Ein Physiotherapeut aus dem Landkreis Landsberg, der sich während einer Behandlung eine Patientin vergewaltigt haben soll, muss ins Gefängnis. Das Schöffengericht am Amtsgericht Augsburg verurteilte den 46-Jährigen zu einer Haftstrafe von drei Jahren und drei Monaten.
Landkreis Landsberg/Augsburg - Damit blieb das Gericht nur knapp unter dem Antrag des Staatsanwalts, der drei Jahre und neun Monate gefordert hatte für die Tat, mit der der Angeklagte das Therapeuten-Patientenverhältnis „schonungslos ausgenutzt“ habe, wie der Anklagevertreter in seinem Plädoyer sagte. Für ihn stand nach der Beweisaufnahme fest, dass die Vorwürfe aus der Anklageschrift zutrafen.
Demnach hatte der Physiotherapeut, der in einer Praxis im Landkreis Landsberg beschäftigt war, am 13. Februar dieses Jahres eine 46-jährige Patientin während einer Rückenmassage mit mehreren Fingern penetriert. Dabei soll er mit der anderen Hand masturbiert haben. Es liege ein besonders schwerer Fall der Vergewaltigung vor, weil der Angeklagte das zwischen Therapeut und Patient herrschende Vertrauensverhältnis missbraucht habe, so der Staatsanwalt.
Der 46-Jährige selbst hatte die Tat von Anfang an bestritten. Sein Verteidiger Klaus Wittmann pochte darauf, dass Aussage gegen Aussage stehe. Während der Staatsanwalt die Angaben der Geschädigten während des gesamten Ermittlungsverfahrens als konstant bezeichnete, machte der Verteidiger Widersprüche aus.
So habe die Frau bei der Polizei zunächst ausgesagt, dass sie bäuchlings auf der Massageliege lag und „nichts“ habe sehen können. Später gab sie an, aus dem Augenwinkel wahrgenommen zu haben, wie der Therapeut mit der linken Hand in seine Jogginghose fasste.
Auch, dass die Frau sich vor ihrem Gang zur Polizei bei einer anderen Therapeutin rückversicherte, dass das Geschehene keine medizinische Behandlung gewesen sein konnte, sei „zumindest merkwürdig“. Sie habe offenbar „massive Hemmschwellen“ gehabt, Anzeige zu erstatten. Im Zeugenstand sei sie „emotionslos“ aufgetreten und habe das „Kerngeschehen“ lediglich in wenigen Sätzen geschildert.
Und schließlich habe man weder an der Geschädigten selbst noch an ihrer Kleidung irgendwelche DNA-Spuren des Angeklagten gefunden. Auch Verletzungen seien nicht festgestellt worden. „Das ist extrem unwahrscheinlich und nicht nachvollziehbar.“ Daher gebe es „nicht den geringsten Anschein, dass sich das Geschehen tatsächlich ereignet hat“, so der Verteidiger.
Vielmehr sei das Opfer aus anderen Gründen psychisch belastet gewesen, so dass es zu einer „autosuggestiven Fehlwahrnehmung und Scheinerinnerung“ gekommen sei. Dafür spreche auch die Tatsache, dass die Frau sich anschließend in der selben Praxis weiterbehandeln ließ. So etwas mache kein Opfer. Wittmann forderte Freispruch für seinen Mandanten.
Der 46-Jährige äußerte sich in seinem letzten Wort, das jedem Angeklagten zusteht, erstmals selbst zu den Vorwürfen. Bis dahin hatte er seinen Verteidiger für sich sprechen lassen. „Es ist eine schwere Tat, aber ich habe sie nicht begangen“, beteuerte der nicht vorbestrafte 46-Jährige. Er habe seit 20 Jahren mit Patienten zu tun und sich nie etwas zu Schulden kommen lassen.
Typische Reaktionen
Das Schöffengericht unter Vorsitz von Richterin Sandra Wierl jedoch vermochte er ebenso wenig von seiner Unschuld zu überzeugen wie der Verteidiger. „Wir sind der vollen Überzeugung, dass sich die Tat so zugetragen hat wie angeklagt“, befand Wierl in der Urteilsbegründung. Die angeblichen Widersprüche in den Angaben der Geschädigten seien typisch für Vergewaltigungsopfer – diese würden immer andere Aspekte der Tat erinnern. Es mache die Frau umso glaubwürdiger.
Dass die 46-Jährige sich nicht zur Wehr setzte, fand das Gericht nachvollziehbar. Die Frau sei von der „absolut nicht erwartbaren“ Situation komplett überfahren gewesen – deshalb sei sie nicht aufgesprungen. Der Angeklagte habe ausgenutzt, dass die Frau sich in einem sicheren Raum wähnte. Dass sie sich später rückversicherte, bevor sie Anzeige erstattete, sei ebenfalls typisch für ein Vergewaltigungsopfer. Diese würden meist die Ursache zunächst bei sich selbst suchen. Die fortgesetzte Behandlung in der selben Praxis mache die Geschädigte ebenfalls nicht unglaubwürdig. „Opfer gehen unterschiedlich mit solchen Taten um.“
Erschwerend ins Gewicht fielen die massiven Folgen für die Geschädigte. Sie leidet unter psychischen und physischen Beschwerden, ist seit der Tat krankgeschrieben und muss sich beruflich neu orientieren, weil sie ihre frühere Tätigkeit nicht mehr ausüben kann.
Wierl ordnete Haftfortdauer für den Verurteilten an – er sitzt bereits seit einem halben Jahr in Untersuchungshaft. Außerdem muss er 5.000 Euro Schmerzensgeld an die Geschädigte zahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.