Bauantrag zur „Weidachklause“ – Drei Wohneinheiten für Geflüchtete

  1. Startseite
  2. Lokales
  3. Schongau
  4. Kreisbote

KommentareDrucken

Platz für 25 Geflüchtete? In der Weidachklause in Peiting sollen drei Wohnungseinheiten, aber keine typische Asylunterkunft entstehen. © Jais

Bauantrag zur „Weidachklause“: Drei Wohneinheiten in Peiting für Geflüchtete

Peiting– Aktuell wohnen in der Marktgemeinde Peiting 27 Geflüchtete. Weitere kommen hinzu. Am nächsten Dienstag ist der Bauantrag zur früheren „Weidachklause“ Thema, wenn um 18 Uhr die Räte des Bau- und Umweltausschusses tagen. Das leer stehende Haus soll zu Wohnungen ausgebaut werden.

Der Bauantrag kommt vom staatlichen Landratsamt Weilheim-Schongau. Die Behörde möchte dort drei Wohneinheiten schaffen, wo Geflüchtete untergebracht werden können.

Ob dort eher Familien mit Kindern einziehen, wie kürzlich Bürgermeister Peter Ostenrieder auf der CSU-Jahresversammlung gemeint hat, der von einem „guten Signal“ gesprochen hat, bleibt abzuwarten. „Es kommt hier auf Zuzug/Zuweisungen an, welche Personengruppen wir bekommen,“ beantwortet Klaus Mergel eine Anfrage des Kreisboten; er ist stellvertretender Pressesprecher am Landratsamt Weilheim-Schongau.

Platz für 25 Personen

Das Landratsamt plane mit 25 Personen als Belegungsgröße. Aus welchen Nationen Geflüchtete dort einziehen werden, hänge wiederum von den Zuweisungen ab und könne derzeit nicht eingeschätzt werden, fügt Mergel hinzu. Der Pressesprecher betont, dass zuerst die baurechtliche Genehmigung erteilt werden müsse. Erst dann werde der Mietvertrag unterzeichnet.

„Das muss doch am Anfang stehen und nicht erst jetzt daherkommen“, bekundete Ralf Benning auf der CSU-Hauptversammlung seine Meinung. Er ist Anwohner nahe der „Weidachklause“ und Vorsitzender des Verkehrsvereins in Peiting.

Benning meldete sich zu Wort, nachdem Bürgermeister Ostenrieder erklärt hatte, dass es hier um eine Umwidmung zu Wohnungen gehe – nicht aber zu einer typischen Flüchtlingsunterkunft. Der Markt Peiting könne sich baurechtlich dem Antrag nicht versperren. Denn das Quartier mitten in Peiting sei ein Mischgebiet; dort sei die Umwidmung zulässig.

Auffällig für Anwohner und Interessierte ist freilich, dass zuletzt an der sanierungsbedürftigen Immobilie kaum etwas geschehen ist, nachdem sich dort im Februar die Handwerker noch die Türklinke gereicht haben. Die Rede ist davon, dass mit Blick auf das Grundstück der „Weidachklause“ nach wie vor mit Nachbarn Punkte abzuklären seien.

Mit dem Kreisbote-Newsletter täglich zum Feierabend oder mit der neuen „Kreisbote“-App immer aktuell über die wichtigsten Geschichten informiert.

Auch interessant

Kommentare