Im Februar kommen auf Rentner einige Neuerungen und Änderungen zu. Das Schaltjahr hat unter anderem Auswirkungen auf die Auszahlung der Rente.
Berlin – Auch im Februar müssen sich Rentnerinnen und Rentner in Deutschland auf Änderungen einstellen, die sich auf ihre Rente auswirken. Unter anderem kommt die Auszahlung der Rente nicht zu dem gewohnten Zeitpunkt. Doch auch bei der Erwerbsminderungsrente müssen sich Ruheständler ebenso neu orientieren, weil nur noch bestimmte Jahrgänge von der gesetzlichen Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit profitieren.
Änderung für Rentner: Auszahlung der Rente erfolgt im Februar erst später
Während einige Änderungen im kommenden Monat die Rentner beschäftigen, steht vor allem die spätere Auszahlung der Rente im Februar im Vordergrund. Dieser Umstand ist aber nicht auf eine politische Entscheidung zurückzuführen, sondern hat vielmehr mit dem Kalender zu tun, da 2024 ein Schaltjahr ist und somit der Februar bekanntlich nicht 28, sondern 29 Tage aufweist.
Diese Tatsache hat Auswirkungen auf die Auszahlung der Rente im Februar 2024. Der Auszahlungstermin fällt daher auf den 29. Februar, einen Donnerstag. Wie Rentenberater Peter Knöppel von Rentenbescheid24.de erklärt, handelt es sich dabei um den Zahltag für diese gesetzlichen Renten:
- die nachschüssig gezahlten Renten mit Rentenbeginn nach April 2004 für den Renten-Monat Februar 2024
- die vorschüssig gezahlten Renten mit Rentenbeginn vor April 2004 für den Renten-Monat März 2024
Das Schaltjahr wirkt sich neben dem Auszahlungstermin für die Rente im Februar unter anderem auf die Betriebskostenabrechnung, das Bemessungsentgelt bei Arbeitslosigkeit, die Vorbeschäftigung bei Befristung sowie auf Kreditverträge und Zinsberechnung aus.
Wichtige Änderung für Rentner: Renten-Anspruch bei Berufsunfähigkeit entfällt ab Februar
In diesem Jahr rückt außerdem der Wegfall der Erwerbsminderungsrente nach altem Recht näher. Denn die alte Berufsunfähigkeitsrente, die 2001 in die Erwerbsminderungsrente geändert wurde, läuft auch für die letzten Jahrgänge aus. Wer vor dem 1. Januar 1961 geboren wurde, hat noch Anspruch auf diese Rentenform. Allerdings erreichen 2024 diese letzten Jahrgänge langsam Anspruch auf eine Altersrente, sodass diese bald ihre Berufsunfähigkeitsrente ablöst.
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Alle späteren Jahrgänge erhalten eine Erwerbsminderungsrente nach neuem Recht.
Änderung für Rentner: Langjährig Versicherte gehen im Februar ohne Abschläge in Rente
Unlängst forderte der Wirtschaftsweise Werding Einschränkungen bei der Rente mit 63. Diese sollen es nur noch Geringverdienern ermöglichen, die „abschlagsfreie Rente“ zu beziehen. Unabhängig von der Forderung sind Arbeitnehmer auch im Februar in der Lage, ohne Abschläge in Frührente zu gehen. Die Möglichkeit der Frührente betrifft aber nicht nur einen bestimmten Jahrgang, sondern nur jene, die zwischen dem 2. Januar und 1. Februar 1958 geboren sind und mindestens 45 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt haben.
Hinzu kommen auch noch Arbeitnehmer, die vorzeitig in Rente gehen. Diese müssen als Rentner aber mit Abschlägen rechnen, da sie nicht die Mindestanzahl an Beitragsjahren für die Rente aufweisen können. Beispielsweise müssen jene, die im Januar 1961 geboren sind, mit einem Abschlag von 12,6 Prozent bei der Rente rechnen. Zum Hintergrund: Nach dem man Frührente beantragt hat, ist der frühestmögliche Zeitpunkt für den Einstieg bei der Rente mit 63. Allerdings müssen angehende Rentner bei diesem Schritt Abschläge von 14,4 Prozent einplanen.
Weitere Änderung auch für Rentner im Februar: Zuzahlung bei Medikamenten ändert sich
Für Menschen, die auf Medikamente angewiesen sind, ändert sich ein Kostenfaktor im Februar im positiven Sinne, auf den auch Rentnerinnen und Rentner achten sollten. Ab Monatsbeginn gelten neue Regeln bei der Zuzahlung für Rezepte in der Apotheke.
So wird jetzt nur noch abhängig von der Größe der Packung gezahlt. Das bedeutet: ist eine große Packung mit der verordneten Menge nicht vorrätig und vergibt die Apotheke stattdessen mehrere kleine Packungen, um die Menge zu erreichen, muss nur einmal zugezahlt werden.
Rentenpaket von Heil und neuer Renten-Plan von Habeck: Weitere Änderungen für Rentner 2024?
Unabhängig von den Änderungen für Rentner im Februar und jenen Neuerungen bei der Rente, die bereits zu Beginn des Jahres in Kraft getreten sind, könnte auch noch weitere Änderungen auf Rentner 2024 zu kommen. So schwebt Wirtschaftsminister Robert Habeck unter anderem ein Plan für die Rente vor, bei dem er Rentnern mehr Geld auszahlen will. Auf der anderen Seite hat Arbeitsminister Hubertus Heil ein Rentenpaket angekündigt, das vielleicht noch in diesem Jahr greifen könnte.
Zumindest ein paar gute Nachrichten, weil nur noch einige Rentner 2024 auf eine Inflationsprämie hoffen können – aber nur unter einer bestimmten Voraussetzung.