„So wie es unser Recht vorsieht“: Faeser stellt Vier-Punkte-Plan für syrische Geflüchtete vor

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Wie umgehen mit den nach Deutschland geflohenen Syrerinnen und Syrern nach dem Machtwechsel in dem Land? Die Innenministerin nennt vier Punkte.

Berlin – Fast einen Monat nach dem Umsturz in Syrien hat Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) einen Plan für den Umgang mit Geflüchteten aus dem Land vorgestellt, der auch die Aufhebung von Schutzgewährungen vorsieht. Ein Teil der nach Deutschland geflüchteten Syrerinnen und Syrer soll nach dem Willen von Faeser unter bestimmten Bedingungen in ihr Heimatland zurückkehren müssen.

„So wie es unser Recht vorsieht, wird das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Schutzgewährungen überprüfen und aufheben, wenn Menschen diesen Schutz in Deutschland nicht mehr brauchen, weil sich die Lage in Syrien stabilisiert hat“, sagte Faser den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. „Das wird dann für jene gelten, die kein Aufenthaltsrecht aus anderen Gründen wie Arbeit oder Ausbildung haben und nicht freiwillig nach Syrien zurückkehren“, fügte die Innenministerin hinzu. 

Innenministerin Nancy Faeser
Bundesinnenministerin Nancy Faeser hat einen Plan für den Umgang mit Geflüchteten aus Syrien vorgestellt. © Sebastian Gollnow /dpa

Nach dem Assad-Sturz: Faeser will ein klareres Bild von der Lage in Syrien gewinnen

Das Auswärtiges Amt und ihr Ministerium arbeiteten gemeinsam daran, nach dem Sturz von Machthaber Baschar al-Assad durch islamistische Milizen am 8. Dezember ein klareres Bild von der Lage in Syrien zu gewinnen. „Dabei haben wir vor allem die Sicherheitsfragen im Blick“, sagte Faeser. „Außerdem stimmen wir uns in unserem gesamten Handeln eng mit unseren europäischen und internationalen Partnern ab.“

Faeser nannte gegenüber den Funke-Zeitungen daneben drei weitere, für sie wichtige Punkte: „Erstens: Wer gut integriert ist, arbeitet, Deutsch gelernt hat und hier eine neue Heimat gefunden hat, der soll in Deutschland bleiben dürfen.“ Zweitens würden Menschen unterstützt, die zurückkehren wollten. Dafür werde das Programm des Bundes zur freiwilligen Rückkehr erweitert. 

Faeser spricht sich für die Abschiebung von Straftäter und Islamisten aus

Drittens sprach sich die Innenministerin dafür aus, Straftäter und Islamisten schnellstmöglich abzuschieben. „Die rechtlichen Möglichkeiten dafür haben wir stark erweitert und werden sie nutzen, sobald die Lage in Syrien dies zulässt“, sagte sie. 

Erstmals nach mehr als einem Jahrzehnt des Terrors und der Gewalt gebe es in Syrien wieder Hoffnung auf Frieden, betonte Faeser. „Wenn diese Hoffnung auf Frieden Realität wird, dann können auch viele Geflüchtete zurückkehren.“

Nach dem Umsturz in Syrien hatte Faeser die Entscheidung über Asylanträge für Menschen aus dem Land vorerst ausgesetzt, diese Maßnahme sollte gelten, „bis die Lage klarer ist“, sagte Faeser Anfang Dezember. Nach Angaben des Bundesinnenministeriums befanden sich mit Stand Ende Oktober 974.136 Menschen mit syrischer Staatsbürgerschaft in Deutschland. Bei mehr als zwei Drittel der Menschen handelt es sich um Schutzsuchende.

Aufenthaltsgesetz und Aufenthaltstitel in Deutschland für Drittstaatler

Das Aufenthaltsgesetz regelt Einreise, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit von Menschen, die keinem EU-Mitgliedsstaat oder der Schweiz angehören. Für die Einreise und den Aufenthalt in Deutschland brauchen Drittstaatler in aller Regel einen sogenannten Aufenthaltstitel. Aufenthaltstitel sind etwa ein Visum, eine Aufenthaltserlaubnis, die „Blaue Karte“ der EU oder eine Niederlassungserlaubnis. 

Der – inzwischen elektronische – Aufenthaltstitel enthält neben persönlichen Daten (Name, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit und Adresse) auch biometrische Merkmale (Lichtbild und Fingerabdrücke) und mögliche Auflagen des Inhabers. (afp/dpa/jal)

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