Auswärtiges Amt aktualisiert Türkei-Reisehinweise: Warnungen für bestimmte Gebiete – und eine Personengruppe
Das beliebte Reiseziel Türkei bleibt grundsätzlich sicher, dennoch können bestimmte Umstände den Aufenthalt beeinträchtigen. Besonders für einige Personen.
Ankara – Die Sommersaison hat längst begonnen. Doch die Hauptreisezeit verläuft nicht ohne Nebengeräusche. Vielerorts ächzen Tourismusregionen unter den Folgen des Massentourismus. In anderen Urlaubsländern wie Kroatien entbrennt zunehmend eine Preisdiskussion. Reisende sollten sich also vorab mit den lokalen Begebenheiten vertraut machen.
Das gilt auch für einen Dauerbrenner unter den Urlaubsländern der Deutschen: die Türkei. Viele Urlauber zieht es auch 2025 in das Mittelmeerland. Das Auswärtige Amt hat ihre Standard-Reisehinweise für das Land im Juli erweitert und um zwei zusätzliche Punkte ergänzt. Das sollten Reisende in der Türkei beachten.
Auswärtiges Amt erweiterte Reisehinweise für Türkei: wichtige Informationen für LGBTQ-Reisende
Gleichgeschlechtliche Liebe steht in der Türkei rechtlich nicht unter Strafe, Events wie Pride-Paraden werden in dem Ferienland jedoch seit Jahren verboten und von den Autoritäten verhindert. Bereits im Juni sollen in Istanbul mindestens 50 Personen während einer nicht erlaubten Pride-Parade verhaftet worden sein. Unter ihnen befanden sich laut der türkischen Anwaltsvereinigung CHD auch vier Rechtsanwälte. Das Auswärtige Amt meldet, dass ebenfalls ausländische Staatsbürger festgenommen wurden.
Den Sicherheitskräften wurde gewaltsames Handeln gegen die Demonstranten vorgeworfen, die sich für die Rechte von lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans- und queeren Menschen (LGBTQ) einsetzten. Zusätzlich „sind gewalttätige Übergriffe auf LGBTIQ-Personen von nicht-staatlicher Seite bekannt“, so die Behörde. Reisende mit LGBTIQ-Hintergrund sollten daher berücksichtigen, dass sie während ihres Türkei-Aufenthalts mit erheblichen Vorurteilen rechnen müssen.
Allgemein wird empfohlen, größere Proteste und nicht erlaubte Versammlungen zu umgehen. „Die türkischen Strafverfolgungsbehörden führen offenbar umfangreiche Listen von Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die auch ohne hinreichende Vorermittlungen zum Ziel von Strafverfolgungsmaßnahmen werden können“, so das Amt. Homosexuelle, transgender oder bisexuelle Touristen können sich vor der Abreise außerdem durch die allgemeinen Empfehlungen informieren.
Aktualisierte Türkei-Reisehinweise vom Auswärtigen Amt
Allgemeiner sollten Urlauber aber auch vor Reisen in bestimmte Regionen auf der Hut sein. Das Land hat im südlichen Bereich gemeinsame Grenzen mit Syrien und dem Irak. Die Beziehungen zu beiden Nachbarstaaten sind bezüglich sicherheitspolitischer Fragen und dem Vorgehen gegen kurdische Organisationen angespannt. Seit 2015 ereignen sich im südöstlichen Landesteil, aber auch in weiteren Gebieten, wiederholt Terroranschläge.
Das Auswärtige Amt rät Reisenden nun, die Grenzregionen zu Syrien und dem Irak nach Möglichkeit zu umgehen. Ausdrücklich wird vor „nicht notwendigen Reisen“ in die Provinzen Şanlıurfa, Mardin, Sırnak und Hakkâri gewarnt. Laut Behörde gibt es „Gefahren durch angrenzende Auseinandersetzungen“.
Generell besteht momentan die Gefahr, „dass terroristische Gruppierungen auch vor dem Hintergrund türkischer Militäroperationen in Syrien und Irak versuchen werden, insbesondere in den großen Metropolen Anschläge durchzuführen“. Reisende müssen daher besonders in größeren Städten mit verstärkten Polizeikontrollen und Sicherheitsmaßnahmen rechnen. Auch die Reiseinformationen und -warnungen für Syrien und den Irak sollten Urlauber vor Reiseantritt kennen.