Otterfing: Neues Wohnquartier kann kommen
Ist jetzt der Weg frei für ein Quartier mit 34 Wohnungen am Pitzarweg? Der Otterfinger Gemeinderat fasste jetzt, nach jahrelangen Änderungsrunden, den Satzungsbeschluss für die Überplanung des ehemaligen Schrottplatz-Geländes neben der Bahn – bei fünf Gegenstimmen. Theoretisch könnte der Bauträger 2025 loslegen.
Otterfing – Über 15 Jahre lief das Verfahren, das jetzt ein vorläufiges Ende fand: 32 Reihenhäuser, ausgewiesen als Wohngebiet, sowie ein Mischgebiets-Gebäude mit zwei Wohneinheiten ermöglicht die Überplanung des ehemaligen Preimesser-Schrottplatzes im Osten Otterfings zwischen Kreuzstraße und Pitzarweg. Wie Bauamtsleiter Hubert Zellner in der jüngsten Sitzung des Gemeinderats erklärte, ist die Satzung rechtswirksam, sobald der Erschließungsvertrag für die dafür nötigen Straßen notariell beurkundet ist.
Ausgangspunkt der Planungen waren einst 22 Wohneinheiten gewesen. Auf Wunsch des Bauträgers Baustolz ließ sich die Gemeinde auf eine verdichtete Planung ein, erntete dafür aber geharnischte Kritik der südlich angrenzenden Gewerbebetriebe. Auch einige Gemeinderäte lehnen die dichte Bebauung ab, unter Hinweis unter anderem auf die verkehrlichen Folgen, die der Zuzug von über 100 neuen Anwohnern für die Umgebung bedeuten könnte.
Mischgebiet als „Puffer“
Die Gemeinde versuchte, durch die Ausweisung eines Mischgebiets – als Puffer zwischen den künftigen Wohnbereichen und dem bestehenden Gewerbegebiet – den protestierenden Betrieben entgegenzukommen; zudem ist eine zusätzliche Zufahrt von der Kreuzstraße in den Pitzarweg vorgesehen, die durch einer Baulücke erfolgen soll.
Just diese Straße sowie ebenfalls im Plan hinterlegte Ausweichbuchten im Pitzarweg griff Georg Schlickenrieder (CSU) in der Sitzung auf, um seine Ablehnung zu begründen. Ihn irritiere, dass der Besitzer des Grundstücks, auf dem die neue Straße entstehen soll, anwaltlich mitteilen habe lassen, dass die Abtretung des Grunds infrage stehe. „Das ist nicht ausgegoren.“ Überdies störe ihn, dass einem anderen Grundstücksbesitzer, der für die Ausweichbucht Grund abtreten müsste und der dazu nicht bereit sei, mit Enteignung gedroht werde.
Von Enteignung könne keine Rede sein, erwiderte Bürgermeister Michael Falkenhahn (SPD). „Das hat in Otterfing noch nicht stattgefunden und wird auch nicht stattfinden.“ Die Ausweichbucht bleibe aber ein „Planungsziel“, ergänzte Bauamtsleiter Zellner, auch wenn der Eigentümer zurzeit wenig Bereitschaft zeige, die dafür nötige Fläche abzugeben. Man sei aber in Gesprächen – ebenso bezüglich der Entlastungsstraße. Dieser Grundbesitzer zweifle lediglich an, ob die Straße wirklich 5,50 Meter breit werden muss und auch einen Gehweg braucht, den überdies ein Grünstreifen von der Straße trennt. „Im Plan halten wir daran fest“, erklärte Zellner auf Anfrage, „bei der Ausführung werden wir noch einmal reden.“
Gegen die Planung stimmten neben Schlickenrieder seine CSU-Kollegen Susanne Weitl und Georg Schüßlbauer sowie Roberto Sottanelli (SPD) und Josef Killer (FW). Killer kritisierte unter anderem, dass in der textlichen Erläuterung der Satzung unterschiedliche Wohnungszahlen genannt seien. „Das dient der Begründung und Herleitung des Plans“, erwiderte Zellner.
Thomas Hogger (Grüne) verteidigte die dichte Bebauung. „Lieber sind mir mehr Wohnungen, die 800 000 Euro kosten, als weniger Wohnungen, die über eine Million kosten.“ Und die Gemeinde habe „alles getan, um die Interessen der Anlieger zu berücksichtigen“.
Klage noch anhängig
Das sehen die Anwohner anders. Unter Federführung von Rudolf Stocker, dem eine Schlosserei gehört, reichten drei Handwerker gegen die Planung schon 2023 Popularklage am Bayerischen Verfassungsgerichtshof ein. Dem Verfahren, das noch immer anhängig ist, sieht Zellner gelassen entgegen. „Wir haben sauber und gewissenhaft gearbeitet“, sagt der Bauamtsleiter.
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Angesichts der verhärteten Fronten könnte aber eine weitere Klage drohen. Sobald die nunmehr beschlossene Bebauungsplan-Änderung bekannt gemacht ist, bleibt Betroffenen ein Jahr Zeit, um ein Normenkontrollverfahren anzustrengen. „Aufschiebende Wirkung hätte das aber nicht“, betont Zellner. Nach Stand der Dinge kann der Bauträger das neue Baurecht nutzen und 2025 die entsprechenden Bauanträge einreichen.