„Dann gehe ich halt woanders hin“: Bürgergeld-Empfängerin fehlt Monate auf der Arbeit – und hofft auf Kündigung
Kurz nach Antritt eines neuen Jobs meldet sich eine Bürgergeld-Empfängerin krank. Sie fällt für mehrere Monate aus. Ab wann kann ein Arbeitgeber kündigen?
Kassel – Die RTL2-Sozialdokumentation „Hartz und herzlich“ bietet einen Blick auf das Leben von ausgewählten Bürgergeld-Empfängern. Im Fokus steht diesmal die 54-jährige Petra, die sich erst zuletzt aufgrund eines Betruges vor Gericht verantworten musste.
Bürgergeld-Empfängerin meldet sich monatelang krank – Chef wird ungeduldig
Die 54-Jährige arbeitet eigentlich als Reinigungskraft. Bereits kurz nach ihrem Arbeitsbeginn machten ihr allerdings gesundheitliche Beschwerden zu schaffen, wie sie in der Sendung berichtete. Ihr Bluthochdruck ließ sich laut ihren Angaben trotz ärztlicher Behandlung nicht stabilisieren, was zu wiederholten Krankschreibungen führte – insgesamt über drei Monate lang.
Anfangs zeigte ihr Arbeitgeber noch Verständnis für die erste Krankmeldung. Doch bei der zweiten Krankschreibung änderte sich die Haltung merklich, wie die Bürgergeld-Empfängerin beschreibt: „Beim ersten Mal kam: ‚Gute Besserung. Meld dich, wenn du wieder arbeiten kannst.‘“ Die anfängliche Freundlichkeit ihres Chefs wich mit der Zeit spürbar der Ungeduld.
In diesen Fällen ist eine krankheitsbedingte Kündigung zulässig
Eine Krankheit schützt nicht automatisch vor einer Kündigung, wie das Bundesministerium für Arbeit mitteilt. Arbeitgeber dürfen auch während einer Krankheit kündigen. In Betrieben mit mehr als zehn Mitarbeitern greift jedoch das Kündigungsschutzgesetz, das vor ungerechtfertigten Kündigungen schützt. Der Arbeitgeber benötigt einen triftigen Grund, und die Kündigung muss verhältnismäßig sein.
Das Bundesarbeitsgericht prüft in solchen Fällen drei Aspekte: Erstens muss feststehen, dass der Mitarbeiter auch in Zukunft länger krank sein wird. Zweitens müssen diese Ausfälle den Betrieb erheblich belasten. Drittens muss eine Abwägung ergeben, dass die Belastung für den Arbeitgeber unzumutbar ist, wie aus einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts hervorgeht. Bei dauerhafter Arbeitsunfähigkeit gelten diese Voraussetzungen als erfüllt, wenn innerhalb von 24 Monaten keine Besserung zu erwarten ist.
Vor einer Kündigung muss der Arbeitgeber Alternativen prüfen. Dazu gehören die Anpassung des Arbeitsplatzes oder die Versetzung auf einen anderen, gesundheitsgerechten Arbeitsplatz. Der Arbeitgeber ist sogar verpflichtet, einen passenden Arbeitsplatz freizumachen, wenn nötig, so das Bundesarbeitsgericht. Besonders wichtig ist das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM): Hat der Arbeitgeber darauf verzichtet, muss er detailliert begründen, warum auch ein BEM nicht geholfen hätte.
Bürgergeld-Empfängerin sieht Kündigung gelassen entgegen
Bei der 54-jährigen Petra spielte dies wohl allerdings keine Rolle. Denn in der Sendung erklärte sie, dass sie eine Entlassung nicht aus der Fassung bringen würde. Sie erklärt, dass der hohe Arbeitsdruck in der Reinigungsbranche ihren Gesundheitszustand zusätzlich verschlechtert. „Traurig wäre ich nicht, wenn er mich kündigt. Da gehe ich halt woanders hin, wo es ruhiger ist“, äußert sie.
Petra wünscht sich eine „gediegenere“ Tätigkeit, die weniger Stress und Zeitdruck mit sich bringt. Diese Einstellung führte nach etwa drei Monaten zur Kündigung durch ihren Arbeitgeber. In einer anderen Episode zeigte die Sendung Probleme eine Bürgergeld-Empfängerin mit dem Jobcenter. (bk)