Viele Ruheständler leben mit knapper Rente – dabei stehen vielen deutlich höhere Leistungen zu. Der Grund: Rentner nutzen staatliche Zuschüsse kaum – und lassen sich dadurch teils mehrere Hundert Euro pro Monat durch die Lappen gehen.
Studien zeigen, dass allein bei der Grundsicherung rund 625.000 ältere Menschen Anspruch hätten, sie aber nicht nutzen. Hinzu kommen nach Angaben des Bundesbauministeriums „hunderttausende“ Rentner, die Anspruch auf Wohngeld hätten, diesen aber nicht kennen. Unter Berücksichtigung weiterer Zuschüsse – etwa für Pflege oder Krankenversicherung – liegt die Zahl der ungenutzten Leistungsansprüche plausibel im Bereich von rund einer Million Rentner.
2025 lohnt sich ein Blick auf die eigenen Ansprüche besonders: Wohngeld und Pflegeleistungen steigen, die Mütterrente wurde angehoben, und wer privat krankenversichert ist, kann sich einen erheblichen Zuschuss sichern.
Der wichtigste Schritt: aktiv werden und die eigenen Unterlagen prüfen, denn kein Amt kontrolliert automatisch, ob Ihnen ein Zuschuss fehlt.
Zuschuss zur Krankenversicherung: bis zu 8,55 Prozent der Bruttorente
Ratgeberportale und Sozialrechtler berichten, dass viele Rentner den Zuschuss zur Krankenversicherung gar nicht kennen oder nicht beantragen – und so teils mehrere Hundert Euro im Jahr verschenken.
Ruheständler, die freiwillig gesetzlich oder privat krankenversichert sind, haben Anspruch auf einen Zuschuss der Deutschen Rentenversicherung in Höhe von bis zu 8,55 Prozent der Bruttorente. Weil sie ihre Krankenversicherung komplett allein zahlen müssen, können sie den Zuschuss beantragen, damit diese Gruppe nicht schlechter gestellt ist. Pflichtversicherte dagegen bekommen automatisch die Hälfte des GKV-Beitrags und des Zusatzbeitrags.
Diese Gruppe hat Anspruch auf den Zuschuss:
- Menschen, die lange privat krankenversichert waren
- Selbstständige, die viele Jahre nicht GKV-pflichtig waren
- Beamte, die im Berufsleben privat versichert waren
- Personen mit längeren Auslandsaufenthalten ohne GKV
- Rentner, die spät in die GKV zurückwechseln
- Menschen mit jahrelanger Familienversicherung (zählt nicht voll für die KVdR)
Wichtig: Der Zuschuss wird nicht automatisch ausgezahlt. Er muss bei der Rentenversicherung beantragt werden. Rückwirkende Zahlungen sind bis zu zwölf Monate möglich, wenn der Antrag verspätet gestellt wird. Der Zuschuss ist auf maximal die Hälfte der tatsächlich gezahlten Versicherungsbeiträge begrenzt. Die Zuschüsse sind steuerfrei.
So geht’s: Sie müssen lediglich einen Antrag bei der DRV stellen (Formular „KV-Zuschuss“).
Warum das lohnt: In Zeiten steigender PKV-Beiträge (2025: im Schnitt rund 18 Prozent mehr) senkt der Zuschuss die laufenden Kosten deutlich.
Wohngeld Plus: Im Schnitt rund 300 Euro monatlich
Es gibt Hinweise und Schätzungen, wonach viele Rentner mit geringem Einkommen das Wohngeld nicht beantragen
Dabei sollten gerade Mieter mit kleiner Rente unbedingt prüfen, ob sie das Wohngeld Plus erhalten können. Seit 2025 wurde das Wohngeld nochmals ausgeweitet und erhöht. Selbst bei einer Rente von 2000 Euro brutto kann ein Anspruch auf Wohngeld bestehen. Und auch, wer im Pflegeheim lebt, kann Wohngeld erhalten.
Was möglich ist:
- im Schnitt rund 300 Euro im Monat zusätzlich
- noch höhere Beträge bei hohen Mieten oder niedrigen Renten
Neu ist auch der Freibetrag für Grundrentenzeiten: Wer 33 Jahre Grundrentenzeiten nachweisen kann, dem wird ein Teil der Rente beim Wohngeld weniger stark angerechnet. Dadurch steigt der Anspruch.
Grundregel: Wenn Sie 40 Prozent oder mehr Ihrer Rente fürs Wohnen ausgeben, lohnt der Antrag fast immer.
