Stadtrat beschließt Halteverbot – Verkehrsbehörde legt Veto ein
Der Wolfratshauser Stadtrat hat ein Halteverbot auf der Faulhaberstraße beschlossen. Doch umgesetzt werden kann der Beschluss laut Bürgermeister nicht.
Wolfratshausen – Anwohner Dieter Klug hatte die Forderung in der Bürgerversammlung im Dezember erhoben, der Stadtrat stellte sich im März wie berichtet mit grober Mehrheit hinter den Waldramer: Auf der nördlichen Seite der Faulhaberstraße wird werktags von 6 bis 9 Uhr und von 16 bis 19 Uhr ein Halteverbot angeordnet. Doch daraus wird nichts, wie Bürgermeister Klaus Heilinglechner (BVW) in der Stadtratssitzung am Dienstagabend bekannt gab.
Wolfratshauser Polizeiinspektion lehnt Vorhaben ab
Die Verkehrsbelastung im Stadtteil Waldram ist hoch, die Straßen sind schmal und rücksichtlose Wildparker verschärfen die Situation zusätzlich. Mit dem Halteverbot auf der Gemeindestraße wollte der Stadtrat zur Linderung beitragen, aber die Polizeiinspektion Wolfratshausen hat ihr Veto eingelegt. „Bei jeder verkehrsrechtlichen Anordnung ist eine Stellungnahme der Polizei einzuholen“, erklärte Heilinglechner. Diese fiel nach seinen Worten unmissverständlich aus: Sowohl aus praktischen Gesichtspunkten („Verschlechterung des Geschwindigkeits- und Lärmverhaltens, Wegfall von Parkraum, Beschwerden diesbezüglich usw.“) als auch aus rechtlichen Gründen („allgemein unzureichende Begründung“) könne dem beabsichtigten Halteverbot auf der nördlichen Seite der Faulhaberstraße nicht zugestimmt werden.
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Darüber hinaus habe eine Bürgerin bei ihm, Heilinglechner, vorgesprochen. „Ihre Sorge begründet sich insbesondere darauf, dass durch die Aufhebung des Parkens an einzelnen Stellen am Fahrbahnrand wieder in der langgezogenen, relativ gerade verlaufenden Faulhaberstraße, noch dazu in den Hauptverkehrszeiten mit dem größten Verkehrsaufkommen, zu schnell gefahren wird“, zitierte der Rathauschef aus dem Gespräch. Die Waldramerin fürchte, dass die schwächeren Verkehrsteilnehmer „erhöht gefährdet werden“ und auch der Lärm für die Anlieger zunehme werde. Sollten Halteverbotsschilder aufgestellt werden, würde sie sich postwendend an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden.
„Vorgelegte Anordnung ist rechtswidrig“
Um Rechtssicherheit zu bekommen, ließ Heilinglechner nach eigenen Angaben die geplante Aufstellung der Verbotszeichen von der Fachaufsicht, die Untere Verkehrsbehörde am Landratsamt, überprüfen. Das amtliche Endergebnis: „Unter Beachtung des Grundsatzes des Paragrafen 45, Absatz 9 Straßenverkehrsverordnung, wonach Verkehrszeichen und -einrichtungen nur dort anzuordnen sind, wo dies aufgrund besonderer Umstände zwingend geboten ist, sehen wir die zur Prüfung und Stellungnahme vorgelegte Anordnung als rechtswidrig an.“
Verkehrsbehörde: Keine Gründe für Haltverbot ersichtlich
Im konkreten Fall seien keine Gründe ersichtlich, die ein absolutes Halteverbot auf der Faulhaberstraße „über die bereits bestehenden Regelungen auf der Gegenseite“ rechtfertigen würden. „Ganz im Gegenteil“ würde das Vorhaben „zu einer Verschlechterung der Verkehrssituation für einen schützenswerten Teil der Verkehrsteilnehmer führen und steht der vorliegenden Tempo 30-Zone entgegen“. Der Bürgermeister fasste zusammen: Aus diesen Gründen könne der Beschluss, ein Halteverbot auf der Nordseite der Faulhaberstraße anzuordnen, „nicht umgesetzt werden“. (cce)