äußerungen „in einem funktionalen Zusammenhang mit den hoheitlichen Aufgaben des Bürgermeisters stehen”, ist die Beklagte die Gemeinde Reichling. Sie trage als unterlegene Antragsgegnerin auch die Kosten des Verfahrens.

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