Statt Abschiebung: Schweden bietet Migranten Ausreise-Prämie im fünfstelligen Bereich
Schweden will die Prämie für die freiwillige Rückkehr von Migranten in ihr Heimatland verdreifachen. Auch in Deutschland gibt es ein Programm.
Stockholm – Seit 1984 gibt es in Schweden eine Prämie für die freiwillige Rückkehr von Migranten. Rund 880 Euro pro Erwachsenem und 440 Euro pro Kind können Einwanderer im Falle einer freiwilligen Ausreise erhalten. Die schwedische Regierung will diese Prämie jetzt deutlich anheben.
Die Zahlungen sei relativ unbekannt und würde „nur von relativ wenigen Menschen in Anspruch genommen“ werden, sagte der Abgeordnete Ludvig Aspling von den ultrarechten Schwedendemokraten. Durch die Erhöhung solle sich das ändern. Von 2026 an seien Zahlungen von bis zu 350.000 Kronen (rund 30.700 Euro) vorgesehen, teilte die Regierung am Donnerstag mit.
Schwedens Prämie für freiwillige Rückkehr von Migranten: Deutliche Aufstockung trotz geringer Wirksamkeit
„Wir befinden uns inmitten eines Paradigmenwechsels in unserer Migrationspolitik“, sagte Migrationsminister Johan Forssell. Schweden hat seit den 1990er Jahren eine große Zahl von Migranten aufgenommen, vor allem aus Kriegs- und Krisenländern wie dem ehemaligen Jugoslawien, Syrien, Afghanistan, Somalia, dem Iran und dem Irak.
Die geplante Erhöhung wurde beschlossen, obwohl in einer von der Regierung beauftragten Untersuchung im vergangenen Monat von einer deutlichen Aufstockung abgeraten worden war, da die erwartete Wirksamkeit die potenziellen Kosten nicht rechtfertige.
Deutschlands Förderprogramm für Wiedereingliederung im Herkunftsland
Auch in Deutschland gibt es ein Programm, das freiwilligen Rückkehrern Geld zur Wiedereingliederung im Herkunftsland zahlt. Mit dem sogenannten „REAG/GARP 2.0“-Förderprogramm (Reintegration and Emigration Programme for Asylum-Seekers in Germany/Government Assisted Repatriation Programme) gaben Bund und Länder 2022 nach Angaben des Bundesinnenministeriums 17,5 und im vergangenen Jahr 21,5 Millionen Euro aus.
Welche und wie viel Unterstützung ein freiwilliger Rückkehrer erhält, hängt von „ihrer Staatsangehörigkeit und anderen Faktoren ab“, heißt es auf der Informationsseite des Programms. Mögliche Formen der Unterstützung sind zum Beispiel die Finanzierung des Flug- oder Bustickets, medizinische Betreuung während der Rückreise oder eine einmalige Förderung von 1.000 Euro pro Person. Freiwillige Ausreisen nach Syrien, Jemen, Libyen (Eritrea) und Afghanistan werden aktuell nicht über das „REAG/GARP 2.0“-Programm abgewickelt.
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1000 Euro Handgeld für Straftäter: Kontroverse um Zahlung an 28 Afghanen
Eine bestimme 1.000 Euro-Förderung führte zuletzt zu einer heißen Debatte. Jedoch entbrannte sie aufgrund abgeschobener Straftäter. 28 verurteilte Straftäter, darunter extreme Gewaltverbrecher und Vergewaltiger, waren Ende August aus Deutschland in ihr Heimatland Afghanistan abgeschoben worden – und bekamen dabei 1000 Euro „Handgeld“ von Deutschland.
„Dass Vergewaltiger und andere Schwerstkriminelle auch noch bei der Rückreise in ihr Heimatland ein Handgeld von 1000 Euro bekommen, ist inakzeptabel! Ist die Ampel nun endgültig von allen guten Geistern verlassen?“, schrieb der Hamburger CDU-Bundestagsabgeordnete Christoph Ploß dazu bei X. In den sozialen Medien führten dieser und weitere Beiträge zu einer Debatte. Nutzer verwiesen dabei auf eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts von 2022, dass ein ausreisepflichtiger Ausländer nach seiner Rückkehr „gegebenenfalls durch ihm gewährte Rückkehrhilfen, in der Lage ist, seine elementarsten Bedürfnisse über einen absehbaren Zeitraum zu befriedigen“. (AFP/lw)