Richtungsweisendes Urteil zur Witwenrente – Gericht fällte einst bittere Entscheidung für viele Betroffene
Die Witwenrente wird auf Basis der Rente des verstorbenen Partners berechnet. Eine Frau klagte gegen einen Abzug. Sie fühlte sich ungerecht behandelt.
München – Das Bundessozialgericht hat 2021 ein richtungsweisendes Urteil zu Abzügen der Witwenrente gefällt. Eine Frau hatte nach dem Tod ihres Mannes gegen eine Minderung ihrer Witwenrente geklagt, da ihr Partner vor seinem Renteneintritt verstarb.
Klage gegen Höhe von Witwenrente: Frau sieht sich unfair behandelt und zieht vor Gericht
Beim Tod des Ehepartners besteht in vielen Fällen Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente oder Witwenrente der gesetzlichen Rentenversicherung. Diese soll die ausreichende finanzielle Versorgung von Menschen nach dem Tod eines Partners sicherstellen. Dabei erhalten Hinterbliebene entweder eine „große“ oder „kleine“ Witwenrente.
Bei der „großen Witwenrente“ werden 55 Prozent der Rente, die der Verstorbene bezogen hätte, an Hinterbliebene ausgezahlt. Sind Hinterbliebene unter 47 Jahre alt, erhalten sie die „kleine Witwenrente“, also 25 Prozent der Rente des Verstorbenen. Erhalten Hinterbliebene zusätzlich zur Witwenrente schon selbst eine Rente, müssen sie mit weiteren Abzügen rechnen, wie die Deutsche Rentenversicherung informiert. Eine Witwe zog jedoch vor das Bundessozialgericht, weil sie diese Gegebenheit nicht hinnehmen wollte.

In ihrem Fall war der Versicherte gestorben, ohne jemals Rente bezogen zu haben. Trotzdem erhielt seine Frau Witwenrente mit Abzügen. Die Witwe klagte gegen die Entscheidung, da sie dies als unfaire Behandlung im Vergleich zu anderen Hinterbliebenen empfand, deren Partner vor ihrem Tod eine ungekürzte Rente erhalten hatten, wie das Portal gegen-hartz.de berichtete. Sie argumentierte, dass dies gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes (Art. 3 Abs. 1 GG) verstoße.
Im Juli 2024 wurde die Witwenrente für viele Menschen in Deutschland um rund 7,5 Prozent erhöht.
Bundessozialgericht entscheidet: Anpassung von Witwenrente nach Tod des Partners nicht möglich
Ihre Klage gegen die Regelung der Rentenversicherung bleibt allerdings erfolglos. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass die Regelung verfassungskonform sei und keine ungerechtfertigte Benachteiligung vorliege. Laut geltenden Bestimmungen sei keine Ausnahme für Hinterbliebene, deren Partner keinen Rentenbezug hatte, vorgesehen.
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Im Urteil wurde deutlich auf die Trennung zwischen den Rechten des Versicherten und den Rechten der Hinterbliebenen hingewiesen. Nur die versicherte Person selbst könnte eine Anpassung seiner Rente beantragen, so das Gericht.
Im Mai 2024 kippte ein Gericht den Grundsatz, das Hinterbliebene nur dann ein Anrecht auf eine Witwenrente haben, wenn die Ehe seit mindestens einem Jahr besteht. (jus)