Ein 20-jähriger Bichler musste sich vor dem Amtsgericht Wolfratshausen verantworten. Das Verfahren wegen Sachbeschädigung wurde gegen Geldauflage eingestellt.
Bichl/Wolfratshausen – Er soll auf dem Lenbachplatz in München drei Wahlplakate der Freien Wähler (FW) durch die Gegend geworfen und darauf herumgetrampelt haben. Schaden: 150 Euro. Deshalb musste sich nun ein Bichler (20) wegen Sachbeschädigung in drei Fällen vor dem Jugendgericht am Amtsgericht Wolfratshausen verantworten. Gegen Zahlung von 300 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung wurde das Verfahren eingestellt.
Wegen „Running Gag“ in der Berufsschule: 20-Jähriger trampelt auf Aiwanger-Wahlplakaten herum
Die Polizei hatte in ihrem Bericht angemerkt, dass es sich bei dem Vorfall vom 21. Juli 2023 gegen 3.30 Uhr eher nicht um eine politisch motivierte Tat gehandelt habe, sondern um „jugendlichen Unfug“. Den Eindruck konnte man auch in der Verhandlung gewinnen. Nach dem letzten Unterrichtsblock an der Berufsschule sei er mit Klassenkameraden in München fortgegangen.
Dabei sei ihm das Plakat quasi in die Hände gefallen, erklärte der Angeklagte: Weil der bayerische FW-Vorsitzende Hubert Aiwanger in den Wochen zuvor als „Running Gag“ in der Schule die Runde gemacht hatte, habe er das Plakat mit dem Bild des Politikers aufgehoben, um ein Foto damit zu machen. „Dann ging schon das Blaulicht an, ein Polizist schmiss mich auf den Boden, ich bekam Handschellen angelegt und wurde ins Polizeiauto gesetzt“, erzählte der Beschuldigte.
„Ich wollte mir damit einen Spaß erlauben“
Schon bevor er in jener Nacht in Aktion getreten war, sei auf dem Platz randaliert worden. Deshalb seien die Plakate schon herumgelegen. „Ich wollte mir damit einen Spaß erlauben, aber nichts kaputt machen“, beteuerte der junge Mann. Wieweit Alkohol in jener Nacht eine Rolle gespielt hatte, war nicht zu ermitteln. Die Polizei behauptete in ihrem Bericht, der Angeklagte habe einen Atemalkoholtest verweigert; der Angeklagte war der Meinung, die Polizei habe ihr Messgerät vergessen gehabt.
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Daraufhin zeigte die Richterin dem Bichler zwei mögliche Verfahrensfortsetzungen auf: „Sie können den Sachverhalt einräumen, und wir stellen das Verfahren gegen Zahlung von 300 Euro ein – ohne Eintrag ins Erziehungsregister. Oder wir machen das volle Paket auf, mit Zeugen und womöglich einer ordentlichen Geldstrafe.“ Als er nach einer kurzen Besprechung mit der Jugendgerichtshelferin zurückkehrte, erklärte der Angeklagte mit leichtem Schmunzeln: „Ich tät den Vorschlag mit den 300 Euro annehmen.“ (rst)
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