Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) will, dass Ukrainer, die künftig kein Bürgergeld mehr erhalten, so schnell wie möglich arbeiten und sich in die deutsche Gesellschaft integrieren. In einem internen Schreiben an die Regierungsfraktionen, das FOCUS online vorliegt, heißt es: "Unser Ziel bleibt eine schnelle und nachhaltige Integration in Arbeit und Gesellschaft. Deshalb werden arbeitsfähige, nicht erwerbstätige Geflüchtete verpflichtet, sich umgehend um eine Erwerbstätigkeit zu bemühen."
Kein Bürgergeld mehr für Ukrainer: Geld muss nicht zurückgezahlt werden
Man wolle weiterhin keine Zeit verlieren bei der Integration. "Ist die Vermittlung in Arbeit wegen fehlender Sprachkenntnisse nicht möglich, sollen die Geflüchteten zur Teilnahme an einem Integrationskurs verpflichtet werden. Falls Geflüchtete keine Eigenbemühungen bezüglich einer Erwerbstätigkeit nachweisen können, sollen sie von den Behörden nach dem AsylbLG zu
einer Arbeitsgelegenheit verpflichtet werden."
Das neue Gesetz besagt, dass Ukrainer, die nach dem 1. April 2025 nach Deutschland gekommen sind, kein Bürgergeld mehr erhalten und sie dieselben Leistungen wie Asylbewerber bekommen. Das betrifft ungefähr 63.000 Menschen. Sozialverbände und Hilfsorganisationen kritisieren das Gesetzesvorhaben.
Bürgergeld-Aus: Neues Gesetz enthält Übergangsregeln
Das Gesetz ist noch nicht in Kraft und enthält laut dem Schreiben von Bärbel Bas mindestens eine Übergangsregel. Fest steht schon jetzt, dass kein Ukrainer Bürgergeld zurückzahlen muss. Betroffene werden auch noch eine Zeit lang Bürgergeld erhalten.
Auf der Homepage des Arbeitsministeriums heißt es dazu: "Geflüchtete, die nach dem 1. April 2025 eingereist sind und die bis zum Inkrafttreten des neuen Gesetzes bereits Bürgergeld oder Sozialhilfe erhalten, sollen erst dann Asylbewerberleistungen erhalten, wenn ihr bewilligter Bezug endet – spätestens aber drei Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes."
Abschließend heißt es: "Wir haben zwischen Verkündung und Inkrafttreten des Gesetzes
einen Zeitraum von drei Monaten vorgesehen. Diese Zeit können
die Behörden nutzen, um den Rechtskreiswechsel der Betroffenen vorzubereiten."
Das heißt konkret: Nach dem Beschluss des Bundestags und der Zustimmung des Bundesrats, kann das Gesetz veröffentlicht werden und ist damit verkündet. Nach jetziger Schätzung ist mit einem Inkrafttreten im März 2026 zu rechnen. Also drei Monate nach der Verkündigung, die voraussichtlich noch in diesem Jahr erfolgt.
Darüber hinaus plant die Bundesregierung, das Bürgergeld sowieso zu reformieren und in Grundsicherung umzubenennen.