Nach dem 0:4 tickt er aus: Fußballtorwart in unterster Liga streckt Gegner nieder - Zwei Operationen nötig

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Die rote Karte sah ein Torwart nach einem Kopfstoß gegen einen gegnerischen Stürmer. © IMAGO

Ein Kopfstoß im C-Klassenspiel brachte einen Stürmer ins Krankenhaus. Er musste zweimal am Kopf operiert werden, weil der Gegnerische Torwart ihn zu Boden streckte.

Verlängerung im Strafgericht: Ein übles Foul in einem Fußballspiel der C-Klasse fand ein gerichtliches Nachspiel. Vor dem Amtsgericht Wolfratshausen musste sich ein Torhüter wegen gefährlicher Körperverletzung und Beleidigung verantworten. Der 31-Jährige hatte in der Partie zwischen zwei Klubs aus dem Norden des Landkreises einen gegnerischen Angreifer mit einem Kopfstoß niedergestreckt. Das 39-jährige Opfer erlitt ein schweres Schädelhirntrauma. Das Sportgericht des Bayerischen Fußballverbands sperrte den Keeper daraufhin für sechs Spiele. Nun verurteilte ihn der Amtsrichter zu einer Gefängnisstrafe von einem Jahr und sechs Monaten mit Bewährung.

Der Vorfall ereignete sich während einer Freitagabendpartie Mitte Oktober vorigen Jahres. 33 Minuten waren gespielt, als sich beim Stand von 4:0 für die Hausherren deren Stürmer, der bis dahin bereits zwei Tore erzielt hatte, den Ball im gegnerischen Strafraum etwas zu weit vorlegte. Der Keeper warf sich vor dem Stürmer auf den Ball, hob dabei nach Ansicht des Angreifers ein Bein „unnötigerweise etwas zu hoch“. Deshalb sei er nochmals auf den Torwart zugegangen und habe gefragt: „Was war das jetzt?“. So schildete es der Geschädigte jetzt vor Gericht. In dem Moment brannte dem Schlussmann die Sicherung durch. Er habe entgegnet: „Was willst Du, Du Hurensohn?“ Dabei sei er, den Ball in den Händen, auf ihn zugekommen und habe ihm unvermittelt einen Kopfstoß versetzt.

Situation eskaliert in der 33. Minute

Der Angeklagte räumte die Vorwürfe über seinen Verteidiger vollumfänglich ein. Sein Mandant habe aber in Erinnerung, dass ihn der Angreifer auch als „fettes Schwein“ beleidigt habe. Zudem habe er sich damals privat in einer „relativ schwierigen Phase“ befunden. „Das rechtfertigt die Tat natürlich in keiner Weise“, betonte Rechtsanwalt Stevan Krnjaic. Sein Mandant habe den Kopfstoß zwar bewusst ausgeführt, aber eine so schwere Verletzung habe er nicht gewollt. „Er war viel heftiger als gedacht“, sagte der Beschuldigte schließlich selbst.

Angeklagter räumt Vorwürfe ein

Wie schwer der Torhüter ihn verletzt hatte, wurde dem Stürmer auch erst später klar. „Ich hatte Schmerzen am Kopf, habe gleich signalisiert, dass ich nicht weiterspielen kann“, berichtete der Geschädigte. Weil ihm bald darauf übel wurde, er Sprach- und Sehstörungen bekam, sei er zunächst ins Starnberger Krankenhaus und noch in derselben Nacht nach Murnau transportiert worden. Dort wurde eine Stirnhöhlenvorderwandfraktur diagnostiziert. Zweimal musste der Mann operiert werden, die Schilderungen der Details ließen nicht nur den Richter „frösteln“. Inzwischen gebe es kaum mehr Einschränkungen, auch Fußball spiele er wieder, erklärte er vor Gericht, „aber ich halte mich von Kopfbällen fern“. Der Angeklagte beteuerte: „Es tut mir von Herzen leid.“

Anwalt: „Er hat richtig Mist gebaut“

„Er hat richtig Mist gebaut. Wir hoffen, dass er noch ein mal eine Chance bekommt“, erklärte Rechtsanwalt Krnjaic, dessen Mandant bereits mit einer offenen Bewährungsstrafe in die Verhandlung gegangen war. Und er kam tatsächlich mit einem blauen Auge davon. „Es war ein Spiel auf unterstem Niveau“, versuchte Richter Helmut Berger den C-Klassenkick richtig einzuordnen. „Da geht es um gar nichts, und dann eine solche Aktion mit so fatalen Folgen – das ist grauenhaft.“

Er verurteilte den Torhüter, der inzwischen ebenfalls wieder aktiv Fußball spielt, zu einer Haftstrafe von 18 Monaten, die er für vier Jahre zur Bewährung aussetzte. Als Auflage muss der Verurteilte an einem speziellen Programm für Gewalttäter, zu dem er sich bereits angemeldet hat, teilnehmen und an den Geschädigten 4500 Euro Schmerzensgeld zahlen.

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