Auf der Kreisstraße FFB 17 in Fürstenfeldbruck und Emmering wurden neue Regelungen für Radfahrer umgesetzt, nachdem Bürger Beschwerden über die Enge des bisherigen Geh- und Radwegs geäußert hatten.
Fürstenfeldbruck/Emmering – Um die Sicherheit von Radfahrern zu verbessern, wurde im Rahmen der Baumaßnahme ein Schutzstreifen auf der Kreisstraße FFB 17 ab der Einmündung zur B2 in Fürstenfeldbruck in Richtung Kirchplatz in Emmering abmarkiert. Anlass dafür waren Beschwerden von Bürgern, welche die Enge des gemeinsamen Rad- und Gehwegs bemängelten. Auch gibt es eine Klage gegen die Pflicht zur Nutzung dieses Radwegs in Fahrtrichtung Emmering, die sich auf diese Enge bezieht. Mittlerweile wurde die Beschilderung an die neue Verkehrsregelung angepasst.
Die Beschilderung zum Radverkehr an der FFB 17 konnte nicht zur vorgezogenen Verkehrsfreigabe der Strecke an die neue Verkehrsregelung angepasst werden, da der Hersteller die Schilder nicht früher liefern konnte. Am 11. September wurden die auf die alte Verkehrsregelung abgestimmten blauen Schilder mit Symbolen für Fußgänger und Radfahrer entfernt. Die Pflicht zur Nutzung des gemeinsamen Geh- und Radwegs für Fußgänger und Radfahrer in Fahrtrichtung Emmering ist damit aufgehoben. Die Schilder wurden durch blaue Schilder „Gehweg“ mit dem Symbol für Fußgänger und weiße Zusatztafeln darunter mit dem Hinweis „Radfahrer frei“ ersetzt.
Radfahrer müssen Rücksicht nehmen
Aufgrund der Beschilderung „Radfahrer frei“ haben Fahrradfahrer weiterhin die Möglichkeit, den Gehweg zu benutzen. Jedoch müssen Radfahrer auf dem Gehweg besondere Rücksicht auf Fußgänger nehmen, eine angepasste, niedrige Geschwindigkeit einhalten und dürfen niemanden behindern oder gefährden.
Alternativ können Radfahrer den Schutzstreifen befahren. Hier ist der Radfahrer in seinem eigenen Tempo unterwegs und muss nicht auf Fußgänger Rücksicht nehmen. Er hat auch einen erhöhten Schutz gegenüber Kraftfahrzeugen, da diese den Schutzstreifen nur befahren dürfen, wenn es aufgrund des Gegenverkehrs oder zum Abbiegen notwendig ist, und nur dann, wenn sie dadurch Radfahrer weder gefährden noch behindern.
Die vorzeitige Öffnung der FFB 17 war notwendig, weil die Gemeinde Emmering aufgrund eines Lecks eine unter der Fahrbahn verlegte Gasleitung unverzüglich reparieren und darum die Amperstraße sperren musste. Damit nicht beide Hauptverkehrsachsen gleichzeitig gesperrt sind, wurde die FFB 17 vorzeitig für den Verkehr geöffnet, obwohl die Beschilderung zu diesem Zeitpunkt noch nicht ausgewechselt werden konnte.
Nicht breit genug für einen gemeinsamen Geh- und Radweg
Nach einer Verwaltungsvorschrift zu § 2 Absatz 4 Satz 2 der Straßenverkehrsordnung (StVO) muss ein gemeinsamer Geh- und Radweg innerorts mindestens 2,50 Meter breit sein. Es gibt seit einiger Zeit Bürgerbeschwerden und eine Klage gegen die Radwegebenutzungspflicht auf dem Abschnitt, der von Fürstenfeldbruck kommend in Richtung Kirchplatz in Emmering führt. Der gemeinsame Geh- und Radweg ist gemäß der rechtlichen Vorgaben zu schmal, außerdem muss die Kreisstraße gekreuzt werden.
Um die Sicherheit der Fußgänger und Radfahrer zu erhöhen und den dies bezweckenden rechtlichen Bestimmungen über die Mindestbreite zu genügen, wurde in Abstimmung mit der Gemeinde Emmering, der Polizei, dem Radverkehrsbeauftragten des Landkreises, dem Landratsamt als Baulastträger und dem Allgemeinen Deutschen Fahrradclub (ADFC) die Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht und die Erstellung des Radschutzstreifens entlang der Emmeringer / Brucker Straße in Fahrtrichtung Eichenau beschlossen und dies dem Gericht so mitgeteilt.
Halteverbot beachten
Achtung: Auf dem Schutzstreifen dürfen Kraftfahrzeuge weder parken noch halten. In der StVO Anlage 3 zu § 42 Absatz 2 Zeichen 340 unter Nr. 3 steht, dass auf durch Leitlinien markierten Schutzstreifen für den Radverkehr nicht gehalten werden darf.
red
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