In Deutschland findet jedes siebte Kind unter drei Jahren keinen Kita-Platz

  1. Startseite
  2. Leben
  3. Familie

Kommentare

In Deutschland fehlen über 306.000 Krippenplätze, wie eine Studie zeigt. In welchen Regionen der Mangel besonders groß ist und welche Möglichkeiten Eltern haben.

Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr haben in Deutschland einen rechtlichen Anspruch auf einen Betreuungsplatz, entweder in einer Kindertageseinrichtung oder einer Kindertagespflege. Die Politik schafft es aber nicht, den Bedarf an Betreuungsplätzen zu decken. Das geht aus einer aktuellen Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) hervor. So hatten im Frühjahr 2024 bundesweit 306.000 Kinder unter drei Jahren keinen Kita-Platz. Basis für die Analyse waren Daten des Statistischen Bundesamts und des Familienministeriums.

In diesen Regionen ist die Kitalücke besonders groß

Zwar ist die Lücke im Vergleich zum Vorjahr um 38.200 Plätze zurückgegangen, insgesamt gehe der Ausbau von Betreuungsplätzen aber „derzeit kaum voran“ heißt es in der Studie. Dabei zeigen sich deutliche Unterschiede zwischen Ost- und Westdeutschland. Spitzenreiter im Versorgungsmangel ist Bremen: Hier hat fast jedes vierte Kind (23,9 Prozent) keinen Betreuungsplatz. In Nordrhein-Westfalen betrifft es 18,6 Prozent der unter Dreijährigen, ein leichter Anstieg zu 2023. Im Osten sieht die Lage entspannter aus: Dort haben 7,6 Prozent der Kinder keinen Betreuungsplatz. Am kleinsten ist die Kitalücke in Mecklenburg-Vorpommern mit 3,9 Prozent. Das liegt aber auch an einem Rückgang der Geburtenrate. Diese sank in den neuen Bundesländern um 25 Prozent, während sie im Westen nur um 9,6 Prozent zurückging. Künftig könnte es im Osten deshalb sogar mehr Betreuungsplätze als Bedarf geben.

In Deutschland findet jede siebte Kind unter drei Jahren keinen Kita-Platz. (Symbolbild) © Depositphotos/Imago

Im Osten muss die Politik schon heute darüber nachdenken, das Betreuungsangebot zu reduzieren“, erklärt IW-Bildungsexperte Wido Geis-Thöne. Im Westen müssten Länder und Kommunen den Ausbau hingegen deutlich forcieren. „Der Mangel an Kitaplätzen ist ein politisches Armutszeugnis. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist immer noch in weiten Teilen der Bundesrepublik stark eingeschränkt“.

Noch mehr spannende Themen rund um Baby, Kind und Erziehung finden Sie im Newsletter unseres Partners hallo-eltern.de.

Was tun, wenn das Kind ohne Kita-Platz bleibt?

Auch wenn es in der Umsetzung noch hakt: Das Gesetz zum Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz ermöglicht es Eltern, die Betreuung für ihr Kind vor Gericht einzuklagen. Das gilt allerdings nur, wenn sie bei der Bewerbung leer ausgingen. Anspruch auf einen bestimmten favorisierten Kita-Platz besteht nicht. Bei der Bewerbung sollten zunächst also möglichst viele Einrichtungen berücksichtigt werden. Dabei kann Eigeninitiative helfen: Nicht nur auf die Warteliste setzen lassen, sondern anrufen oder – noch besser – persönlich vorbeigehen und sich vorstellen.

Eltern können sich außerdem an das Jugendamt oder an spezielle Beratungsstellen der Stadt wenden, die bei der Suche behilflich sind. Um im Falle einer Klage die Chancen zu erhöhen, lohne es sich auch, das Jugendamt frühzeitig über den fehlenden Betreuungsplatz zu informieren, erklärt der Rechtsanwalt Anwalt Benjamin Grunst gegenüber dem BR. Dann müssten Eltern nicht warten, bis alle Absagen eintrudeln. Wird ein Anwalt eingeschaltet, sollte eine gewissen Frist eingehalten werden. Grunst empfiehlt sechs Monate vor dem gewünschten Betreuungsbeginn. Die Klage ist aber auch ohne Anwalt möglich. Gerichtskosten fallen dabei nicht an.

Ist die Klage erfolgreich, kann es passieren, dass Eltern ein privater Betreuungsplatz zugewiesen wird. Dabei können hohe Kosten entstehen. In diesem Fall können Eltern Zuschüsse bei den jeweiligen Sozialbürgerhäusern beantragen.

Auch interessant

Kommentare