Jetzt haben Juristen das Wort: Nächste Runde um die geplante Asylunterkunft im Wengener „Engel“

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Die Gemeinde Weitnau ist vors Verwaltungsgericht in Augsburg gezogen und erachtet eine baurechtliche Nutzungsänderung für den vom Landratsamt als Flüchtlingsherberge angemieteten ehemaligen Gasthof „Engel“ für nötig. © Symbolbild: Smarterpix/AllaSerebrina

Das Landratsamt Oberallgäu hat für die geplante Flüchtlingsunterkunft in Wengen eine baurechtliche Nutzungsänderung beantragt. Der Weitnauer Bürgermeister ist erleichtert. Das Landratsamt erklärt seine Gründe in einer Stellungnahme.

Weitnau/Sonthofen – Die Auseinandersetzung um die geplante Flüchtlings- und Asylunterkunft in Wengen geht in die nächste Runde. Laut dem Weitnauer Bürgermeister Florian Schmid ziehe sich das zuständige Landratsamt Oberallgäu auf eine neue juristische Position zurück. Damit ist der avisierte Einzug von bis zu 50 Personen aktuell kein Thema mehr. Schmid zeigt sich erleichtert.

Seine Gemeinde war vors Verwaltungsgericht in Augsburg gezogen und hatte eine baurechtliche Nutzungsänderung für den vom Landratsamt als Flüchtlingsherberge angemieteten ehemaligen Gasthof „Engel“ für nötig erachtet. Dies war vom der Sonthofener Behörde zuerst zurückgewiesen worden, soll nun aber doch beantragt werden.

Die Belegung wird verschoben

Bis das notwendige Genehmigungsverfahren abgeschlossen ist, will das Landratsamt offenbar von einer Belegung des „Engels“ mit Flüchtlingen und Asylsuchenden Abstand nehmen.

„Jetzt kommt die Stunde der Juristen und Sachbearbeiter“, umschreibt Bürgermeister Florian Schmid die Situation und lächelt: „Das kann dauern.“ Mehr als 400 Bürger des Pfarrdorfes Wengen hatten mit ihrer Unterschrift gegen die Politik und die intransparente Kommunikation des Landratsamtes Oberallgäu protestiert.

Florian Schmid wertet die Entwicklung als Erfolg für die Position der Marktgemeinde: „Durch das vom Landratsamt eingeleitete Verfahren werden wir endlich an der Entscheidungsfindung beteiligt.“ Er informiert jetzt den Gemeinderat, frühestens nach den Sommerferien im September dürfte das Thema erneut auf der Tagesordnung stehen.

Das sagt das Landratsamt zum Thema Asylunterkunft im Wengener „Engel“ und zu einer Nutzungsänderung

Auf Anfrage des Kreisboten verfasste das Landratsamt Oberallgäu folgende Stellungnahme: „Wir sind weiterhin davon überzeugt, dass keine genehmigungspflichtige Nutzungsänderung vorliegt – eine Einschätzung, die auch durch die Hinweise des Bayerischen Bauministeriums gestützt wird. Dennoch war unabhängig vom Ausgang des Verfahrens vor dem Verwaltungsgericht Augsburg mit einem anschließenden Beschwerdeverfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof zu rechnen. Dadurch hätte sich das Verfahren voraussichtlich um mindestens drei Monate verlängert.

Vor dem Hintergrund des akuten und dringenden Unterbringungsbedarfs konnten wir eine derartige Verzögerung nicht verantworten. Deshalb haben wir entschieden, dass schnellstmöglich ein Antrag auf Nutzungsänderung gestellt wird. Die rechtliche Position des Amtes hat sich nicht geändert; es wird lediglich versucht, ein zeitnahes Ergebnis zu erzielen, damit der Landkreis seiner Verpflichtung zur Unterbringung nachkommen kann und die noch vorhandenen kostenintensiven Notunterkünfte auflösen kann.

Nachdem davon ausgegangen wird, dass der Markt Weitnau seine gemeindliche Stellungnahme nicht willkürlich verweigert, wird bis zu einer Entscheidung über den Bauantrag keine Belegung erfolgen. Dies soll signalisieren, dass weiterhin an einer gemeinsamen Lösung gearbeitet werden kann und soll.

Verwunderung bei der Sonthofener Behörde

Mit dem Markt Weitnau wurde ein Gespräch geführt, bei dem die gegenseitigen Ansichten über die Nutzung des Objektes ausgetauscht wurden. Die Position des Marktes Weitnau verwundert das Landratsamt etwas, da ja in unmittelbarer Nachbarschaft von 2015 bis 2020 eine Unterkunft mit 35 Personen angemietet war. Warum nunmehr, bei zugegebenermaßen einer höheren Anzahl von max. 50 Personen, die Unterbringung völlig unmöglich sein soll, konnte bisher nicht vermittelt werden.

Zudem hat der Landkreis in den letzten vier Jahren alle Gemeinden gebeten und aufgefordert, geeignete Objekte oder Flächen zu melden, damit die Unterbringung von Geflüchteten anhand der Zwei-Prozent-Quote gerecht über den Landkreis verteilt erfolgen kann. Der Markt Weitnau hat zu keinem Zeitpunkt ein Angebot vorgelegt. Daher war die Anmietung von Objekten durch Privatleute überhaupt erst erforderlich.

Landratsamt strebt eine gerechte Verteilung der Geflüchteten an

Zudem führt die Tatsache, dass unter anderem auch der Markt Weitnau unter der Zwei-Prozent-Quote liegt, dazu, dass andere Gemeinden im Landkreis mehr belastet werden müssen. Dem Landkreis fehlt eine rechtliche Handhabe eine gerechte Verteilung durchzusetzen, so dass Anmietungen in Gemeinden erfolgen mussten, die bereits überdurchschnittlich belastet waren. Solidarisch ist dieses Verhalten nicht.

Das Landratsamt hat eine Anfrage der Bürgerinitiative ausführlich beantwortet. Nachdem zwischenzeitlich eine Petition eingereicht wurde, werden weitere Stellungnahmen direkt an die zuständigen Behörden erfolgen.“

Lutz Bäucker und kb

Kommentar von Lajos Fischer

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