Bürgergeld für Alleinerziehende: So hoch ist die Auszahlung 2025
Für das Jahr 2025 hat die Bundesregierung keine Erhöhung des Bürgergeldes beschlossen. Viele Alleinerziehende stehen vor finanziellen Herausforderungen.
Kassel – Laut dem Statistischen Bundesamt haben rund 5,5 Millionen Menschen in Deutschland Ende 2023 Bürgergeld erhalten. Das Bürgergeld hat das Arbeitslosengeld II abgelöst. Um die staatliche Leistung zu erhalten, muss man als erwerbsfähig und bedürftig gelten, wie der Deutsche Gewerkschaftsbund schreibt. Dies trifft auch auf viele Alleinerziehende zu, die aufgrund der Kinderbetreuung keiner bezahlten Arbeit nachgehen können. Ihnen steht neben dem Regelsatz auch der sogenannte Mehrbedarf zu.
Bürgergeldempfänger 2025: Gültige Regelsätze für Alleinerziehende
Im Januar 2024 wurde das Bürgergeld zuletzt erhöht. Für das Jahr 2025 hat die Bundesregierung keine weitere Erhöhung angekündigt. Alleinstehende Personen erhalten einen Regelsatz von 563 Euro. Bei Personen mit Kindern steigt der Bedarf. Dieser zusätzliche Bedarf wird berücksichtigt und hängt von der Anzahl sowie dem Alter der Kinder ab.
Anzahl und Alter der Kinder | Prozent des Regelsatzes 2025 |
---|---|
Ein Kind unter sieben Jahren | 36 Prozent (entspricht 202,68 Euro) |
Ein Kind über sieben Jahren | 12 Prozent (entspricht 67,56 Euro) |
Zwei Kinder unter 16 Jahren | 36 Prozent (entspricht 202,68 Euro) |
Zwei Kinder über 16 Jahren\t | 24 Prozent (entspricht 135,12 Euro) |
Ein Kind über sieben Jahren und ein Kind über 16 Jahren | 24 Prozent (entspricht 135,12 Euro) |
Drei Kinder\t | 36 Prozent (entspricht 202,68 Euro) |
Vier Kinder | 48 Prozent (entspricht 270,24 Euro) |
Fünf Kinder | 60 Prozent (entspricht\t337,80 Euro) |
Quellen: Verein für soziales Leben e.V., Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Unterstützung für Alleinerziehende: Kinder erhalten Bürgergeld-Regelsatz
Nehmen wir an, eine Mutter mit zwei Kindern im Alter von sechs und zehn Jahren hat Anspruch auf Bürgergeld. Sie erhält als Alleinerziehende den Regelsatz von 563 Euro sowie einen Mehrbedarf von 36 Prozent des Regelsatzes, was 202,68 Euro entspricht. Insgesamt erhält die Frau somit 765,68 Euro Bürgergeld im Monat. Zusätzlich gibt es Bürgergeld für Kinder, welches das Jobcenter auszahlt. Für das Jahr 2025 gelten folgende Regelsätze für Kinder:
Alter der Kinder | Regelsatz 2025 |
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Unter sechs Jahren | 357 Euro |
Zwischen sechs und 13 Jahren | 390 Euro |
Zwischen 14 und 17 Jahren | 471 Euro |
Zwischen 18 und 25 Jahren (junge Erwachsene, die noch bei ihren Eltern wohnen oder ohne Zusage des Jobcenters ausgezogen sind) | 451 Euro |
Quelle: Verein für soziales Leben e.V
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Bürgergeld und Kindergeld: So funktioniert die Anrechnung
In der Berechnung für die Mutter bedeutet dies, dass sie zu den 765,68 Euro jeweils 390 Euro für das sechsjährige Kind und 390 Euro für das zehnjährige Kind erhält. Insgesamt beläuft sich der Betrag auf 1545,68 Euro. Hinzu kommen die Kosten für Unterkunft und Heizung. Wenn in diesem hypothetischen Fall 650 Euro für Miete und Nebenkosten sowie 120 Euro für Heizkosten anfallen, ergibt sich ein Bürgergeldanspruch von insgesamt 2315,68 Euro für die alleinerziehende Mutter mit zwei Kindern.

Dabei muss berücksichtigt werden, dass das Kindergeld auf das Bürgergeld angerechnet wird, wie der Verein für soziales Leben erklärt. Da die Mutter in diesem Beispiel zwei Kinder hat und 2025 für jedes Kind 255 Euro Kindergeld erhält, werden ihr 510 Euro auf das Bürgergeld von 2315,68 Euro angerechnet. Somit stehen der Mutter in diesem Beispiel weiterhin 1805,68 Euro Bürgergeld zur Verfügung, ergänzt durch 510 Euro Kindergeld. (vk)