Der öffentliche Dienst wird revolutioniert: Beschäftigte können Teile ihrer Sonderzahlung gegen bis zu drei freie Tage pro Jahr eintauschen.
Berlin – Im öffentlichen Dienst vollzieht sich derzeit ein historischer Wandel, der das Arbeitsleben von 2,5 Millionen Beschäftigten nachhaltig prägen wird. Während die Aufmerksamkeit meist den bevorstehenden Gehaltserhöhungen gilt, entstehen parallel dazu revolutionäre Strukturreformen: Sabbatical-Optionen werden ausgeweitet, Überstundenregelungen flexibilisiert.
Der vielleicht innovativste Baustein ist das brandneue „Zeit-statt-Geld-Wahlmodell“. Beschäftigte können erstmals systematisch zwischen finanziellen Vorteilen und Lebensqualität wählen. Das Prinzip ist bestechend einfach: Wer auf Teile seiner Jahressonderzahlung verzichtet, erhält dafür bis zu drei zusätzliche Urlaubstage pro Jahr.
Die Tauschtage-Regelung im Detail: Durchschnittliches Tagesarbeitsentgelt bestimmt den Wert eines freien Tages
Der Wert eines Tauschtages entspricht laut oeffentlicher-dienst.info dem durchschnittlichen tariflichen Tagesarbeitsentgelt der Monate Juli, August und September. Diese Berechnung sorgt für Transparenz und verhindert willkürliche Preisgestaltung. Wer sich für das Modell entscheidet, muss seine Absicht bis zum ersten September des jeweiligen Jahres dem Dienstherrn mitteilen.
Die Mitteilung kann formlos per E-Mail erfolgen, erfordert aber die konkrete Angabe der gewünschten Anzahl an Tausch-Urlaubstagen. Halbe Tage sind dabei nicht vorgesehen – nur ganze Einheiten können umgewandelt werden. Die eingetauschten freien Tage können dann 2027 erstmals eingesetzt werden.
Der spätere Zeitpunkt der Freistellung bleibt flexibel gestaltbar. Arbeitnehmer können ihre Wünsche bereits bei der Anmeldung äußern oder diese später präzisieren, solange betriebliche Abläufe nicht gefährdet werden. Eine Übertragung der Tauschtage auf das Folgejahr ist nicht möglich. Derweil fordert ein Ökonom die Abschaffung zweier Feiertage, um die Arbeitstage zu erhöhen.
Anzahl der möglichen freien Tage hängt vom Arbeitsumfang ab – Mitarbeiter in der Pflege werden ausgeschlossen
Das Wahlrecht steht grundsätzlich allen Voll- und Teilzeitbeschäftigten zu, die mindestens fünf Zwölftel ihrer jährlichen Sonderzahlung beanspruchen können, erklärt der VBB. Diese Untergrenze garantiert, dass genügend Umwandlungsvolumen vorhanden ist. Die Höchstgrenze der tauschbaren Urlaubstage hängt vom Arbeitsumfang ab: Vollzeit- und umfangreichere Teilzeitkräfte (drei oder mehr Arbeitstage pro Woche) können bis zu drei Tage umwandeln, bei geringerem Stundenumfang reduziert sich diese Zahl entsprechend.
Vollständig ausgeschlossen bleiben laut oeffentlicher-dienst-news.de jedoch Krankenhäuser, Altenpflegeeinrichtungen und Betreuungsstätten in kommunaler Trägerschaft. Die Argumentation der Arbeitgeberseite: Bereits heute kämpfen diese Einrichtungen mit dramatischen Personalengpässen. Weitere Ausfälle würden die Situation untragbar verschärfen. Als Ausgleich für diese Einschränkung erhalten Pflegekräfte in niedrigeren Vergütungsgruppen eine aufgestockte Jahresprämie von 90 statt 85 Prozent.
Bis zu vier Urlaubstage mehr möglich – doch Vorsicht vor finanziellen Nebeneffekten: Auswirkungen auf Steuern, Rente und Zusatzversorgung
Jeder umgewandelte Tag senkt das zu versteuernde Einkommen und damit die Abgabenlast. Gleichzeitig führt die Reduzierung aber zu niedrigeren Einzahlungen in Renten- und Zusatzversorgungskasse, so oeffentlicher-dienst.info. Diese Wechselwirkungen sollten Beschäftigte bei ihrer Entscheidung berücksichtigen, besonders wenn sie sich dem Rentenalter nähern. Für jüngere Arbeitnehmer fallen diese Effekte meist weniger ins Gewicht.
Unabhängig vom Tauschmodell erweitert sich der normale Urlaubsanspruch ab dem Jahr 2027 um einen weiteren Tag. Bei der üblichen Fünf-Tage-Woche erreicht damit jeder Vollzeitbeschäftigte einen Jahresanspruch von 31. Wer sowohl den regulären Zusatztag als auch das Maximum von drei Tauschtagen nutzt, kann seinen Jahresurlaub um insgesamt vier Tage auf 34 Tage steigern. (Quellen: oeffentlicher-dienst.info, VBB, oeffentlicher-dienst-news.de) (jaka)
Haben Sie eine Meinung zu diesem Artikel oder ähnliche Erfahrungen gemacht? Haben Sie Fehler entdeckt? Schreiben Sie direkt an unsere Autorin/unseren Autor.