SPD-Frau attackiert: Ermittler finden Tatwaffe, Opfer wird wohl überleben

Einen Tag nach der Messerattacke scheint sich die neu gewählte Bürgermeisterin von Herdecke, Iris Stalzer, 57, auf dem Weg der Besserung zu befinden. Wie FOCUS online aus Sicherheitskreisen erfuhr, wird die SPD-Politikerin wohl den Angriff mit mindestens zehn Messerstichen in den Oberkörper überleben.

Angriff auf Bürgermeisterin Iris Stalzer: Gefährlicher Stich in die Lunge

Die Mordkommission in Hagen und die Staatsanwaltschaft gehen von einem familiären Hintergrund als Tatmotiv aus. Die beiden jugendlichen Adoptivkinder der Anwältin befinden sich weiterhin im Polizeigewahrsam.

Die Tochter hatte die Polizei kurz nach 12 Uhr am Dienstag alarmiert. Angeblich sei die Mutter überfallen worden. Als die Einsatzkräfte eintrafen, saß das Opfer lebensgefährlich verletzt in seinem Sessel. Die Juristin war bei Bewusstsein, musste per Hubschrauber in die nächste Klinik geflogen werden. Besonders gefährlich erwies sich ein Stich in die Lunge, der das Organ kollabieren ließ. Inzwischen aber scheint die größte Gefahr gebannt.

Im Krankenbett hatte Stalzer den Beamten berichtet, dass sie den Täter kenne. Den Namen verriet die Politikerin bisher nicht.

Ermittler finden Tatwaffe

Die Spurensuche in ihrem Wohnhaus ließ Zweifel an der Darstellung der Adoptivtochter aufkommen. Die Ermittler fanden nach FOCUS-online-Informationen die Tatwaffe. Dabei handelte es sich um ein Küchenmesser. Der Abgleich mit Fingerabdrücken und DNA soll nun die Frage beantworten, wer das Messer geführt hat: der 15 Jahre alte Junge oder das ältere Mädchen. Die Hintergründe der Tat sind noch nicht bekannt geworden. 

Offenbar war die 17-jährige Jugendliche bereits im Sommer bei einem Vorfall mit häuslicher Gewalt aktenkundig geworden. Dabei soll ebenfalls ein Messer im Spiel gewesen sein. Immer wieder soll es in der Vergangenheit zu Streitigkeiten zwischen der SPD-Politikerin und ihren Kindern gekommen sein. Die Ermittler gehen in dem Zusammenhang von einem möglichen Tatmotiv aus. Einen Überfall oder einen politisch motivierten Anschlag schließen die Strafverfolger aus.