Ende der alten Einspeisevergütung tritt in Kraft: Das sind die neuen Regeln im Detail
Die Bundesregierung hat eine Änderung der Einspeisevergütung beschlossen. Zu bestimmten Zeiten gibt es kein Geld mehr, dafür wird es später nachgeholt. Wie genau das funktioniert, ist jetzt bekannt.
Berlin – Im Schatten der Asyl-Debatte im Bundestag hat die Bundesregierung gemeinsam mit der Union zentrale Energiegesetze beschlossen. Dazu gehört die Anpassung des CO₂-Preises ab 2027, aber auch die Abschaffung der Einspeisevergütung zu Zeiten mit negativen Strompreisen. Das passiert, wenn zu viel Strom produziert wird – mehr, als nachgefragt wird. Das geschieht an besonders sonnenreichen oder windreichen Tagen, wenn die Erneuerbaren aus allen Rohren feuern können.
Abschaffung der Einspeisevergütung bei negativen Strompreisen: PV-Besitzer sollen Strom speichern
Dadurch werden aber die Netze in Deutschland immer wieder überlastet. Vor allem private Anlagenbetreiber hatten bisher keinen Anreiz, in Zeiten negativer Strompreise die Produktion zu drosseln, denn sie erhielten immer einen garantierten Betrag an Einspeisevergütung. Das hat dem deutschen Staat auch Milliarden gekostet, 2024 waren es 18 Milliarden Euro, die für diese Vergütung ausgegeben wurde.
Entsprechend wurde die Regelung nun angepasst, sodass Solarbesitzer in Zeiten negativer Strompreise kein Geld mehr bekommen. Gehofft wird, dass die Anlagenbetreiber stattdessen ihren Solarstrom einspeichern und/oder selbst vollständig nutzen.
Damit PV-Besitzer aber keine Verluste fürchten müssen, sollen die Zeiten, in denen man keine Vergütung bekommt, quasi „zurückgezahlt“ werden. Die Vergütung gilt in der Regel 20 Jahre lang, das heißt am Ende dieser Laufzeit wird nochmal zusammengerechnet, wie viele negative Stromstunden es gab und der Vergütungszeitraum verlängert sich dann um diese Menge.
Verlorene Zeiten der Einspeisevergütung: So wird der Solarstrom berechnet
Wie genau diese „verlorenen“ Stromstunden am Ende berechnet werden, hat das Fachportal PV Magazine nun erfahren. Denn es gibt ein paar kniffelige Aspekte, die bei der Anrechnung am Ende bedacht werden müssen. Zum Beispiel: Wenn die Einspeisevergütung im Oktober ausläuft, wäre es nicht gerecht, die verlorenen Stunden dann eins zu eins anzuhängen, weil es im Winter bekanntlich seltener sonnig ist, was die Stromproduktion ausbremst. Daher hat man sich überlegt, dass die nachzuholenden Stunden anteilig auf die Monate verteilt werden.
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In der PV-Welt wird nicht mehr in Stunden gerechnet, sondern in Viertelstunden. Für ein Jahr hat man also berechnet, dass es 3800 Volllastviertelstunden gibt – ausgenommen werden all die Zeiten, in denen es dunkel ist. Die Viertelstunden sind dann laut PV Magazine wie folgt verteilt:
- 87 im Januar,
- 189 im Februar,
- 340 im März,
- 442 im April,
- 490 im Mai,
- 508 im Juni,
- 498 im Juli,
- 453 im August,
- 371 im September,
- 231 im Oktober,
- 118 im November und
- 73 im Dezember
Das heißt, wer am Ende seiner Vergütungszeit 400 negative Stromstunden auf dem Konto hat, hat 1600 Volllastviertelstunden, die ihm dann über das Jahr verteilt zurückerstattet werden.
Ende der Einspeisevergütung für Solar-Anlagen tritt vor der Wahl in Kraft
In Kraft treten wird das neue Gesetz zur Einspeisevergütung vermutlich noch vor der Bundestagswahl. Es muss noch vom Bundesrat abgesegnet werden, das soll aller Voraussicht nach am 14. Februar stattfinden. Rechtzeitig zu den sonnigen Monaten also gibt es neue Anreize bei der Einspeisung.