Landratsamt ersetzt Gemeinde

  1. Startseite
  2. Lokales
  3. Tegernsee
  4. Gmund

Kommentare

Teile des Elgraserhofs in Gasse stehen noch. Das Landratsamt genehmigt die Um- und Neubaupläne und setzt sich damit über die Gemeinde hinweg. © THOMAS PLETTENBERG

Das einst stattliche Anwesen „Beim Elgraser“ wird umgebaut. Das Landratsamt Miesbach hat jetzt einen positiven Bescheid erlassen und damit die Ablehnung der Gemeinde ersetzt.

Gmund - Ein Bauzaun aus Holzbrettern, ausgehöhlte Gebäudeteile und riesige Planen, die verbleibende Teile des alten Bauernhauses vor Wetterschäden schützen: Es ist für jeden sichtbar, dass sich auf dem einst stattlichen Anwesen „Beim Elgraser“ im Gmunder Ortsteil Gasse was tut. Schon vor Jahren hatte eine namhafte Industriellenfamilie das aus dem 18. Jahrhundert stammende, einstige Landwirtschaftsanwesen gekauft, seither musste sich die Gemeinde immer wieder mit Anfragen und Anträgen befassen. Jetzt ist ein vorläufiger Schlusspunkt gesetzt, der der Gemeinde nicht gefallen dürfte: Per Bescheid, veröffentlicht im Amtsblatt, hat das Landratsamt Miesbach das zuletzt von der Gemeinde verweigerte Einvernehmen zu dem Bauvorhaben ersetzt.

Darum geht es: Der einstige Wohntrakt soll saniert, Stall und Tenne abgerissen und neu aufgebaut werden. Die neuen Flächen sollen als Ausstellungsflächen für Fahrzeuge dienen, unterhalb des früheren Stalls soll eine runde Tiefgarage für eine umfangreiche Oldtimer-Sammlung entstehen. Auch soll ein rechtwinkliger Anbau entstehen, in dem die Besitzer eine Schaubrauerei einrichten wollen. Die Anfragen wurden durch das Landratsamt bereits genehmigt. Dabei wurde stets betont, dass man sehr genau auf die Optik des früheren Hofs schauen werde – unter Denkmalschutz steht er allerdings nicht.

Zuletzt im Mai sahen sich die Mitglieder des Bauausschusses mit einem Tekturantrag konfrontiert, in dem beide Anfragen vereint und weitere Änderungen aufgeführt waren. Das Gremium lehnte mit 7:3 Stimmen ab. Unter anderem ging es um einen asymmetrischen First des Querbaus, der eine Abweichung von der örtlichen Gestaltungssatzung gebraucht hätte, um ungewöhnlich kleine Fenster oder auch um ein Zuhaus. „Von bodenloser Frechheit“ war die Rede, weil den Bauherrn eine Teil-Privilegierung für Abriss und Neubau im Außenbereich eingeräumt wurde, obwohl keine landwirtschaftliche Nutzung mehr vorliege.

Elgraserhof: Landratsamt erlaubt Ausnahmen von der Gestaltungssatzung

Was bei der Sitzung von Bauamtsleiterin Christine Wild damals schon angekündigt wurde, trat nun ein: Das Landratsamt ist anderer Ansicht, was den Elgraserhof betrifft und hat nun die Ablehnung durch Zustimmung ersetzt. In zehn Punkten werden die Gründe und diverse Abweichungen von der Bauordnung erklärt. Diese betreffen unter anderem Deckenöffnungen im Haupthaus – vom ersten Untergeschoss bis in den ersten und teils zweiten Stock. Fenster im ersten Obergeschoss des Haupthauses dürfen nun mit einer lichten Öffnung von 60 Zentimeter auf einen Meter eingesetzt werden. Auch beim außermittigen First des neu zu errichtenden Wirtschaftsteils setzt sich das Landratsamt über die Gemeinde hinweg und genehmigt eine Ausnahme von der Satzung. Dass vor einem großen Hoftor weniger als die vorgeschriebenen fünf Meter Abstand zur öffentlichen Verkehrsfläche vorhanden sind, ist für das Landratsamt kein Grund, hier keine Ausnahme zu erlauben.

„Wir sind vor den Ferien vom Landratsamt angeschrieben und informiert worden, dass das Landratsamt uns ersetzen werde“, berichtet Wild auf Nachfrage. Auf dem Verwaltungsweg habe Bürgermeister Alfons Besel dann mitgeteilt, dass die Gemeinde bei ihrer Ablehnung des Tekturantrags bleiben werde. Und über diesen setzte sich das Landratsamt per Bescheid hinweg. „Er ist rechtskräftig“, so Wild. Gegen den Bescheid zu klagen, hält Wild für ausgeschlossen.

Auch interessant

Kommentare