Reichersbeuern will einheimischen Familien den Traum vom Eigenheim ermöglichen. Der Gemeinderat hat den Bebauungsplan „Margeritenweg Süd“ gebilligt.
Reichersbeuern – Die Gemeinde Reichersbeuern möchte einheimischen Familien die Chance auf ein Eigenheim geben und dafür zusätzliches Bauland ausweisen. Dazu billigte der Gemeinderat jetzt den Entwurf für den Bebauungsplan „Margeritenweg Süd“.
Neue Eigenheime in Reichersbeuern: Entwurf für Bebauungsplan gebilligt
Bereits im September 2021 hatte das Gremium den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan 28 gefasst, der östlich und südlich durch den Warngauer Weg und nördlich durch die bestehende Bebauung an Rosenweg, Nelkenweg und Lavendelweg begrenzt ist. Seither hat sich einiges getan. Einen weiteren Schritt gingen die Gemeinderäte in ihrer jüngsten Sitzung. Sie billigten den Entwurf des Planungsbüros Wipfler-Plan, der nun öffentlich ausgelegt wird.
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Zuvor diskutierte das Gremium Details des Entwurfs, den Bürgermeister Ernst Dieckmann vorstellte. Etwa, ob für Dächer von Tiefgaragenrampen, Garagen und Carports sowie Nebenanlagen auch Satteldächer zugelassen werden sollen. Beides sei möglich, man wolle bei der Ausführung jedoch einheitlich vorgehen, einigten sich die Gemeinderäte. Der Nachweis von Stellplätzen in Mehrfachparksystemen (Duplex- oder Triplexparksysteme) ist, wie kürzlich beschlossen, unzulässig.
Diskussion über Wandhöhe und Dachneigung
Auch über die Wandhöhen, die in den einzelnen Wohnabschnitten unterschiedlich ausfallen, wurde diskutiert. Karl Joachim sprach sich für eine einheitliche Festsetzung aus. „Wir sollten lieber auf 6,50 Meter runtergehen“, sagte er. Auch würde es ihm besser gefallen, wenn die Reihenhäuser unterbrochen würden und somit eine Lücke entsteht. Dies sei ansprechender, als ein „langgezogener Block“. Andreas Melf erklärte dazu, dass man bewusst Reihen- und Mehrfamilienhäuser zulassen wollte, die mit höheren Wänden auch von der Proportion her verträglich seien.
Zur Diskussion stand auch, warum die zulässige Dachneigung anders als im bisherigen Bebauungsplan Margeritenweg mit 18 bis 30 Grad festgesetzt wurde. Man war sich einig, es lieber bei 28 Grad belassen zu wollen. Dieckmann betonte, dass es sich hier um „Baufenster“ handle, bis der finale Bebauungsplan steht. Womöglich könne dieser noch in diesem Jahr „nach intensiver Diskussion“ beschlossen werden.
Gerichtsurteil von 2023 hat Auswirkungen
Auch der Bedarf spiele eine Rolle. Interessenten könnten sich ans Rathaus wenden. Der Bürgermeister wies noch auf eine Besonderheit hin. Die Aufstellung des Bebauungsplans war 2021 im beschleunigten Verfahren nach Paragraf 13 b des Baugesetzbuchs beschlossen worden, in dem von einer Umweltprüfung abgesehen wird. Nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von 2023 ist dieser Paragraf mit Unionsrecht jedoch „unvereinbar“.
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Laufende Verfahren sind demnach „schwebend unwirksam“. Durch die Novelle des BauGB entfiel der Paragraf 13b zum 1. Januar dieses Jahres, dafür wurde der Paragraf 215a (Reparaturvorschrift) eingeführt, um Bebauungsplanverfahren nach der alten Fassung beenden zu können. Demnach können diese Pläne im beschleunigten Verfahren abgeschlossen werden, wenn die Gemeinde aufgrund einer Vorprüfung des Einzelfalls zu der Einschätzung gelangt, dass der Bebauungsplan voraussichtlich keine erheblichen Umweltauswirkungen hat, die „in der Abwägung zu berücksichtigen wären“ oder die als „Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes oder der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts“ entsprechend auszugleichen wären.
Vorprüfung in Reichersbeuern bereits erfolgt
Diese Vorprüfung ist im Fall Reichersbeuern zwischenzeitlich erfolgt. Daran beteiligt waren Behörden und andere Träger öffentlicher Belange. Man kam zu der Einschätzung, dass der Bebauungsplan „Margeritenweg Süd“ voraussichtlich keine erheblichen Umweltauswirkungen hat, die in der weiteren Abwägung zu berücksichtigen sind. Die Prüfung auf Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes oder der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts ergab aber, dass ein Ausgleich erforderlich wird. Dies werde bei der weiteren Planung berücksichtigt. (maw)