Flüchtlingsrat sieht Schikane - Ankommende Flüchtlinge sollen in Baden-Württemberg Geld und Schmuck abgeben
Asylbewerber in Baden-Württemberg müssen sich zukünftig auf eine flächendeckende Einbehaltung von Geld und Wertsachen bei ihrer Ankunft einstellen. Diese Maßnahme soll dazu dienen, einen Teil der Kosten des Asylverfahrens zu decken. Der baden-württembergische Flüchtlingsrat sieht dies allerdings kritisch und weist darauf hin, dass die gesetzliche Grundlage hierfür zwar schon lange besteht, die Umsetzung jedoch als Schikane wahrgenommen werden könnte.
Anja Bartel, Co-Geschäftsführerin des Flüchtlingsrates, erklärte gegenüber der Deutschen Presse-Agentur: „Viele fliehende Menschen haben bei ihrer Ankunft in Deutschland kaum mehr als ihre Kleidung am Leib.“ Bartel betont, dass das systematische Durchsuchen und Abnehmen persönlicher Gegenstände leicht als willkürlicher Akt empfunden werden könne. „Das trägt sicher nicht dazu bei, dass sich Menschen willkommen geheißen fühlen“, so Bartel weiter.
Streit um Vermögen von Geflüchteten in Baden-Württemberg
Die Maßnahme beruht auf dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) aus den frühen 1990er Jahren, insbesondere Paragraf 7. Dieser besagt, dass eigenes Vermögen und Einkommen aufgebraucht werden müssen, bevor staatliche Leistungen in Anspruch genommen werden können. Eine ähnliche Regelung existiert auch beim Bürgergeld, bei dem Vermögen ebenfalls berücksichtigt wird.
Schon 2016 kamen die Behörden jedoch zu dem Schluss, dass die meisten Asylsuchenden ohnehin kaum über erwähnenswerte Mittel verfügen, die eingezogen werden könnten. Bartel kritisiert: „Die jüngsten Vorschläge aus dem Justizministerium sind ein weiteres Beispiel dafür, wie im aktuellen Kontext migrationspolitische Härte demonstriert werden soll – und zwar relativ losgelöst von den faktischen Rahmenbedingungen.“ Sie stellt jedoch nicht infrage, dass vorhandenes Vermögen berücksichtigt werden muss, wenn Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in Anspruch genommen werden.
Überprüfung in Erstaufnahmezentren
Migrationsstaatssekretär Siegfried Lorek und Justizministerin Marion Gentges (CDU) haben angekündigt, dass ankommende Asylbewerber in den Erstaufnahmezentren des Landes bei der Registrierung konsequent auf mitgebrachte Wertgegenstände wie Bargeld oder Schmuck überprüft und diese einbehalten werden. Diese Praxis, die bereits im Ankunftszentrum Heidelberg angewandt wird, soll nun auch in den Erstaufnahmeeinrichtungen der anderen Regierungspräsidien eingeführt werden.