Kein Denkmalschutz für Menagehaus: Bürgerbegehren-Initiative zeigt sich nicht überrascht

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Das Menagehaus an der Bahnhofstraße in der Penzberger Innenstadt: Aus Sicht des Landesamts für Denkmalpflege ist es kein Denkmal. © Wolfgang Schörner

Das Landesamt für Denkmalpflege nimmt das Menagehaus nicht in die Denkmalliste auf. Das geht aus einem Schreiben hervor, das diese Woche im Bauausschuss vorgetragen wurde. Penzbergs Denkmalverein hatte den Antrag im März 2023 gestellt. Am Bürgerbegehren, heißt es dort, ändert das Urteil nichts.

Das Landesamt für Denkmalpflege erklärt in dem Schreiben, dass beim Menagehaus keine Denkmaleigenschaft bestehe und ein Eintrag in die bayerische Denkmalliste nicht erfolge. Als Begründung heißt es, das Gebäude habe durch die „massiven Modernisierungsmaßnahmen“ in der Vergangenheit „seinen Zeugniswert als ehemaliges Menagehaus verloren“.

Das Landesamt hatte das Ergebnis der Überprüfung am 18. Oktober an die Untere Denkmalbehörde des Landratsamts geschickt, die es wiederum am 30. Oktober an das Unternehmen Bayernwohnen, dem Eigentümer der Menagehaus-Zeile, weiterleitete. Von dort nahm es seinen Weg zur Stadt Penzberg, wo es vor einer Woche eintraf. Bürgermeister Stefan Korpan (CSU) erklärte am Dienstag im Bauausschuss, Bayernwohnen habe mitgeteilt, dass man das Schreiben im Rahmen der Sitzung öffentlich machen dürfe. Es sei wichtig, wenn es um Bürgerbeteiligung geht, solche Erkenntnisse weiterzugeben, so der Bürgermeister. Mehr wolle er dazu nicht sagen.

„Stark eingreifende Veränderungen“

In seiner Stellungnahme schreibt das Landesdenkmalamt, dass sich zwar die Kubatur größtenteils erhalten habe, das Gebäude in der Nachkriegszeit aber „stark eingreifende Veränderungen“ erfuhr. Die Bändergliederung sei beseitigt, der Verputz vollständig erneuert, das straßenseitige Erdgeschoss neu verkleidet, seitlich Anbauten ergänzt, die Fenster straßenseitig vergrößert und sämtliche Böden, Decken und Innenputze ebenso wie das Treppenhaus erneuert worden. Im Inneren, heißt es weiter, habe sich „keinerlei bauzeitliche Ausstattung mehr erhalten“. Allein in der rückwärtigen Widerkehr sei die hölzerne Haustreppe mit gedrechselten Geländerstäben erhalten geblieben. Daraus zieht das Landesamt den Schluss, dass keine Denkmaleigenschaft besteht.

Für die Sicht der Behörde „vollstes Verständnis“

Natürlich wäre es schön gewesen, wenn das Landesamt seine schützende Hand über das Menagehaus gehalten hätte, sagte auf Nachfrage Max Kapfer, Vorsitzender des Penzberger Denkmalvereins und einer der Vertreter der Bürgerinitiative „Für den Erhalt der Menagehaus-Zeile“, die derzeit Unterschriften für das Bürgerbegehren sammelt. Er habe für die Sicht der Behörde aber „vollstes Verständnis, weil das Haus so oft umgebaut wurde“, so Kapfer, dem die Stellungnahme bekannt ist. Der Denkmalverein hatte den Antrag, das Menagehaus unter Denkmalschutz zu stellen, im März 2023 gestellt.

Urteil ändert nichts am Bürgerbegehren

An der Haltung zum Menagehaus und am Bürgerbegehren ändert das Urteil laut Kapfer jedenfalls nichts. Bei der Bürgerversammlung am kommenden Dienstag will die Bürgerinitiative ihm zufolge auch auf die Kritik der Eigentümer des ehemaligen Bayerischen Hofs und des Ahammer-Gebäudes an der Fragestellung antworten. „Wir wollen in keiner Weise ihr Eigentum antasten“, so Kapfer. Wäre dies so, hätte auch das Integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK) in deren Eigentum eingegriffen, weil es die Häuser als erhaltenswert und stadtbildprägend bezeichnet.

Im Bauausschuss wurde am Dienstag nicht über das Bürgerbegehren gesprochen. Armin Jabs (BfP) fragte aber, ob das Unternehmen Bayernwohnen mittlerweile den Antrag für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan gestellt hat. Eine Stadtratsmehrheit hatte diesen Weg empfohlen. Stadtbaumeister Justus Klement antwortete, dass es im Stadtrat am 26. November um das weitere Vorgehen gehen werde. Eine Rechtsanwältin wird ihm zufolge dort einen Vortrag halten.

Neuer Weg über Städtebauvertrag

Bürgermeister Korpan ergänzte, es sei die anwaltliche Argumentation, nicht den Weg eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans zu gehen, sondern ein anderes Verfahren einzuleiten und mit einem städtebaulichen Vertrag zu arbeiten. Bei einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan, so Korpan, sei die Kubatur auf den Zentimeter festgelegt. Im Baufortschritt könne es sich aber ergeben, dass etwas einen halben Meter nach links oder rechts verschoben werden muss. In dem Fall müsste man komplett wieder ins Verfahren. Das wäre nachteilig für alle Seiten, so Korpan. Die Empfehlung sei deshalb, Vorgaben in einem städtebaulichen Vertrag festzulegen. Martin Janner (PM) fragte zudem, ob die Referentin auch etwas zur Bürgerbeteiligung sagt. Klement und Korpan erklärten, dass man sie bitten wird, darauf einzugehen.

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