Giftanschlag auf Greifvogel: Landesbund für Vogelschutz appelliert an Bevölkerung, Vorfälle zu melden
Mit der Initiative „Tatort Natur“ appelliert der Landesbund für Vogelschutz an die Bevölkerung, Vorfälle zu melden.
Erding – „Tatort Natur“ – so heißt eine Initiative des Landesbunds für Vogelschutz (LBV). Einer dieser Tatorte liegt im Gemeindegebiet Taufkirchen. Eine Hundehalterin hat am 17. März an einem Waldrand bei einem Feldweg bei Höch einen toten Rotmilan und eine verendete Rabenkrähe gefunden, berichtet Nicole Miller, Biologin beim LBV. Die Frau hat den Fall gemeldet, dann begannen die Untersuchungen bis hin zu einem veterinärmedizinischen Gutachten. Ergebnis: Der Rotmilan wurde vergiftet.
Der toxikologische Befund liege nun ganz frisch vor, berichtet Miller. Demnach wurde der Greifvogel mit Carbofuran vergiftet. „Jetzt wird Anzeige erstattet“, sagt die Biologin.
Carbofuran sei das häufigste in Giftködern nachgewiesene Toxin, ein starkes Nervengift, das auch für Menschen und Hunde gefährlich ist. Bei Menschen könne es zu akutem Herz-Kreislaufversagen führen. Früher wurde es im gewerblichen Pflanzenanbau als Insektizid eingesetzt, ist aber seit 2008 in der EU verboten. In Europa wurde es meist als blauviolettes, manchmal auch pinkes, Granulat verkauft.
Einen als Giftköder präparierten Fleischbrocken erkennt man oft an den Körnern mit auffälliger Färbung. „Man sollte das fotografieren, aber ja nicht anfassen“, rät Miller. „Diese Köder treffen aasfressende Vögel, häufige andere Opfer sind Mäusebussarde“, so die Biologin.
Ob im aktuellen Fall tatsächlich der verendete Rotmilan das Ziel war, könne man nicht mit Sicherheit sagen. Grundsätzlich bestünden oft noch Vorurteile gegenüber Greifvögeln, da sie zum Beispiel bei Niederwild als Jagdkonkurrenz angesehen würden. „Alle unseren heimischen Greifvogelarten sind aber gesetzlich geschützt“, betont Miller. Ein solcher Giftanschlag sei eine Straftat, die mit bis zu fünf Jahren Haft geahndet werden könne.

Um Bürgern, Ermittlungsbeamten und Behörden Hilfe anzubieten, was im Falle illegaler Verfolgung oder eines solchen Verdachtsfalls zu tun ist, haben die Gregor Louisoder Umweltstiftung (GLUS) und der LBV gemeinsam dieses Projekt ins Leben gerufen. „Tatort Natur“ werde seit 2021 vom Landesamt für Umwelt finanziert, berichtet Miller.
Auf www.tatort-natur.de finden sich Informationen zum Projekt und auch eine Chronologie illegal getöteter Wildtiere in Bayern seit 2012. Die Tierschützer wissen: Diese Liste verschafft nur einen sehr groben Überblick, denn die Dunkelziffer ist hoch. „Wir lassen tot aufgefundene Wildtiere – Greifvögel in erster Linie – untersuchen, wenn wir den Verdacht haben, dass es sich um illegale Verfolgung handelt“, erläutert Miller.
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Für die Untersuchung ist zunächst das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) in Absprache mit dem Veterinäramt zuständig. Wenn sich dort der Verdacht erhärtet, folgt die Obduktion des vergifteten Vogels in der Tierärztlichen Fakultät des Veterinärwissenschaftlichen Departments an der Ludwig-Maximilians-Universität München.
Das heißt: Am Ende steht oft ein wissenschaftlich fundierter Befund. Die LBV-Biologin weiß aber: „Auch wenn wir in der Regel sicher sein können, dass Vorsatz dahinter ist, haben wir oft das Problem, dass es sehr schwer ist, Täter zu ermitteln.“
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