Bewegt die Gemüter: Kemptener Stadträte debattieren über die Neufassung der Grünanlagensatzung
Was ist auf den städtischen Grünflächen in Kempten erlaubt? Die Antwort darauf gibt ein altes Regelwerk von 1972, das nun überarbeitet wird.
Kempten – Umstrittene Punkte waren bisher das in der Grünanlagensatzung festgehaltene Verbot, in den Parks und Auen Ball zu spielen und Alkohol zu trinken. Nun ändern sich manche Dinge. Aber auch an der neuen Fassung üben einige Stadträte Kritik, besonders an einigen Formulierungen reiben sie sich.
Die Grünanlagensatzung von Kempten „ist in die Jahre gekommen“, so Nadine Briechle, Rechtsdirektorin der Stadt. Nun wurde die knapp 50 Jahre alte Satzung überarbeitet und „der praktischen Realität angepasst“. Die Neufassung beinhaltet einige neue Verbote (wie das Badeverbot in den städtischen Brunnen), wiederum wird anderes, was früher verboten war, nun legal. Zudem behandeln die neuen Regelungen zum Benutzungsrecht der Grünflächen nun auch Haftungsthemen. Eine Tatsache, die für Diskussionen im Ausschuss für öffentliche Ordnung sorgte, in dem Briechle kürzlich die neue Grünanlagensatzung vorstellte.
Neue Grünanlagensatzung in Kempten: Haften oder Nichthaften?
Kinder unter zehn Jahren dürfen die Grünanlagen ohne Aufsichtsperson nicht mehr besuchen – so will es die Neufassung des Regelwerkes. Annette Hauser-Felberbaum (Freie Wähler-ÜP) würde diesen Absatz „gerne streichen“, ihrer Meinung nach traue man „Kindern gar nichts mehr zu“ und sie „hat Angst vor verwaisten Spielplätzen“.
Ihr zur Seite sprang ihr Fraktionskollege Thomas Landerer. Für ihn ist der Vorschlag, den die Rechtsdirektorin vorstellte, „realitätsfremd“. Er bezieht sich darauf, dass ein Neunjähriger dann nicht mehr allein auf den Spielplatz dürfe.
Briechle betonte, dass dem nicht so sei – „es geht nur darum, dass die Stadt Kempten nicht als Haftender in Betracht kommt“, vielmehr seien die Eltern aufsichtspflichtig. Trotz der Erklärung drehte die Diskussion noch einige Schleifen.
Dr. Dominik Spitzer (FDP) meinte, dass durch den Haftungsparagrafen Rechtssicherheit formuliert werde und man der Expertise des Gutachters, der die neue Satzung verfasst hat, folgen solle. In die gleiche Richtung gingen die Worte von Rechtsreferent Wolfgang Klaus: „Sie müssen wissen, was Sie auslösen, wenn Sie davon abweichen.“ Denn dann rutsche man laut ihm in die Haftungsfrage und eben jener Absatz ist das Ergebnis von Schadensfällen, die zu Haftungsfällen geführt haben.
Neue Freiheiten auf Kemptener Grünanlagen
Neben dem Haftungsthema beinhaltet die Grünanlagensatzung weitere „Neuheiten“. So soll das Ballspielen, dort „wo Raum ist“, erlaubt sein, sagte Briechle. Allerdings dürfen andere nicht belästigt werden, wie sie hinterherschob. Zudem sollen neue Stellen ausgewiesen werden, an denen offiziell gegrillt werden darf. Laut des Rechts- und Standesamtes habe man Flächen am Illerdamm oder der Liegewiese im Engelhaldepark im Visier.
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Feierabendbier ja – Saufgelage nein
Und um dem vielen Müll in den Grünanlagen Herr zu werden, sollen große Tonnen aus Stahl aufgestellt werden. In denen kann man etwa seine leere Proseccoflasche entsorgen, mit deren Inhalt man kurz zuvor angestoßen hat, denn: Der Genuss von Alkohol „war und ist nicht verboten“, so Briechle. Der entsprechende Absatz wurde nun umformuliert und besagt nun, dass „der Aufenthalt und die Niederlassung zum alleinigen Zwecke des Alkoholkonsums“ verboten ist. Heißt: Feierabendbier ja, Saufgelage nein. Warum man dann nicht das Wort „übermäßig“ mit in die Formulierung aufnehme, wollten Landerer und Ingrid Vornberger (SPD) wissen. Weil die jetzige Formulierung rechtssicher ist, argumentierte Briechle dagegen.
Zudem wurden auch die Bußgeldvorschriften bei Zuwiderhandlungen überarbeitet und den Änderungen angepasst. Allerdings seien sie nur „ein Instrument für Notfälle“, so die Rechtsdirektorin. „In den letzten zwei bis drei Jahren gab es kein einziges Bußgeldverfahren, das in Zusammenhang mit den Grünanlagen stand.“
Am Ende der Ausschusssitzung stimmt die Mitglieder einstimmig dafür, dem Stadtrat zu empfehlen, die Neufassung zu beschließen.
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