Der Stadtrat in Sonthofen möchte den Hebesatzes der Grundsteuer B erhöhen

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Reines Grünland wird auch mit der Grundsteuerreform nicht wesentlich anders bewertet. Teurer wird es aber, wenn bauliche Einrichtungen wie Bergehallen, Fahrsilos oder Hofstellen zu Buche schlagen. © Josef Gutsmiedl

Städte und Gemeinden müssen jetzt ihre Hebesätze anpassen, um die endgültige Höhe der Grundsteuer festzusetzen. Grundlage der Steuer ist die neue Bemessung des Wertes eines Grundstücks, mithin dessen Bebauung und Nutzung. Der Sonthofer Stadtrat sprach sich jetzt für eine Erhöhung des Hebesatzes der Grundsteuer B von 440 auf 455 Prozentpunkte aus.

Sonthofen – Die CSU-Fraktion hatte für eine Verringerung des Hebesatzes der Grundsteuer A (forst- und landwirtschaftliche Grundstücke) plädiert, es blieb aber bei 400 Prozentpunkten. Sonthofen hatte den sogenannten Hebesatz zuletzt im Jahr 2016 festgesetzt. Eigentümer von Grundstücken mussten im Zuge der Neubewertung von Grund und Boden bis April 2023 Grundsteuererklärungen abgeben, anhand derer die Finanzämter die Bemessungsgrundlage ermittelten.

Der Sonthofer Stadtrat sprach sich für eine Erhöhung des Hebesatzes der Grundsteuer B aus

Ziel war es, die steuerliche Ungleichbehandlung durch unterschiedliche Wertentwicklungen in den vergangenen Jahrzehnten zu beseitigen. Bislang lagen der Bemessung die Werte aus dem Jahr 1965 zugrunde. Entsprechende staatliche Verlautbarungen hielten die kommunalen Verwaltungen an, die Anpassungen nicht als Steuererhöhung auszulegen, sondern vielmehr „eine ähnliche Einnahmensituation“ wie vor der Reform anzusteuern bei der Ausgestaltung der Hebesätze. Sonthofens Bürgermeister sprach in den vergangenen Wochen von einer „moderaten“ Anpassung, die in den Vorberatungen diskutiert werde. In der Praxis zeigt sich, dass die Kalkulation der Stadtverwaltung kein „Volltreffer“ der Berechnungen sein wird. Laut Sven Linse, Leiter des Fachbereichs Steuern, fehlen bislang rund 20 Prozent der Grundstücksbewertungen zur Grundsteuer A und fast zehn Prozent zur Grundsteuer B. Folglich könne die Berechnung des effektiven Grundsteueraufkommens für die Stadt nicht exakt ermittelt werden. Daher habe man zwei Varianten entworfen, welche Auswirkung bei welchen Hebesätzen zu erwarten sei.

Man rechnet mit rund 3000 „Klärfällen“ und möglichen rückwirkenden Belastungen

Bei Variante 1 rechnet die Verwaltung mit einem Rückgang des Steueraufkommens von rund 50.000 Euro. Variante 2 – mit Erhöhung auf 455 Prozentpunkte des Hebesatzes für Grundsteuer B – laufe auf eine Mehreinnahme von 70.000 Euro hinaus. So könne ein „Puffer“ geschaffen werden, um nicht bald wieder eine neuen Hebesatzung ausarbeiten zu müssen. Sven Linse rechnet mit circa 3.000 „Klärfällen“ und möglichen rückwirkenden Berechnungen. Das alles schlage sich im Gebührenaufkommen meist negativ nieder, begründet Linse die beabsichtigte Stabilität für die kommenden Jahre, die man sich von der moderaten Anhebung verspreche.

Negative Konsequenzen für den städtischen Haushalt will auch Bürgermeister Christian Wilhelm vermeiden und das Ergebnis „nach bestem Wissen und Gewissen“ durchführen. Man nehme dafür gegebenenfalls Rückschritte in Kauf, falls sich an der Grundlage der Hebesätze noch etwas ändern sollte. Im Einzelfall handle es sich oft um „minimale Beträge“, wenngleich es auch eklatante Unterschiede gebe. Die Kommunen seien in der Praxis lediglich „Vollzieher“ der Grundsteuerbescheide der Finanzverwaltung. Man versuche, ein „einfaches System“ umzusetzen, das zu keinen großen Belastungen führe. Der Bürgermeister zeigte auf, dass das aktuelle Gesamtsteueraufkommen für die Stadt Sonthofen aus der Grundsteuer B 3,5 Millionen Euro betrage, während es effektiv um ein Plus von 70000 Euro gehe, das aus der Erhöhung des Hebesatzes zu erwarten sei.

Höhere finanzielle Belastungen für Unternehmen?

Bei der Grundsteuer A (Landwirtschaft) komme die Stadt auf rund 33.000 Euro an Einnahmen. Nicht „schlucken“ wollte allerdings die CSU-Fraktion die Zielrichtung der Kalkulation. Josef Zengerle sieht in einer Senkung des Hebesatzes für die Grundsteuer A von 400 auf 380 Prozentpunkte „ein Signal“, um der angespannten Lage für die bäuerliche Landwirtschaft Rechnung zu tragen. Auch Christian Lanbacher (Ausschuss-Gemeinschaft) warnt, ob nicht die Erhöhung der Grundsteuer B „das falsche Signal“ sei. Stadtrat Andreas Böck (Freie Wähler) äußerte sich als Unternehmer kritisch zum Gewerbesteuersatz und fürchtet „große finanzielle Belastungen“ für viele Unternehmen. Das sei gerade in der aktuellen wirtschaftlichen Situation nicht gut.

Freie Wähler und Grüne sehen es anders

Anders sehen es Grüne und Freie Wähler im Stadtrat. Die Stadt sei nicht der Verursacher: „Wir baden es aus“, so Petra Müller (FW). Und Michael Borth (Grüne) setzt auf die moderate Erhöhung: „Variante 2 ist die einzige Lösung, die uns dient.“ Man müsse unternehmerisch im Sinne der Stadt denken. Nur so komme man über die Zeit der Ungewissheit. Sein Fraktionskollege Thomas Jortzig gab zu bedenken: Letztlich fehlten der Stadt 100.000 Euro wenn man die Hebesätze nicht anpasse. Martina Neusinger (Freie Wähler) appellierte: Ziel der Reform sei es, Gerechtigkeit zu schaffen. Variante 2 führe zu möglichst geringen Belastungen. Nach einer kurzen Beratungspause wurde der CSU-Vorstoß für die Absenkung auf 380 Prozentpunkte bei der Grundsteuer A mehrheitlich verworfen. Bei der Grundsteuer B nahm der Stadtrat ebenfalls mit Mehrheit die Variante 2 mit der Erhöhung auf 455 Prozentpunkte an. Der Hebesatz für die Gewerbesteuer bleibt unverändert bei 380 Prozentpunkten. Die neue Hebesatzung tritt am 1. Januar 2025 in Kraft. Die Bescheide sollen noch vor Jahresende ergehen. Die Sonthofer Stadtverwaltung rechnet mit beträchtlichem „Korrekturbedarf“ aufgrund von Einsprüchen.


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