Lastenzuschuss: Wohngeld-Variante fürs Eigentümer
Auch Eigentümer mit geringer Rente können Unterstützung bekommen: den Lastenzuschuss. Er funktioniert ähnlich wie Wohngeld, aber speziell für Menschen im selbst genutzten Haus oder der Eigentumswohnung.
Anrechenbar sind u. a.:
- Kreditzinsen und Tilgungen
- Instandhaltungskosten
- Nebenkosten und Grundsteuer
Wichtig: Es gelten Einkommens- und Wohnflächen-Grenzen. Die Berechnung übernimmt die zuständige Wohngeldstelle.
Entlastungsbudget in der Pflege: bis zu 3539 Euro jährlich
Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 erhalten seit dem 1. Juli 2025 mehr Flexibilität: Kurzzeit- und Verhinderungspflege werden zu einem einzigen Entlastungsbudget zusammengeführt. Die Leistungshöhe liebt bei 3539 Euro pro Jahr, frei einsetzbar für Haushaltshilfen, Betreuung oder Entlastungsangebote.
Die Vorteile: es ist kein Vorab-Antrag nötig, der Nachweis erfolgt über Rechnungen, der Zuschuss ist flexibel kombinierbar.
Gerade Angehörige lässt diese Neuerung spürbar aufatmen, weil Organisation und Abrechnung einfacher werden.
Studien deuten darauf hin, dass ein beträchtlicher Teil der Berechtigten den Entlastungsbetrag nicht nutzt – in manchen Regionen und Untersuchungen waren es zwei Drittel oder mehr.
Mütterrente/Kindererziehungszeiten: 40,79 Euro pro Jahr und Kind
Die Mütterrente beziehungsweise die Kindererziehungszeiten gehören zu den wirksamsten Möglichkeiten, die eigene Altersrente spürbar zu erhöhen. Seit Juli 2025 gibt es pro Erziehungsjahr 40,79 Euro mehr Rente pro Monat – und das lebenslang. Gerade für Frauen mit unterbrochenen Erwerbsbiografien kann das ein zentraler Baustein ihrer Altersversorgung sein.
Das bringt Ihnen die Mütterrente:
- höhere Altersrente
- wichtige Wartezeiten für EM-Renten oder Altersrenten
- auch bei Adoption möglich
Wichtig: Die Kindererziehungszeiten müssen korrekt zugeordnet sein. Eine einmal gemeinsam unterschriebene Erklärung zur Zuordnung kann nicht mehr geändert werden. DRV-Beratungsstellen berichten regelmäßig, dass Kindererziehungszeiten nicht korrekt zugeordnet sind – ein Problem, das wohl fünf bis zehn Prozent der Mütter betrifft. In vielen Fällen fehlen dann Zuschläge von über 40 Euro pro Kind und Monat.
Weitere Zuschläge, die oft vergessen werden
Neben den fünf Hauptzuschüssen gibt es weitere Leistungen, die die Rente aufwerten können:
- Grundrentenzuschlag: ergänzende Leistung zur gesetzlichen Rente für Personen, die lange gearbeitet, aber unterdurchschnittlich verdient haben
- Zuschläge für Erwerbsminderungsrentner
- Entgeltpunkte für Arbeit neben der Rente: Diese Entgeltpunkte erhöhen die monatliche Rente, wenn sie nach Erreichen der Regelaltersgrenze erworben werden.
- Rentenpunkte für die Pflege naher Angehöriger
Gerade der Grundrentenzuschlag erhöht bei vielen Menschen die Rente um 100 Euro und mehr – ganz ohne Antrag. Die Rentenversicherung ermittelt automatisch die Zeiten und prüft auch die weiteren Voraussetzungen.
Wann Grundsicherung im Alter zusätzlich hilft
Wer trotz Zuschüssen kaum über die Runden kommt, sollte einen Blick auf die Grundsicherung im Alter werfen. Laut dem Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) wird die Grundsicherung von rund 60 Prozent der Anspruchsberechtigten nicht in Anspruch genommen. Das seien etwa 625.000 Privathaushalte.
Die Deutsche Rentenversicherung rät: „Wenn Ihr gesamtes Einkommen unter 1062 Euro liegt, sollten Sie prüfen lassen, ob Sie Anspruch auf Grundsicherung haben.“ Für viele Betroffene kann die Grundsicherung mehrere Hundert Euro im Monat bedeuten.
Wichtig:
Vermögen bis 10.000 Euro bleibt unangetastet (Schonvermögen für Alleinstehende).
Die Leistung wird aus Steuermitteln finanziert, nicht aus Beiträgen.
Kinder werden erst ab einem Einkommen von über 100.000 Euro jährlich herangezogen.